Schwanger - wer noch?

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Mutter-Kind-Stiftung/Caritas - Zuschuß zur Erstaustattung??

Thema: Mutter-Kind-Stiftung/Caritas - Zuschuß zur Erstaustattung??

Hallo Mädels, ich bräuchte mal eure Hilfe für eine Freundin: Sie ist verheiratet, er alleinverdiener. Sie haben eine kleine Wohnung die sie noch abbezahlen. Sie haben 2 Kinder. Nun hat sich ein 3. Kind eingeschlichen. Finanziell sieht es etwas mau aus. Der Mann hat sich gerade weitergebildet und dadurch zusätzlich zur Wohnung Schulden (Bafög). Wisst ihr wie es mit einer finanz. Unterstützug von Mu-Ki-Stiftung/Caritas/Awo etc. aussieht? Wie sind da die Gehaltsgrenzen? Einige Sachen sind noch da (z.b. KiWa), aber es fehlen so Sachen wie ein Bett, Schrank, Kleidung (vieles ist schon weggeben, da die Kinderplanung abgeschlossen war) und Umstandssachen.... lg Verena im Auftrag einer ganz lieben Freundin:-)

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 11:06



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Hallo, www.caritas.de ... guck da mal rein, ich bin mir sicher, dass man Deiner freundin helfen kann ... alles gute :-)

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 11:14



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Wennn er wenig verdient können sie vielleicht unterstützendes ALG 2 beantragen oder eben Kindergeldzuschuß. Ansonsten wenn er normal verdient seh ich keinen Grund, meißt ist es eben für bedürftigere wie alleinerziehende oder wenn der Partner arbeitslos ist. Vielleicht noch bei Pro Familia nachfragen. Lg Melanie

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 11:21



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Hallo! Also hier in dortmund bei awo wurde mir gesagt,liegt die grenze bei 1800€... Woher kommt deine freundin???

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 12:58



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Hallo, danke dir schonmal für deine antwort:-) Sie kommt aus BaWü. Die 1800,- sind brutto, oder? lg Verena

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 16:03



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also ich lese grade irgendwo im net,da hat eine den antrag bei Pro familia in bawü gestellt,sie verdient 1300€ netto und hat 1080 € bewilligt bekommen!ISt schon ne menge... Ruf dort an...Weil wie gesagt von bndesland zu bundesland ist es anders! LG Priscilla

Mitglied inaktiv - 30.10.2007, 16:20



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So wie sich das für mich anhört, könnte es auch gut sein, dass ein Anspruch auf Wohngeld und ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht. Das mit der Einmalzahlung müsste auch klappen! Es ist ja nur ein Verdiener für 5 Personen! Die Einkommensgrenze erhöht sich natürlich mit der Anzahl der Personen. LG Vivi

Mitglied inaktiv - 31.10.2007, 01:29