Schwanger - wer noch?

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Weil wir grad beim Sorgerecht sind, wie ist das mit dem Ausland?

Thema: Weil wir grad beim Sorgerecht sind, wie ist das mit dem Ausland?

Hatte grad unten geschrieben, dann ich beim Großen 50/50 Sorgerecht habe. Nun will der Papa Ende März ins Ausland ziehen. Wir verstehen uns super, er hilft bei der Erziehung, kurz wir haben ein super Verhältnis. Nun habe ich das Thema mal angeschnitten was mit dem Sorgerecht wird und wie wir das machen wollten. Seine Antwort, so wie immer. Ich fragte dann ob er mir nicht das alleinige Sorgerecht gibt, weil wegen jeder Unterschrift ins Ausland usw. Oh da hatte ich was gesagt, klar ich will ihn sein Kind nicht weg nehmen, warum auch, er will es auch alle 2 Wochen wie immer holen, aber irgendwie versteht er mich nicht. (Is zwar nur ist Nachbarland und ca. 100km weg, aber wenn mal was ist) Was ist wenn ich wirklich mal schnell was von ihm brauche?

von nele2011 am 26.02.2013, 21:10



Antwort auf Beitrag von nele2011

Mal schnell braucht man eher nichts. Was soll das sein? Einen Not-OP des Kindes? Da fragt keiner nach einer Unterschrift. Geht mal aufs Jugendamt, es gibt Möglichkeiten gewisse Rechte zu übergeben, seine Unterschrift ersetzen zulassen usw. Dazu muss man kein SR abgeben. genaueres kannst du im Alleinerz.-Forum erfahren. Da weiß ganz sicher jemand genaues dazu. Gerade wenn er das Kind weiterhin wie gewohnt holen wird sehr ihr euch doch immer um ggf. Unterschriften zu leisten.

von mf4 am 26.02.2013, 21:16



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja er ist ja auch da, aber wie oft habe ich es mit gegeben oder hingelegt und es war nicht unterschrieben, ich bin ihn dann immer hinterher gerannt, weil ich auch nicht jede Minute daran denke. Ja ich werde einmal fragen, dachte nur grad das sich jemand auskennt.

von nele2011 am 26.02.2013, 21:18



Antwort auf Beitrag von nele2011

100km ist doch total nah. So nah ist man doch oft nicht im gleichen Land. Da sehe ich keinen Handlungsbedarf.

von NadineLausanne am 26.02.2013, 21:16



Antwort auf Beitrag von nele2011

Er kann dir eine Vollmacht ausstellen, dass du in seinem Sinne handeln darfst. Wie das aber genau abläuft weiß ich nicht. Vlt mal beim Jugendamt nachfragen

von rose2012 am 26.02.2013, 21:41



Antwort auf Beitrag von rose2012

eben... ich bekomms nicht mehr zusammen wie die heißt und wo man diese ausstellt aber das ist dann eben eine Vollmacht, die die Mutter berchtigt ohne seine Unterschrift zu entscheiden

von mf4 am 26.02.2013, 21:48