Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Yvonne25, 38. SSW am 20.08.2005, 23:09 Uhr

Was baruche ich um meine Maus anzumelden?

Hi,
ich bin ja noch verheiratet. meine Scheidung läuft vorraussichtlich am 08. September.
Nun habe ich ja am 25 August ( freu freu freu) meinen kaiserschnitt.
das kind ist nicht von meinem noch Mann sondern von meinem Freund.
Hatten die Scheidung nur irgendwie drei jahre verschoben.
Leider wird mein noch Mann ja als gesetzlicher Vater eingetraen, wobei ich aber meinen Freund( der ja nun mal auch der Vater ist) angeben werde.
Was muss ich denn mit ins Kh nehmen? Weil unser stammbuch ist bei meinem noch mann und zu dem habe ich keinen Kontakt ( nicht mal eine Nummer).
Was brauche ich um dei maus anzumelden?
Ich weiss , ein bisschen kuddelmuddel, aber vielleicht kennt das ja jemand von euch???

 
2 Antworten:

Re: Was baruche ich um meine Maus anzumelden?

Antwort von samira21, 33. SSW am 20.08.2005, 23:49 Uhr

hallo,

ich vermute dein stammbuch bringt dir in diesem fall eh nichts. ansonsten brauchst du nur eine geburtsurkunde von dir, bei der anmeldung auf der gemeinde kannst ja mal eine geburtsurkunde von deinem freund mitnehmen.

also so ist bei den unverheirateten.

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Re: Was baruche ich um meine Maus anzumelden?

Antwort von speedy, 40. SSW am 21.08.2005, 12:22 Uhr

Hi,
für das KH brauchst du das Familienstammbuch, mindestens aber deine Geburtsurkunde, damit sie die Anmeldung an die Stadt weiterleiten können.

So lange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, wird automatisch dein Noch-Mann als Vater eingetragen (Vaterschaft kraft Ehe), das wirst du auch nicht ändern können.

Die einzige Alternative ist, schon vor der Geburt beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung deines Freundes durchführen zu lassen. Dazu braucht ihr alle eure Geburtsurkunden und persönliche Anwesenheit (auch deines Ex-Mannes), ersatzweise eine notariell beglaubigte Zustimmung zur Vaterschaft deines Freundes durch deinen ExMann.
Mit der Vaterschaftsanerkennung wird dann bereits bei der Geburt dein Freund als Vater eingetragen (wenn die Anerkennung auch im KH mit vorliegt).

Gruß, Speedy

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