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Geschrieben von Ellert am 31.05.2016, 6:25 Uhr

Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

huhu

ich hatte den Fall so noch nie und ehe ich mich nun blamiere frage ich mal hier wie es bei Euch üblich ist...

Ich arbeite 20 Std an drei Tagen verteilt.
Heute nach Dienst muss ich drei Tage auf ne Tagung, ca 4 Std entfernt.
Trifft genau meine Tage die ich eh arbeite.
Da entstehen keine Überstunden auch wenn ich am Donnerstag erst spät Abends heimkomme , oder ?
(Fahrzeit ist ja keine Arbeitszeit)

LG dagmar

 
12 Antworten:

Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Lucylu am 31.05.2016, 7:07 Uhr

Huhu!

Bei uns nicht...evtl.kannst du Reise/Dienstkosten gelten machen, je nachdem wie lang du an dem Tag weg bist. Aber du bist Beamtin, oder? Weiß gar nicht, ob es das dann gibt

Ich hatte mal ein Seminar über zwei Tage, der 2. Tag war mein freier Tag und ich hatte Pech...Also keine Überstunden oder so....jaja, das ist das Los der TT (Teilzeit-Tussis sagen wir immer an der Arbeit )

Lg

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Methos am 31.05.2016, 7:49 Uhr

Hallo Dagmar,
Kenne ich von meinem Mann so, das er es bekommt je nachdem ob es eine Dienstreise (ja, bis zu 10 Stunden Zeitgutschrift) ist oder so eine Fortbildung ( normale Arbeitszeit vom Tag) ist normal vom Dienstherrn/Gesetzgeber geregelt.
musst vorher den Dienstreiseantrag stellen, bei Dienstreise mit Anfahrtszeit. Wird das nur als Fortbildung genehmigt (bringt Dir ja auch was aus Arbeitgeber Sicht), keine längere Zeitgutschrift als Arbeitszeit.
Liebe Grüße
Marion

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Mutti69 am 31.05.2016, 8:42 Uhr

Ich stelle vorher einen Antrag auf Dienstreise. Es zählt alles als Arbeitszeit von Haustür bis wieder zurück zur Haustür.

Fahrzeit (=Wegezeit) ist hier Dienstzeit.

LG

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Mutti69 am 31.05.2016, 8:44 Uhr

Hm...über zwei Tage hatte ich auch schon. Ich bekam Vollzeit, also 8 Stunden berechnet, muss aber regulär nur 4 in Teilzeit arbeiten. Waren also 8 Stunden Überstunden an den 2 Tagen, die als Plus auf mein Stundenkonto gingen. Mehr wie die Vollzeitstunden habe ich aber nie erhalten.

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Möhrchen am 31.05.2016, 8:46 Uhr

Kenne ich auch so - Antrag auf Dienstreise stellen und dann zählt alles von Anfang bis Ende - ist ja nun auch nicht meine Freizeit, die ich da verbringe. Muss man je nach Fall hier mit einem Korrekturbeleg einreichen und das hab ich das letzte Mal auch nicht gemacht...wegen 20 Minuten braucht da keiner was korrigieren...aber grundsätzlich geht das bei uns. Weiss nicht, ob das bei Beamten anders ist...ich bin nur Angestellte im ÖD.

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von wolfsfrau am 31.05.2016, 9:02 Uhr

Ich kenne es so:
als Arbeitszeit wird die Sollzeit berücksichtigt - man geht da +/- Null raus
für die Reisekosten/Tagegeld wird die Abfahrts- u. Ankunftszeit zuhause berücksichtigt

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Johanna2 am 31.05.2016, 23:56 Uhr

Ich arbeite als Teilzeitangestellte und werde nach dem TV-L bezahlt. Für eine mehrtägige Fortbildung wurde mir als Arbeitszeit angerechnet:
- die Hin- und Rückfahrt
- ansonsten die Zeit der Fortbildung incl. Pausen, aber ohne Frühstück/Abendbrot/Abend/Nacht

Das war mehr, als ich erwartet habe :)
Mir konnte das die Personalabteilung sagen - frag doch bei deiner einfach mal nach.

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Foxi23 am 01.06.2016, 6:24 Uhr

Ich würde mir die Stunden, die ich eben länger als meine Arbeitszeit unterwegs bin, als Überstunden aufschreiben.

Bin aber auch in nem Kleinstbetrieb, Chef, ich und 2 Azubis, da schaut keiner nach. Wie es rechtlich richtig ist, weiss ich nicht, mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir das so.

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Re: bei mir ist das alles "Privatvergnügen" ...

Antwort von sechsfachmama am 01.06.2016, 13:40 Uhr

was nicht die reine arbeitszeit ist.

ich sollte zu beginn meines AV mal zur chefin alles mögliche besprechen usw., sie bekam einen unverschiebbaren anruf und musste warten, 2 stunden war ich nach feierabend dort (zuzüglich einige km anfahrt, da nicht direkt auf meiner fahrstrecke) und habe 2 stunden als arbeitszeit aufgeschrieben.

hat sie sich bei meiner kollegin dann geäußert, was ich mir erlauben würde und überhaupt und ich hätte ja nicht so lange bleiben müssen, sondern nur das nötigste besprechen - wird nicht bezahlt.

meine kollegin war schon auf einer schulung einen ganzen tag - sie hat es gleich gar nicht als arbeitszeit aufgeschrieben. ich vermute, es wäre auch gestrichen worden ...

hier wüsste ich auch gerne mal die rechtslage.

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Re: Arbeitszeit - wie geht das bei Euch ( Teilzeitbeschäftigte) ?

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:13 Uhr

Ich arbeite nach einem Tarifvertrag, der an den TVÖD angelehnt ist.

Bei uns wird auch die Anreise als Arbeitszeit gerechnet. Wir schreiben auf, wann wir vom Büro losgefahren sind (bzw., wenn wir direkt von zu Hause kommen, wann wir dort losgefahren wären - meistens nehmen wir die Abfahrtszeit des Zuges, weil unser Büro nur ein paar Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt ist) und wann wir wieder zurückgekommen sind.

Pausen müssen wir angeben, die werden abgezogen. Gleichfalls Freizeit abends nach der Veranstaltung, wenn wir vor Ort bleiben. Meistens legen wir nur einen Plan der entsprechenden Veranstaltung vor, dann wird das von der PA so nacherfasst. (Da steht dann ja meistens: 10 Uhr Vortrag XXX, 12 Uhr Mittagspause, 13 Uhr Plenum YYY, 15 Uhr Kaffeepause....)

So eine Tagung beschert mir meistens einen ganzen Batzen Überstunden, außerdem bin ich die Kinder für ein paar Tage los. Ich mag Tagungen ;-)

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Ich hab nun drei Kollegen und drei Meinungen

Antwort von Ellert am 02.06.2016, 22:55 Uhr

Ohne Dienstreiseantrag fährt ja keienr mit verstand los, wenn da was passiert - oh weh und Reisekosten will ich ja auch haben.

Fahrzeit ist keine Arbeitszeit
eine Kollegin bekommt nur die reine Sollzeit gutgeschrieben
die andere einen Vollzeittag pro Tag der Abwesenheit.Beim letzten Lehrgang musste ich mich auf Vollzeit schreiben lassen weil die mir auch keine Überstunden geben wollten, aber schon eine Weile her
das war mir zu doof, das versuch ich nie wieder, das rechnet sicha uch geldmäßig garnicht

Ich werd mich Dienstag auch erstmal schlaulesen
ich bin auch echt spät heimgekommen heute, also deutlich später als ich bei Normaltagen heimkomme...


dagmar

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Re: Ich hab nun drei Kollegen und drei Meinungen

Antwort von sechsfachmama am 03.06.2016, 11:52 Uhr

ich hab gestern mal bei dieser zentralen rechtsstelle angerufen, die direkt vom bundesministerium kostenlos zur verfügung steht. hatte div. fragen. u. a. auch, ob der AG verlangen kann, dass man unbezahlt an schulungen usw. teilnimmt.

nein. natürlich nicht. alles was der AG fordert, ist arbeitszeit. auch wenn der AG z. B. sagt, wir müssten mal was besprechen, kommen sie nach feierabend in meine niederlassung. mein AG war absolut entrüstet, wieso ich das als arbeitszeit aufschreiben würde und hats mir nicht bezahlt.

die nummer ist die 030221911004
die wissen das dort ganz genau, meist auch gleich incl. passender gesetze

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