Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Silvi76, 38. SSW am 08.08.2003, 13:57 Uhr

@ alle Beamtinnen oder die die sich mit den besch... Anträgen überhaupt auskennen...

Habe folgende Frage schon im RuB-Forum gestellt, aber vielleicht kann mir auch jemand von Euch helfen???
Ich war gerade eben dabei, die verschiedensten Anträge schon mal vor der Geburt auszufüllen (soweit es denn möglich ist) und bin jetzt erstmal auf folgendes Problem gestoßen:
Ich hatte mir vom Bundesversicherungsamt einen Antrag auf Mutterschaftsgeld heruntergeladen und bin beim Ausfüllen auf Punkt Nr. 3 gestoßen, wonach ich als Beamtin (Kreisverwaltung) kein Mutterschaftsgeld von dort erhalte. Mein Anruf bei meinem Dienstherrn war erfolglos, da keiner rangegangen ist (denke mal, der betreffende Mitarbeiter hat Urlaub - bei dem Wetter - oder war schon weg. ist ja schließlich Wochenende... so`n Mist).
Nun bin ich aber schon seit dem 13.07. im Mutterschutz, habe zum 01.08. ganz normal Gehalt erhalten (d.h., es waren knapp 400 € mehr als sonst, aber kann es mir nicht erklären, weil mich die Gehaltsabrechnung noch nicht erreicht hat. Kann höchstens an der Alterstufe liegen (werde diesen Monat 27) und den Nachzahlungen aufgrund der Gehaltserhöhung ab April d.J..
Nun, aber was ist mit Mutterschaftsgeld. Kriege ich sowas gar nicht? Oder kann es (ohne Antrag) schon gezahlt worden sein? Was, wenn ich jetzt ab September kein Gehalt mehr bekomme. War bisher immer davon ausgegangen, daß ich neben den 210 € vom Bundesversicherungsamt den Restbetrag erhalte, der sich bei Abzug der 13 € ergibt, der jeder normal gesetzlich versicherten Frau im Mutterschutz gezahlt wird.
Oh Gott, ist schon wieder ziemlich wirr geworden. Hoffe, meine FRage ist einigermßen verständlich: Wo muß ich noch was beantragen (außer Erziehungs- und Kindergeld)???
Und nebenbei: Ab etwa Mitte Oktober werde ich dann auf Sozialhilfe angewiesen sein. Hat da jemand Erfahrung, ob es Probleme gibt, weil ich ja theoretisch einen Job habe, aber 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchte (andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt es im übrigen für mich nicht...)
Würde mich über Antworten hier im Forum oder auch direkt an mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Silvia

 
3 Antworten:

Du kriegst kein Mutterschaftsgeld

Antwort von marion am 08.08.2003, 14:20 Uhr

Bei dir läuft statt dessen einfach nur der Gehalt weiter bis 6 Wochen nach der Geburt. Bei allen anderen Arbeitnehmern stellt der Arbeitgeber mit Beginn des Mutterschutzes jegliche Zahlung ein. Ersatzweise kommt dann das Mutterschaftsgeld der KV. Du bist also nicht besser und nicht schlechter gestellt als andere, nur dass DU einfach nichts dazu tun mußt um dein Geld zu bekommen, lediglich nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde beim Dienstherren einreichen. Frage mich, wenn noch was unklar ist. Bin ebenfalls "blöde" Beamtin und streite grad mit MEINEM Dienstherren rum, weil ich IDIOT mich von unserem Personalchef habe drängen lassen ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub zu beantragen. Im März kommt mein drittes Kind zur Welt und seine Auskunft lautet: ich kann meinen unbezahlten Urlaub NICHT abbrechen und statt dessen dann Erziehungsurlaub nehmen... in solchen Dingen mein Tipp: ruf bei der Beihilfestelle an, die sind immer noch am kompetentesten und vor allem haben sie kein persönliches Interesse (mein AG müßte ja wieder meine pro-Kopf-Umlage an die Beihilfe zahlen und ich hätte wieder einen Beihilfeanspruch, wenn ich wieder Erziehungsurlaub bekäme...)

LG
Marion

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An Marion

Antwort von Nicole+Jannik, 20. SSW am 08.08.2003, 14:43 Uhr

Hallo Marion

Was hast Du für einen komischen Diestherren? Bist Du jetzt im Erziehungsurlaub oder schon im unbezahlten Urlaub? Also ich bin auch Beamtin (in NRW). Meine Elternzeit endet am 12.10.03. Weil mein kleiner Sohnemann noch nicht in den Kindergarten geht, hatte ich ebenfalls für ein Jahr unbezahlten Urlaub beantragt. Wurde mir auch ohne Probleme genehmigt. 4 Wochen später habe ich von der jetztigen SS erfahren. Also mit meine Dienstherren gibt bzw. gab es keine Probleme. Ich nehme in der Zeit vom "alten" Erziehungsurlaub bis zur Geburt unbezahlten Urlaub und von da an beginnt die neue Elternzeit. Ich muss noch nicht mal einen neuen Antrag einreichen. Warum wird bei mir der Urlaub unterbrochen und bei Dir nicht? Komisch ist es schon, oder? Vielleicht weil bei mir nu 8-10 Wochen dazwischen liegen.

LG Nicole

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Re: An Marion

Antwort von CarrieCat, 12. SSW am 08.08.2003, 21:41 Uhr

Also, ich bin auch Beamtin. Und sitze sogar an der Quelle, weil ich Personalsachbearbeiterin bin. Und es ist so, jedenfalls bei uns, wer sich im "unbezahlten" Urlaub befindet, kann den nicht so einfach für Mutterschutz unterbrechen. Elternzeit müsste aber schon gehen. Ist doch eigentlich nur ein Wechsel der Beurlaubungsart, sollte kein Thema sein...

Aber es gibt natürlich auch noch Behörden, wo der Amtsschimmel gewaltig wiehert, Gesetz hin oder her ;-))

Noch was für Silvi, Du erhälst im Mutterschutz ganz normal Dein Gehalt weiter. Schließlich bist Du ja auch privat versichert. Warum solltest Du da auch Mutterschaftsgeld erhalten?

Marion, Beihilfeanspruch hast Du allerdings auch im "unbezahlten" Urlaub, wenn Du nicht über Deinen Ehegatten berücksichtigungsfähig bist. Gilt aber auch für Elternzeit. Also, da gibts jedenfalls in NRW keinen Unterschied. Man bekommt in der Elternzeit sogar noch einen Zuschuß zur KV.

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