Hallo,
Ich wollte euch mal um eure Meinungen/ Einschätzungen bitte. Unser Sohn ist 8 1/2 und wir stellen uns die Frage, ab wann wir auf ein normales Sitzkissen ggbf. mit Isofix umsteigen sollen.
Danke für eure Antworten!
von
Celibe88
am 05.12.2019, 14:59
Hallo,
ich glaube, wir haben etwa mit 9 Jahren gewechselt. Wichtiger ist aber die Größe. Er war dann glaube ich 1,35m groß.
Lg Seerose
von
seerose1979
am 05.12.2019, 16:17
Hallo,
mein Sohn ist 11 Jahre alt, aber nicht der größte. Er hat noch seinen Kiddy Sitz, außer ich nehme mein Patenkind mit, sie ist erst 6 Jahre, dann geht der große auf die Sitzerhöhung.
So lange es passt, bleibt der Sitz.
Gruß Aeonflux
von
aeonflux
am 06.12.2019, 08:00
Hallo,
meine Tochter wird im März 9 Jahre alt und ist ca. 1,30 m groß. Sie hat auch noch ihren Kindersitz, er passt ja auch noch. Warum sollte man zu früh umsteigen? Viele Eltern sehen das glaub ich auch zu locker. Wenn ein Unfall passiert, sitzt das Kind immer noch im Kindersitz am sichersten. Was gar nicht geht, sind die kurzen Fahrten vorne find ich....unverantwortlich......
von
Bineglücklich
am 06.12.2019, 09:21
Sicherer sitzt er auf jeden Fall im Kindersitz. Auch wenn er größentechnisch bereits ohne bzw. nur mit Sitzerhöhung mitfahren könnte.
Wir werden den Sitz solange nutzen, wie es geht. Sitzerhöhung nehmen wir nur für die Ausnahmen wie fährt woanders mit oder jüngeren Kind fährt bei uns mit.
von
cube
am 06.12.2019, 12:18
Hey, für mich ist ein Kindersitz mit Lehne "normal" :-). Eine Sitzerhöhung ist maximal Notbehelf; Seitenaufprallschutz (Wirbrlsäule!) und v.a. Kopfschutz sind doch in jedem Alter wichtig, warum sollte man da ohne Notwendigkeit auf eine unsichere Lösung zurückgreifen?
LG
von
SummerSunshine
am 07.12.2019, 08:53
Sehe ich auch so.
Mein ältester ist 9 Jahre alt und könnte von seiner Körpergröße her ganz ohne Kindersitz und Sitzerhöhung mitfahren, aber solange er reinpasst, hat er seinen Cybex Kindersitz Gruppe 15-36 kg
LG,
Nachtvogel
von
Nachtvogel
am 10.12.2019, 06:58
Die Verkehrsregeln schreiben vor,
dass auf eine entsprechende Rückhalteeinrichtung erst verzichtet werden kann,
wenn das Kind entweder größer als 150 cm ist
oder das 12. Lebensjahr abgeschlossen hat.
von
ara-sunshine
am 11.12.2019, 09:15