Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tinchen30, 37. SSW am 25.08.2007, 18:55 Uhr

Wie hoch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der KK

Hallo

wie hoch ist der Zuschuss der KK und wird das auf die 6 Wochen Mutterschutz berechnet? Den Arbeitgeberzuschuss gibt es erst nach der Geburt das ist doch richtig so oder? Oder bezahlt die Krankenkasse gleich für 14 Wochen der Mutterschutzfrist Fragen über Fragen :-)
Ich freue mich auf Antworten

Liebe Grüße
Tinchen 30

 
3 Antworten:

Re: Wie hoch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der KK

Antwort von katinka295, nix mehr seit Freitag de am 25.08.2007, 19:03 Uhr

Also bei mir war es so dass die KK vor der Geburt die 6 Wochen komplett überwiesen hat und zwar 13 pro Kalendertag, die Differenz zwischen KK und deinem Gehalt trägt der AG.
Nach der Geburt wurden dann die restlichen 8 Wochen komplett überwiesen, auch wieder 13,- KK und Differenz AG.

LG und eine schöne Geburt

Katrin

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Re: Wie hoch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der KK

Antwort von Chrissicat, 30. SSW am 25.08.2007, 20:46 Uhr

Das Mutterschaftsgeld wird während der kompletten Mutterschutzfrist von der Krankenkasse bezahlt. Du bekommst 13 € pro Kalendertag, jedoch nicht mehr als dein Nettogehalt (falls du so wenig verdient hast, dass die 13 €/Tag dein Nettogehalt übersteigen würden).

Zusätzlich bekommst du einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von deinem Arbeitgeber, ebenfalls für die komplette Mutterschutzfrist (also vor und nach der Geburt). Der Arbeitgeber zahlt dir so viel, dass du insgesamt (also Mutterschaftsgeld der KK + Zuschuss des AG) dein Nettogehalt hast.

Wann der jeweilige Auszahlungszeitpunkt für die Gelder sind, liegt an deiner Krankenkasse und an deinem Arbeitgeber, das wird nicht überall gleich gehandhabt.

Hoffe, konnte deine Fragen klären.

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Re: Wie hoch Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von der KK

Antwort von Lena_1977, fertig seit 21.02.. SSW am 25.08.2007, 21:21 Uhr

Mein Mutterschaftsgeld (Bescheinigung vom FA an die KK senden)kam von der Krankenkasse einmal zum Anfang der Mutterschutzzeit und dann nach der Geburt (Geburtsurkunde bei der KK einreichen) komplett für die letzten Wochen - mein AG hat wie immer zum Monatsende die Gehaltsabrechnung gemacht und die Differenz überwiesen.

Wichtig ! Rechtzeitig die Bescheinigung an die KK schicken.

Kindergeld habe ich eine Woche nach der Geburt mit der Geburtsurkunde beantragt und 10 Tage später war es da.

Der Elterngeldantrag ist ca. 14 Tage nach der Geburt rausgegangen und die erste Zahlung kam pünktlich nach 6 Wochen nach der letzten Zahlung vom AG.

Also alles schön vor der Geburt vorbereiten und dann nur noch mit der Geb.-Urkunde abschicken - dann klappts auch mit dem Geld.
Lena

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