Schwanger - wer noch?

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Wer ist noch verheiratet und kriegt Baby mit neuem Partner?

Thema: Wer ist noch verheiratet und kriegt Baby mit neuem Partner?

Hallo, unsere Situation ist sehr verzwickt. Ich bin seit 2 Jahren von meinem Ex getrennt, die Scheidung ist allerdings erst nächstes Jahr. In 8 Wochen kommt das Baby von mir und meinem neuen Lebensgefährten. Jetzt hat man uns gesagt, daß mein Ex auf jeden Fall als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Natürlich ist der bei der Geburt nicht dabei, aber wer unterschreibt dann für den anderen Elternteil? Wer hat damit Erfahrung gemacht?

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 10:48



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Ich habe zwar keine Erfahrung damit, aber ich würd alles dafür geben das mein Ex garantiert nicht als Vater eingetragen wird. Ist ja schrecklich. Können die das überhaupt bringen? Das geht ja gar nicht. LG Pumuckel

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 11:33



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Gab es da nicht mal was von wegen Vaterschaft anerkenne? Wenn ein Vaterschaftstest gleich nach der Geburt gemacht wird stellt sich ja herraus das dein jetziger Freund der Vater ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung#Vaterschaftsanerkennung les dir das mal durch da steht ne menge dazu drin LG

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 11:40



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Hallo! Ich bin zum Glück schon geschieden und jetzt erst schwanger. Da ich aber nicht wusste, ob die Scheidung schnell klappt habe ich mich mal erkundigt beim Jugendamt. Also: dein neuer Partner müsste schon im Vorfeld der Geburt seine Vaterschaft anerkennen lassen. Denn das Gesetzt vermutet, dass der Ehemann auch der Kindesvater ist. Diese Vermutung kannst du mit der Vaterschaftsanerkennung wiederlegen. Erkundige Dich also beim Jugendamt...

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 12:01



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Hallo Pepsi Ich hatte diesen fall auch mein kurzer ist jetzt grad 2 geworden . Solange du verheiratet bist wird den ex als vater eingetragen weil er nach deutschem recht als vater gilt wegen ehe usw . du musst dann eine vaterschaftsanfechtung machen und das innerhalb der ersten 2 lebensjahre danach ist dieses nicht mehr möglich . bei der anfechtung wird ein dna test von allen personen gemacht möglicher vater ( dein jetziger partner ) dein ex um die vaterschaft abzuerkennen und bei dir als mutter und dem baby danach seht ihr euch vor gericht wieder wo der richter das urteil spricht das dein ex als vater ausgetragen wird danach kannst du zum standesamt und deinen jetzigen partner als vater eintragen lassen was aber auch wieder geld kostet ich weiß ja nicht was du verdienst aber wenn du keine prozesskosten hilfe bekommst rechne mal mit ca 2000 Euro für die ganze sache weil du dafür auch einen anwalt brauchst und das keine rechtsschutz übernimmt die sagt dann selber schuld ist zwar alles doof aber das deutsche recht (vielen dank Deutschland) sieht es so vor wenn du noch fraen hast kannst mir ja schreiben ich bin froh das ich es hinter mir habe LG Bianca

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 12:02



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hallo ich hatte das vor 7 jahren auch dein ex mann wird auf jeden fall in die geb urkunde stehen da kannst du nichts gegen machen gleichzeitig kan der leibliche vater aber eine vaterschafts anerkennung machen lassen hast du ein gutes verhältnis zum ex?? er muß die geb urkunde mit unerschreiben wen er das nicht macht kannst du das kind nicht anmelden ,hat kein namen und du bekommst auch keine versicherungskarte so war es damals bei mir wünsche alles gute

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 12:36



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bin in der gleichen Situation. War bei uns auf dem Standesamt und habe eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Sprich: Du selbst und der neue Partner erklären dort und unterschreiben, dass der neue Partner der Erzeuger ist. Dazu muss dann dein EX noch eine Einverständniserklärung unterschreiben. Wir haben das vor Geburt geregelt, weil wenn jetzt was passiert (dir, dem Kind oder dem Erzeuger) ist es zumindest schonmal amtlich eingetragen. Rechtskräftig wird es aber erst mit der Scheidung vom Ex. Bis dahin steht er in der Geburtsurkunde als "Vater" drin. Mein Partner hat auch schwer damit zu kämpfen, das er erstmal nicht als Vater eingetragen wird. Ich habe zum Glück ein gutes Verhältnis zum Ex, also wenn der irgendwas unterschreiben muss nachher, seh ich da kein Problem. Hoffe das es bei dir auch so der Fall ist. Ansonsten kannst du dir ja immer Rat und Hilfe vom Jugendamt holen. LG Bianca

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 12:56



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also bei der geburt unseres ersten sohnes waren wir (fast) in der gleichen situation ... bin dann gott sei dank doch noch vorher geschieden worden aber zumindest war damals die situation folgende: - vaterschaftsanerkennung durch deinen freund geht nicht so einfach, weil dein ex in der tat erstmal als "vater" angenommen wird - ihr könnt aber zu dritt (ich hoffe das ist "zwischenmenschlich möglich) zum jugendamt gehen... dann muß dein ex bestätigen, daß er nicht der vater ist und dein freund muß die vaterschaft danach anerkennen... - dann ist auch eine vaterschaftsanerkennung im vorfeld möglich! ich hoffe die rechtslage ist heute noch genauso ruf einfach mal beim jugendamt an - die haben mich damals echt gut beraten lg smartine

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 13:33



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Hallo, ich würde an deiner Stelle wirkich beim Jugendamt nachfragen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Bei einer Freundin von mir war es so, dass der Ex als Vater in der Geburkunde stand. Der musste dann die Vaterschaft anfechten und der Freund musste die Vaterschaft dann anerkennen. Ging jedenfalls wirklich vor Gericht, was es gekostet hat, weiß ich nicht. Hoffe du bekommst vom JA die Infos, die du brauchst. LG jojomama

Mitglied inaktiv - 07.11.2008, 20:20