Geschrieben von littlepanda, 12. SSW am 18.12.2007, 12:52 Uhr |
Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Hallo,
wer kennt sich da aus?? Ich war in der 6. Woche wg. Blutungen eine Nacht im Krankenhaus, heute bekomme ich von der Klinik eine Rechnung für zwei Tage, Zuzahlung 20,- Euro.
Es geht mir nicht ums Geld, aber ich dachte immer bei schwangerschaftsbedingten Aufenthalten/Behandlungen ist man von der Zuzahlung befreit?? So wie eigentlich auch von der Praxisgebühr, wenn man zur Vorsorge geht.
Als ich zur Entbindung war, mußte ich nichts zuzahlen und letztes Jahr zur Ausschabung auch nicht. Oder lag das daran, dass ich zur AS nur von morgens bis nachmittags im KH war??
Wer kann mir da weiterhelfen??
LG littlepanda
Re: Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Antwort von Teufel79, 14. SSW am 18.12.2007, 13:00 Uhr
hallo,
ich mußte in meiner SS auch das Krankenhaustagegeld zahlen, als ich wegen vorzeitiger Wehen und verkürztem GMH drinlag und der Doppler auch nicht so klasse war... aber bei der Entbindung habe ich nix bezahlt!
Die Ausschabung war ein Ambulanter Eingriff und somit mußtest Du nichts bezahlen, dafür hattest Du bestimmt auch eine Überweisung?! also ich hatte damals eine Ü und habe auch nix bezahlt.
LG Teufel, die hofft, das ihr sowas diesmal erspart bleibt...
Re: Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Antwort von nella am 18.12.2007, 13:01 Uhr
Das hat schon seine Richtigkeit. Pro Krankenhaustag muss man 10 Euro zuzahlen, egal aus welchem Grund. Die Höchstgrenze liegt glaube ich bei 26 Tagen pro Jahr. Ich hatte die bei meiner SS 2004 allerdings überschritten, daher kenne ich mich aus!
Alles Gute und Grüße
Nella
Must Du zahlen!
Antwort von kathi1a, nix mehr seit 10.11.07. SSW am 18.12.2007, 13:02 Uhr
Hi,
hatte ich letzte Woche auch das Problem. Anruf bei der KK ergab, dass Du Entbindung + 5(oder warens 6) Tage frei hast für die Schwangerschaft. Sonstige Aufenthalte während der SS müssen bezahlt werden.
Kathi
Re: Must Du zahlen!
Antwort von leo engel, 10. SSW am 18.12.2007, 13:28 Uhr
Du musst die zahlen. Ich war in meiner ersten SS 4Tage im KH und musste das auch zahlen. Nur zur Entbindung ist es frei und das auch nur ein paar tage.
lg Yvette
Re: Must Du zahlen!
Antwort von Muddie2006, 6. SSW am 18.12.2007, 13:32 Uhr
Musste das auch alles zahlen (10€ im KH pro Tag). Und die Vorsorge musst du auch zahlen (Praxisgeb.)
LG
Re: Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Antwort von samema77, nix. SSW am 18.12.2007, 13:35 Uhr
Hallo,
Also ich muß nur dann zahlen, wenn es nicht zur Geburt kommt. Also wenn ich jetzt in der 25.SSW liege wegen was auch immer, und werde dann wieder entlassen, muß ich die Tage zahlen pr Tag 10€.
Aber als ich mit den Zwillingen bei 23+1 ins KH kam, mußte ich 3 1/2 Wochen liegen, dann kam es bei 26+4 zur Geburt, da mußte ich nichts zahlen, da es wärend diesem Aufenthalt zur Geburt kam.
Bei meiner Ausschabung mußte ich die 2 Tage bezahlen, da ich Tage drin lag (war eine Not-OP Abends um 23 Uhr).
Ich hoffe Du erstehst was ich meine ;O)
LG
Alex
Danke an alle!! LG owt
Antwort von littlepanda, 12. SSW am 18.12.2007, 13:56 Uhr
....
Re: 6 Tage vor und 6 Tage nach der Entbindung.......
Antwort von Ronja1982, 29. SSW am 18.12.2007, 15:44 Uhr
brauchst du nichts zu zahlen. War jetzt auch 10 Tage und muß auch pro Tag 10 Euro zahlen.
Als ich allerdingd vor drei Wochen schonmal zwei Tage lag mußte ich nichts zahlen. Das lag warscheinlich daran das ich mit dem Rettungswagen eingeliefert wurde.
Re: von der Praxisgebühr befreit?? seit wann das denn??
Antwort von Hotsprings, 36. SSW am 18.12.2007, 18:02 Uhr
Also ich habe die gesamte Schwangerschaft ganz normal die Praxisgebühr bezahlt, also gehe ich auch davon aus, dass ich auch im KH zuzahlen darf.
Hotsprings
Re: Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Antwort von wolke76, 13. SSW am 18.12.2007, 20:18 Uhr
Hallo,
wie schon von den anderen gesagt, musst du für die KH-Aufenthalte auch in der Schwangerschaft die 10 EUR pro Tag, für max. 28 Tage zuzahlen.
Das mit 6 Tg vor und nach der Entbindg. stimmt so allerdings nicht. Es kommt immer darauf an, ob die Aufnahme zum "Zwecke der Entbindung" erfolgte. Denn dann, musst du nichts zuzahlen. D.h. also, wenn es dumm kommt und du z.B. 3 mal mit "Fehlalarm" ins KH kommst ohne, dass das Baby kommt, dann musst du nichts zuzahlen. Das gilt dann bis zum 6, Tag nach Entbindung.
Kommst du wg. SS-Beschwerden ins KH, musst du zuzahlen. Kommt es im Laufe der Behandlung zur Entbindung, musst du ab dem Entbindungstag nicht mehr zuzahlen.
Liebe Grüße
Re: Zuzahlung für Aufenthalt im KH in der Schwangerschaft??
Antwort von Schnecke2007, nix mehr seit 04.05. S am 18.12.2007, 22:13 Uhr
Hy,
ich war in der SS 24 Tage im KKH und mußte 240 € bezahlen, weil in der ZEit unser Spatz (zum Glück) nicht geboren ist.
LG
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