Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rina, 19. SSW am 17.09.2003, 12:13 Uhr

wichtige fragen!!!

hallo an alle,

ich habe mal eine frage:
ich bin zur zeit arbeitslos (was sich bis zur entbindung wahrscheinlich auch nicht ändern wird) und beziehe arbeitslosenhilfe.
wenn im februar unser erstes kind kommt, möchte ich bzw. mein mann und ich, das ich die ersten 3 jahre mit dem kind zu hause bleibe.
nennt man das dann auch erziehungsurlaub? ich bin ja in keinen arbeitsverhältniss.
und wo muss ich das beantragen, das ich die 3 jahre zu hause bleibe?
und wo muss ich das erziehungsgeld uns kindergeld beantragen? (in thüringen)
kann ich das jetzt schon machen oder erst wenn das baby da ist?

wer kann mir weiterhelfen?

danke rina

 
4 Antworten:

Wichtige Fragen

Antwort von Babylu am 17.09.2003, 12:23 Uhr

Hallo,

also Anspruch auf EU hast Du nicht, wenn
Du ALH (arbeitslos gemeldet bist) bekommst. Desweiteren wird während der Mutterschutzzeit keine Hilfe gezahlt,
da Du in der Zeit nicht vermittelbar bist.
Nach der Frist(8 Wo. nach Entbindung) kannst Du wieder Hilfe beantragen, wenn Du
nachweisen kannst, daß das Baby betreut wird in der Zeit. Erziehungsgeld würdest Du nur dann bekommen, wenn Du ALH auf einer Bemessungsgrundlage von höchstens 30 Std/Wo beziehst. Ich hoffe Dir ein Stück weitergeholfen zu haben! Gruss Jean

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Wichtige Fragen

Antwort von Babylu am 17.09.2003, 12:25 Uhr

Nachtrag:

Wenn Du Dich nach der Mutterschutzfrist nicht arbeitslos meldest, hast Du natürlich Anspruch auf EG!

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Re: wichtige fragen!!!

Antwort von BimBamBino, nix mehr seit 21.08. SSW am 17.09.2003, 12:26 Uhr

Hi!
Also das alles kannst du erst beantragen wenn das Baby da ist!
Den Antrag für das Erziehungsgeld bekommst du im KH nach der Entbindung und für das Kindergeld muss man glaube ich aufs Arbeitsamt gehen!
Wegen dem Erziehungsurlaub kann ich dir allerdings nicht helfen,aber ich denke das nennt man dann auch so,du musst glaube ich auch nicht gleich voll angeben das du 3 Jahre zu hause bleibst-das musst du dann beim Zweitantrag (folgeantrag) ankreuzen!
LG,Josy mit Luca Alexander

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Re: wichtige fragen!!!kann dir helfen....

Antwort von Nadinchen24, 29. SSW am 17.09.2003, 15:37 Uhr

also ich bin auch arbeitslos und habe gestern erst mit meiner kk telefoniert und mich schlau gemacht.....

1. 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt bekommst du mutterschaftsgeld in öhe des arbeitslosengeldes/hilfe.
das beantragst du bei deiner kk einen schein dafuer bekommst du rechtzeitig von deinem FA.

2. wenn du dich nicht wieder arbeitslos meldest nach den 8 wochen nach der geburt bekommst du erziehungsgell und kindergeld....und musst somit keine beiträge zur kV bezahlen wichtig ist aber immer den antrag auf erziehungsgeld zu verlängern....sonst musst du dich selbst versichern und das ist teuer....

3. kindergeldantrag bekommst du bei der kindergeldkasse/familienkasse beim arbeitsamt.....
erzehungsgeldantrag bekommst du auf dem rathaus oder beim jugendamt

schau mal auf http://www.erziehungsgeldkasse.de/laender/thueringen/uebersicht.htm

da steht fuer deine jeweilige stadt die zuständige adresse wo du das beantragen kannst...beides kannst du erst beantragen wenn dein kind geboren ist wegen der geburtsurkunde, aber du kannst die anträge schon zukommen lassen und schonmal soweit wie möglich ausfüllen so das du nur noch die urkunde beilegen musstund dann abschicken kannst, dann geht auch alles schneller und du musst dich nicht danach rumquälen....


lg NAdine

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