Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von curliesue, 8/9. SSW am 15.03.2006, 13:41 Uhr

@blümchen13

Hallo!!

Ich finde es schön, dass du schreibst. Jetzt sitzen wenigstens schon zwei in diesem Boot ;o)

Zwei Wochen? Das ist ja schon ziemlich lange. Ich durfte nach der Untersuchung nicht mehr arbeiten bis die Ergebnisse da waren, um mich nicht anzustecken. Wie ist das bei Dir?

Naja wie du vielleicht gelesen hast, versucht mein Arbeitgeber jetzt eher mich rauszu... Ist zwar hart gesagt, aber so kommt es mir vor. Er möchte auch nicht weiterzahlen, wenn ich ausfalle. Es gäbe nur eine Möglichkeit, nömlich mit EINEM Berufspraktikanten zu tauschen, der im Kindergarten arbeitet. Denke aber nicht, dass der unbedingt in eine Krippe wechseln möchte..
:o(

Schwierig.. triffst du "Schutz"maßnahmen, wenn du jetzt noch am Arbeiten bist?

 
11 Antworten:

@curliesue: Tschuldigung, mische mich mal ein

Antwort von Kaddabell, 35. SSW am 15.03.2006, 14:10 Uhr

1.) Dein Arbeitgeber kann Dir nicht kündigen, denn während der SS, dem Mutterschutz und der gesamten Erziehungszeit (jetzt Elternzeit) bist Du absolut unkündbar, egal, was er Dir erzählt! Laß Dich da nicht unter Druck setzen!

2.) Er muß weiter für Dich bezahlen, auch wenn Du ausfällst, denn Du bleibst in jedem Fall ja weiter angestellt. Ist es eine öffentliche oder eine private Einrichtung?

Bleib tapfer und kämpfe um Deine Rechte! Laß Dich ja nicht einschüchtern und tue das beste für Dich und Dein Kind. Was das ist, mußt Du selbst entscheiden.

Alles Gute

Katharina

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kein Problem..

Antwort von curliesue, 8/9. SSW am 15.03.2006, 14:23 Uhr

.. ich glaube nur langsam mache ich alle verrückt hier! ;o)

Vielen dank für deine aufbauenden Worte. Ich habe mich inzwischen umgehört und gelesen, dass er mich nicht kündigen könnte, wenn ich einen festen Arbeitsvertrag habe. Aber ich bin ja leider Gottes noch im letzten Jahr meiner Ausbildung und dafür gibt es wohl keine gesetzlichen Regelungen...

Das macht das ganze so kompliziert.

Ich werde sehen, was morgen bei meiner 1.VU herauskommt. hab ziemlich große Angst davor, dass mein kleiner Schatz nicht mehr bei uns ist (frag nicht warum, hab so ein blödes Gefühl)
Danach,wenn alles i.O. ist, werde ich meinem Arbeitgeber das schriftliche Arbeitsverbot geben und dann heißt es hoffen, hoffen, hoffen!!!

Das wird einer der spannendsten Tage, denke ich

Liebe Grüße

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Re: @curliesue

Antwort von Blümchen13, 11. SSW am 15.03.2006, 14:26 Uhr

Also ich arbeite zur Zeit noch, finde das zwar unlogisch, aber bei uns scheint das momentan noch so ne lästige "Pflicht" zu sein, die aber sonst nicht weiter ernst genommen wird. Wie du schon selbst gesagt hast ist dieses GEsetz ja noch ganz neu. HAbe auch gedacht, dass ich freigestellt werde solange nicht klar ist, ob ich gegen alles immun bin, wäre ja auch sinnvoll, oder?
KEine Ahnung, ob dein chef deinen Vertrag auflösen darf, da ja eigentlich ein Kündigungsschutz für werdende Mütter gilt. aber wie das im Berufspraktikum aussieht weiß ich nicht.
Was die SChutzmaßnahmen betrifft, so versuche ich besonders darauf zu achten beim Wickeln immer Handschuhe zu tragen und mir regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren seit ich von der SChwangerschaft weiß. (habe ich vorher auch schon gemacht, achte halt jetzt nur noch mehr darauf)Und du?

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Re: @Blümchen13

Antwort von curliesue, 8/9. SSW am 15.03.2006, 14:33 Uhr

Naja, wie gesagt bin ich seit 1 Woche jetzt freigestellt. Aber auch hier hat er schon angedeutet, dass ich wahrscheinlich Urlaub nehmen soll!!! Der möchte halt sparen, wo es nur geht. Aber das werde ich nicht machen. Hab irgendwo gelesen, dass man sogar rein theoretisch eine schutzmaske tragen müsste! Das ist natürlich nicht umsetzbar, aber ich finde, das sagt schon einiges...
Ich warte meine VU morgen ab und dann wage ich den nöchsten Schritt, wie auch immer der aussehen wird.

Weiß deine Schule schon davon?

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Re: @Blümchen13

Antwort von Blümchen13, 11. SSW am 15.03.2006, 14:37 Uhr

ja, meine Schule weiß schon davon. Mein Lehrer muss jetzt noch für mich abkläre, wie das bei mir mit der methodischen Prüfung aussieht. Habe theoretisch am 1.9. Prüfung, gehe aber schon am 29.8. in Mutterschutz. Keine Ahnung ob das rechtlich möglich ist die Prüfung während dem Mutterschutz abzulegen. Muss man sehen.. Vielleicht könnte ich sie notfalls ein paar tage vorziehen..
Wie ist das bei dir? Ich meine mit Mutterschutz und Prüfung und so? (Mal davon ausgehend, dass du irgendwie weitermachen kannst) Weiß es deine SChule schon?

Ach übrigens, wie alt bist du eigentlich und wann hast du et, wenn ich mal so neugierig sein darf?!

lg Jessica

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klar darfst du..

Antwort von curliesue, 8/9. SSW am 15.03.2006, 14:41 Uhr

.. ich bin 23 und mein Et wäre irgendwann im Oktober. Näheres erfahre ich erst morgen.

Meine Schule weiß noch gar nichts, da ich es allgemein erst an Ostern sagen wollte, wenn die kritische Zeit um ist. Naja heute versuche ich schon die ganze zeit jemanden zu erreichen, weil es nun doch wichtig wird, aber ohne Erfolg.

Mein Mutterschutz würde erst im Sept. anfangen und mein Arbeitsvertrag geht nur bis einschließl. Aug., wober die letzten 3 Wochen Urlaub wäre. Von daher gesehen, wäre es optimal gewesen.

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Re: klar darfst du..

Antwort von Blümchen13, 11. SSW am 15.03.2006, 14:47 Uhr

Wollte auch warten, bis nach der 12. Woche, doch mittlerweile wissen es schon sehr viele. Konnte das Glück einfach nicht für mich behalten (obwohl ich anfangs noch nicht so glücklich war) :-)

Kannst ja morgen mal von deiner ersten VU berichten. Meine nächste ist erst wieder Anfang April.. Weiß gar nicht wie ich es bis dahin aushalten soll :-)

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werde ich machen..

Antwort von curliesue, 8/9. SSW am 15.03.2006, 14:49 Uhr

.. drückst du mir die Daumen? Habe nämlich schon ziemlich Angst!

Bis dann und danke nochmal für alles

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Re: werde ich machen..

Antwort von Blümchen13, 11. SSW am 15.03.2006, 14:52 Uhr

Klar drück ich dir die Daumen. ABer es wird sicher alles ok sein. HAb mich bis jetzt auch immer umsonst verrückt gemacht!

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@Blümchen13

Antwort von Leoniesmama03 am 15.03.2006, 15:01 Uhr

Mutterschutz VOR der Geburt ist freiwillig! Du darfst auch weiterarbeiten bis zur Geburt, also darfst Du auch Deine methodische Prüfung machen....wie gesagt...wenn DU willst! Habe ich nämlich auch gemacht....meine Maus kam Ende August und ich habe Prüfung im Juli gehabt!

GLG Diane

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Re: @blümchen13

Antwort von Melly & Cara, 11. SSW am 16.03.2006, 8:43 Uhr

Also deine methodische Prüfung kannst du noch machen. Ging bei mir auch. Ich war auch schon im Mutterschutz, als ich meine methodische Prüfung gemacht habe. War alles kein Problem. Is allerdings schon 4 Jahre her.

LG Melly

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