Geschrieben von andreawdu, 17. SSW am 01.06.2006, 17:50 Uhr |
wer kennt sich aus? mutterschutz bei 400€ job
hi,
wie man aus der überschrift shcon entnehmen kann arbeite ich auf 400€ basis. mittlerweile weiss ich, das ich anspruch auf mutterschaftsgeld habe, ganze 210€ für 14 wochen. jetzt überlege ich schon, ob ich die 6 wochen vorher überhaupt in mutterschutz gehen soll oder nicht sogar weiter arbeiten soll.
Wie sieht es dann aus, krieg ich dann meinen Lohn + die 210€? Was ist wenn ich mal krank werde im Mutterschutz? Wird das ganz normal bezahlt, wie wenn ich jetzt krank werde?
Lieben Gruss und vielen dank
andrea
Re: wer kennt sich aus? mutterschutz bei 400€ job
Antwort von Andrea80, 39. SSW am 01.06.2006, 18:32 Uhr
Hallo...
ich habe bis zum MuSchu auch auf 400 Euro-Basis gearbeitet. Die 210 Euro vom BVA sind eine Lohnersatzleistung, d.h. du darfst während des MuSchu kein Geld verdienen!
Ich würde die 6 Wochen MuSchu vor der Geburt auf jeden Fall nehmen, du kannst dann ganz in Ruhe alles vorbereiten, nochmal ausspannen und dich auf die "neue" Zeit vorbereiten. Ich habe das jetzt voll genossen, bin froh, das gemacht zu haben... gerade jetzt zum Schluss wird doch alles erheblich beschwerlicher! Fühle mich zwar soweit noch ganz gut, aber der dicke Bauch stört schon ziemlich!
LG, Andrea
Re: wer kennt sich aus? mutterschutz bei 400€ job
Antwort von Isabel_Cristina, 35. SSW am 01.06.2006, 18:52 Uhr
Wenn du die 219 € vom BVA beantragst kannst du nicht im Mutterschutz arbeiten. Ich selber habe den Mutterschutz nicht beantragt. Arbeite bis zum Schluss ...also bekomme für Mai und Juni noch jeweils meine 400 € (mehr als die 210)...die 8 Wochen nach der Entbindung muss man aber auf jedenfall nehmen.
und nach der geburt?
Antwort von andreawdu, 17. SSW am 01.06.2006, 19:02 Uhr
also angenommen, ich geh weiter arbeiten (219€ ist ja nicht viel zum leben für so lange zeit),dann bekomm ich die 8 wochen nachher also nix?
lg die unwissende
Re: und nach der geburt?
Antwort von katrin80, 32. SSW am 01.06.2006, 19:48 Uhr
Ich kann Dir den Rat geben, Dich ausführlich und kostenlos von Pro Familia beraten zu lassen. Die sagen Dir was Dir zusteht, wo und wann Du es bantragen mußt. Ist ja von Land zur Land unterschiedlich.
Außerdem kannst Du dort einen Antrag auf Förderung der Erstausstattung stellen, wenn Dein/Euer gemeinsames Einkommen gering ist.
danke
Antwort von andreawdu, 17. SSW am 01.06.2006, 20:23 Uhr
danke euch
lg
andrea
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