Geschrieben von sisa87 am 16.03.2014, 11:13 Uhr |
Arbeitsvertrag
Hallo, ich hab Datein Anliegen und hoffe das mir hier jemand eventuell weiter helfen kann. Und zwar ist das so ich bin seit August beschäftigt und in meinem Arbeitsvertrag stehen grade mal 16 Stunden die Woche. Ich arbeite aber seit September durchschnittlich 29 Stunden die Woche in der Reinigung.
Ich hatte im Januar Urlaub und hab auch für die anderen Objekte die ich eben seit September mit reinige auch Gehalt erhalten.. Ebenso wie letzten Monat wo ich 3Tage krank war.
Nun mein Anliegen.
Ich hatte jetzt zwei Wochen Urlaub und wollte meinen Chef nächste Woche von der Schwangerschaft erzählen. Da ich wohl auch nicht mehr lange arbeiten kann meint jedenfalls der FA. Kann mein Chef jetzt mein Gehalt o kürzen das ich nur noch die 16St die Woche bezahlt bekomme? Oder muss er mir die anderen Objekte ebenfalls weiterhin zahlen weil ich diese in Urlaub so wie im Krankheitsfall vorher auch bezahlt bekommen habe? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Lieben dank schonmal.
Grundfrage
Antwort von Ellert am 16.03.2014, 11:17 Uhr
warum stimmt denn der Arbeitsvertrag nicht mit den Stunden überein ?
Wenn Du den ändern lässt auf 29 Std wärst Du auf der sicheren Seite
nett gegen AG wäre es aber nicht
dagmar
Re: Grundfrage
Antwort von sisa87 am 16.03.2014, 11:25 Uhr
Ich wollte den Vertrag ja auch schon ändern lassen nur war mein Chef bis Februar im Krankenhaus und dadurch war das nicht möglich.
Ich weiss jetzt nur nicht ob das so rechtens ist wenn ich den Vertrag ändern lasse und n paar Wochen später kommt dann das Verbot vom Arzt. Nicht das mir dann was unterstellt wird.
Hast Du denn Probleme in der Schwangerschaft ?
Antwort von Ellert am 16.03.2014, 11:41 Uhr
Woher weisst Du das denn nun schon dass Du krankgeschrieben wirst, ds würde dann die Kasse ja zahlen, ein Arbeitsverbot er.
Das wäre dann wirklich unfair ihn bluten zu lassen... habt Ihr keinen Betriebsrat o.ä. der da berät ?
wenn man doppeltsoviel fast arbeitet wie eingestellt , ggf ist das schon gewohnheitsrecht ?
Ich bin da nicht vom Fach finde es aber komisch so extrem viele Überstunden regelmäßig zu machen
bei uns ist sowas nicht üblich, die man macht muss mana uch abbummeln, bekommt sie nicht bezahlt
dagmar
Re: Hast Du denn Probleme in der Schwangerschaft ?
Antwort von sisa87 am 16.03.2014, 11:52 Uhr
Der Frauenarzt meinte das letzte Woche bei der Untersuchung.
Ich hab jetzt schon extreme Wassereinlagerungen dazu doch starke rückenschmerzen und dann kommen da ja eh doch die Reinigungsmittel dazu die nicht grade gesund sind für eine schwangere.
Wenn ich ein arbeitsverbot bekomme werde ich meinen Chef zu 100% bezahlt so sagte mir das mein FA.
stimmt, bei Beschäftigungsverbot muss der Chef weiterzahlen
Antwort von Ellert am 16.03.2014, 12:04 Uhr
da wird er sich freuen...
Probezeit hast Du um, oder ?
dagmar
Re: stimmt, bei Beschäftigungsverbot muss der Chef weiterzahlen
Antwort von sisa87 am 16.03.2014, 12:11 Uhr
Das Gehalt bekommt er aber wieder. So sagte das mein FA. So das ihn. Keine finanziellen Einbußen entstehen.ja die Probezeit ist seit November um.
Re: stimmt, bei Beschäftigungsverbot muss der Chef weiterzahlen
Antwort von Aprilscherz2000 am 16.03.2014, 19:48 Uhr
Ich hab mal gehört das die meisten AG ne Versicherung haben, die dann für ne Schwangere einspringen. Wie genau das funktioniert weiß ich allerdings nicht. Ich würde mir da an deiner Stelle auch nicht soo viele Gedanken machen, den die hat dein AG sich bisher ja anscheinend auch nicht und wenn er bis Anfang Februar im Krankenhaus war, hätte er sich genug Gedanken um Deinen Vertrag bis heute machen können. Hat er überhaupt jemals gefragt ob Dir die 29 Stunden statt 16 Recht sind?
LG Chrissie
Re: stimmt, bei Beschäftigungsverbot muss der Chef weiterzahlen
Antwort von sisa87 am 16.03.2014, 22:28 Uhr
Ja das hat er ich war auch damit einverstanden.. Und er meinte dann das wir den Vertrag dann noch ändern. Hab nur Angst das ich nachher nur noch die 16 Stunden bezahlt bekomme weil das eben noch im Vertrag steht.
Bin auch schon am überlegen ob ich mein Vertrag erst ändern lasse und ihn dann danach erst vom meiner Schwangerschaft erzähle. Aber ich weiß nicht ob ich das von gesetzt her darf.
Lg
Re: Arbeitsvertrag
Antwort von speedy am 17.03.2014, 21:31 Uhr
Hi,
prinzipiell entstehen dem AG durch ein BV nur dann keine Kosten, wenn er eine Umlageversicherung (Ü1 oder Ü2, weiß gerade nicht genau, welche) abgeschlossen hat. Ansonsten zahlt er aus der eigenen Kasse.
Zum Vertrag: Es ist so, dass Arbeitsverträge auch mündlich oder konkludent geschlossen werden können, es ist dann aber eine Beweisfrage. Ein Indiz für eine stillschweigende Vereinbarung könnte z.B. sein, dass du die letzten Monate schon immer mehr gearbeitet und auch mehr Geld bekommen hast.
Nur: Wenn dein Chef das anders sieht, z.B. angesichts der Schwangerschaft, und dann eben nur den vertraglichen Lohn auszahlt - was wäre dann dein Weg? Du könntest es einklagen und ggf. recht bekommen - hättest aber spätestens zum Ende der EZ keinen Job mehr.
Jetzt aber noch schnell eine Änderung zu forcieren und dann die SS verkünden - das würde ich dir auch übel nehmen! Daher scheint mir der richtige Weg, mit offenen Karten zu spielen. Heißt: SS mitteilen, drohendes BV ankündigen und die Sache mit dem Lohn gleich mit ansprechen.
Gruß, Speedy
Re: Arbeitsvertrag
Antwort von allmountain am 23.03.2014, 5:40 Uhr
Diese sogenannte Umlageversicherung U2 ist verpflichtend. Dein AG bekommt das Geld also von der KV zurück.
Das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverbot berechnet sich nach den letzten 13 Wochen Durchschnittsverdienst! Hat also mit dem Arbeitsvertrag so direkt nichts zu tun.
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