Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Orophino, 12. SSW am 02.06.2004, 13:29 Uhr

Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Hallo zusammen,
bräuchte etwas Hilfe in Bezug auf die finanziellen Geschichten... Folgendermaßen - ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis Mitte April 2005. Mein ET ist der 19.12.
(Pech, ich stand kurz vor dem unbefr. Vertrag...)
Dass der Vertrag mitte April endet ist klar, bloß wie sieht es denn mit dem Erziehungsurlaub, bzw. Erziehungsgeld aus? Hab ich dann auch Anspruch darauf? Und vor allem meine wichtigste Frage: Wie sind Mutter und Kind dann krankenversichert, wenn der befristete Vertrag abgelaufen ist. Ich bin im Moment ziemlich hilflos diesbezüglich und weiß auch nicht so recht, wo ich mich denn sonst noch schlau machen kann.
Wäre schön, wenn mir von Euch jemand weiter helfen könnte.
Danke schon mal fürs durchlesen und evtl.Anworten.
Gruß und weiterhin eine streßfreie SSW an alle.
Orophino

 
7 Antworten:

Re: Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Antwort von critte, 30. SSW am 02.06.2004, 13:38 Uhr

Du bist nach dem ablauf des vertrages arbeitslos. krankenversichert bist du weiterhin auch da wo du jetzt bist, auch der zwerg, wenn er denn mal da ist. Erziehungsgeld bekommt man nicht vom AG, sondern vom vater staat. insgesamt drei jahre lang, egal ob arbeitslos oder nicht. das hängt halt von der höhe deiner gesamteinkünfte ab. Dem AA solltest du melden, das du den erziehungsurlaub nimmst und vor allem wie lange!

grüßle, grit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Antwort von baldsechsfachmama, 17. SSW am 02.06.2004, 13:39 Uhr

Hi, also krankenversichert ist man innerhalb der Erz.jahre kostenlos weiterhin bei seiner bisherigen KK, auch der Nachwuchs (so ist es zumindest bei der Barmer). Erz.geld und 3 Jahre stehen dir zu - egal ob du ein Arbeitsverhältnis hast, oder nicht. Die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges verschiebt sich einfach auf die Zeit nach den Erz.jahren.
Allerdings ist es ganz wichtig, sich nicht erst kurz vor Ablauf des 3. Jahres zu melden, sondern mindestens 3 Monate vorher!! Wenn man das verpasst, dann fliegt man aus der AA-Kartei und kriegt kein AL-Geld! Und wer das nicht weiß, hat voll die A...karte. Ist einigen meiner Bekannten passiert, die wollten sich zu Ende ihrer Erz.zeit melden wegen AL-Geld - Pustekuchen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei mir war´s so...

Antwort von didi777, *7.4.. SSW am 02.06.2004, 13:41 Uhr

ich hatte meinen Vertrag bis 31.3.; meine Tochter wurde am 7.4. geboren. Erziehungurlaub habe ich in diesem Sinne nicht, da ich kein Arbeitsverhältnis habe, aber es werden mir trotzdem von der BfA 3 Jahre erziehungszeit angerechnet, auch wenn ich keine Beiträge zahle. Erziehungsgeld haben wir beantragt, werden aber sicherlich nicht bekommen, da es nach Familineeinkommen geht. Muttrschaftsgeld habe ich 13/Tag von der KK bekommen, solang der Vertrag lief, den Rest (bis zum Nettoeinkommen) hat der Arbeitgeber ausgezahlt. Nach ablauf des Arbeitsvertrages hat die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld gezahlt. Solang du Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld bekommst kannst du bei der gesetzlichen normal versichert bleiben, das Baby auch. Wir sind nach Ablauf des Mutterschutzes (in paar Tagen) bei dem Papa mitversichert. Hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben - die Krankenkasse beantwortet aber auch diese Fragen! Alles Gute!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Antwort von Jamie_lee, 36. SSW am 02.06.2004, 13:45 Uhr

Das mit den 3 Jahren scheint aber nicht immer gleich zu sein.Bei meiner ersten Geburt war ich Arbeitslos und bekam nur 2 Jahre Erziehungsgeld.Danach musste ich wieder aufs AA.Ich war Anfangs auch im glauben es währen 3 Jahre,doch irgendwie waren es bei mir nur 2.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke.....

Antwort von Orophino, 12. SSW am 02.06.2004, 13:52 Uhr

für Eure schnellen Antworten. Ihr habt mir alle auf jeden Fall weiter geholfen.
Ein paar Wochen :-) hab ich ja noch Zeit für diesen Papierkrieg und so.
Nochmals Danke und machts weiterhin gut.
Grüßle Oro

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei mir war´s so...

Antwort von AndreaWDU, 33. SSW am 02.06.2004, 13:54 Uhr

HAllo,

also zwischen Erziehungsgeld und Elternzeit ist ein Unterschied.
Zunächsteinmal möchte ich dir raten so 3 Monate vor Ablauf der Befristung zum AA zu gehen und schon mal arbeitssuchend zu melden. (auch wenns nix bringt aber du musst das). Die können einen nämlich sonst Geld sperren. Elternzeit (also 3 Jahre) kriegen nur Mamis, die im Beschäftigungsverhältnis stehen. Du hast Anspruch auf Erziehungsgeld. Das ist endweder 1 Jahr der volle Betrag oder 2 Jahre monatlich etwas weniger (genau weiss ich das auch noch nicht).
6 Wochen vor der Geburt wird die Zahlung vom AA eingestellt, dann musst du bei deiner KK Mutterschaftsgeld beantragen. Das ist genauso hoch wie Arbeitslosengeld. Du bist dann nicht mehr arbeitslos. Die Zeit, in der du Erziehungsgeld beziehst, musst du bei deiner KK bleiben. Da bist du und dein Kind aber Beitragsfrei. Erst dann darfst du dich bei deinem Mann mitversichern! Ich weiss das weil ich derzeit arbeitslos bin und schon einige male mit der KK (BKK) telefoniert hab. Wenn du Privatversichert bist, sieht das aber wieder anders aus, informier dich bei der KK. Du hast auf jedem Fall anspruch auf Kindergeld. Das bekommst du dann wieder von der Kindergeldstelle beim AA.

Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten email an mich und ich versuch weiter zu helfen.

Gruss
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer kann mir bitte weiterhelfen???

Antwort von Eislingen , 29. SSW am 02.06.2004, 14:06 Uhr

Hallo.
Am besten du gehst mal bei dir zum Sozialamt hin die können dier genau erklären, welche Gelder dir in welcher höhe zu stehn, ich stehe zwar in einen unbefristeten verhältnis, aber mir hat das Sozialamt trotzdem geholfen!!
Versuche es einfach mal!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.