Ach helft mir doch bitte mal grad.....wir haben geheiratet und ich steh grad total auf dem Schlauch. Ich komme einfach nicht weiter. Muss ich dies auch der GEZ melden? Dem Vermieter? Dem Energieversorger?
Wo muss ich die Heirat überhaupt melden? Namen sind wie gesagt gleic geblieben.
Helft mir bitte mal kurz....
LG
Flocke
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 13:12
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Hallo und herzlichen Glückwunsch
zur heirat.
Also wenn eure Namen alle gleich geblieben sind, musst du das auch nicht melden.
Einwohnermeldeamt wo ihr wohnt bekommt schriftlich vom Standesamt bescheid.
Lohnsteuerklasse könnt ihr ändern lassen.
Aber ansonsten wüsste ich nicht wo sonst noch.
Höchstens an den Stellen wo ihr vergünstigungen (durch die Eheschließung) usw vom Staat bekommen könnt.
LG
Kerstin
und viel spass beim "flittern" :-)
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 13:21
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Also ich hab auch erst geheiratet und habe das nur der Krankenversicherung mitgeteilt (Familienversicherung), dem Ordnungsamt, den Banken (Zinsvorteil) und, da ich noch studiere Bafög und Prüfungsamt. Dem Vermieter interessiert das nicht die Bohne. GEZ braucht ja eh nur einer bezahlen. Was du noch machen kannst, ist eure Lohnsteuerkarte einzuholen, damit ihr gleich die steuerlichen Vorteile als Ehepaar genießt (Der, der besser verdient, sollte klasse 3 nehmen und der andere 5. wenn beide das gleiche bekommt, dann geht besser beide in klasse 4), ihr könnt euch das Geld sonst aber auch beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder holen. Wir holen die Karte ein, wenn das Baby da ist, muss ja auch mit eingetragen werden.
Liebe Grüße
Laura
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 13:27
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Herzlichen Glückwunsch euch zwei.
Also wenn ich mich recht erinnere haben wir es auch den Versicherungen mitgeteilt, da muß... glaub ich sogar eine Kopie der Heiratsurkunde hin.
Und und halt die Steuerkarte ändern lassen. Ansonsten fällt mir auf die Schnelle auch nicht mehr ein.
LG
Dajana
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 13:38
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Hallo,
also außer was genannt wurde, bzw. automatisch geht, solltest du das den versicherungen melden, da sich damit die Anspruchsberechtigungen, Vererbungsreihenfolgen etc. ändern können, sofern nicht explizit was anderes eingetragen ist.
Ich hoffe du verstehst was ich meine
LG Sylke
Mitglied inaktiv - 15.08.2006, 14:48