Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von vieten3, 26. SSW am 09.01.2005, 17:00 Uhr

wer wechselt NACH dem MuSchu in die steuerkl. 3/5?

danke für eure antworten nochmal von gestern, wegen der steuerklasse. da man nur einmal im jahr wechslen kann bin ich diesbezüglich verunsichert. wir werden es uns ausrechnen lassen, es interessiert mich trotzallem, wie ihr das macht!
jetzt haben wir noch beide steuerklassen 4, änderung lohnt sich nicht im moment. aber nach dem mutterschutz würde ich in die 5 wechseln und mein mann indie 3. ist es effektiv? er würde fast 300 eure mehr ausgezahlt bekommen. die sache hat doch sicher einen hacken, oder?

liebe grüße anne

 
3 Antworten:

Re: wer wechselt NACH dem MuSchu in die steuerkl. 3/5?

Antwort von Sofia, 33. SSW am 09.01.2005, 17:04 Uhr

Ich hab damals auch nach MuSchu gewechselt. Da mein Mann Alleinverdiener war, hat sich das schon gerechnet.
Und als ich wieder anfing mit arbeiten (Teilzeit) sind wir auch so geblieben.
Einen Wechsel in 4/4 lohnt sich erst, wenn wir wieder annähernd gleich verdienen.

LG Sofia

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Re: wer wechselt NACH dem MuSchu in die steuerkl. 3/5?

Antwort von Sylvia77, 29. SSW am 09.01.2005, 17:33 Uhr

Hallo!

Zur Zeit sind wir auch 4/4. Nach dem Mutterschutz werden wir auch wie beim ersten Kind in die 3/5 wechseln. Allerdings gehe ich auch 3 Jahre in Elternzeit und werde in dieser Zeit nur als Selbstständige Geld verdienen.

LG Sylvia

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Re: wer wechselt NACH dem MuSchu in die steuerkl. 3/5?

Antwort von Caro-Line, 30. SSW am 09.01.2005, 19:05 Uhr

Hallo Anne !!

Wir werden auch nach dem Mutterschutz in die Steuerklassenkombi 3/5 wechseln. Momentan sind wir beide in der 4, obwohl wir nicht ganz gleich verdienen.

Die Jahressteuerschuld (Einkommensteuererklärung )bleibt so oder so gleich, egal in welcher Steuerklasse du unter dem Jahr bist.
Nur hast du am Ende schon mehr oder weniger Lohnsteuerabzug gehabt, je nach Steuerklasse.
In der Steuerklasse 3 ist der Lohnsteuerabzug unter dem Monat relativ gering, das bedeutet, dass ihr unter dem Monat mehr Geld zur Verfügung habt, aber wenn ihr die Jahreserklärung abgebt werdet ihr nicht mehr viel erstattet bekommen.
Wenn beide in der 4 sind, dann ist die monatliche Steuerbelastung höher, aber durch die Einkommensteuererklärung bekommt man dann ein höhere Erstattung.
Wie schon gesagt - die Jahressteuerschuld bleibt gleich.
Nur monatlich sieht es anders aus.
Arbeite leider in einem Finanzamt, wenn du noch Fragen hast ( bin allerdings jetzt schon zu Hause - Gott sei Dank )

LG Caroli

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