Geschrieben von antia am 09.03.2016, 13:45 Uhr |
auch Steuerfrage - 450.- Job
Hallo Miteinander,
hab eine Frage zur Einkommenssteuererklärung:
Hab seit 2015 einen Job auf geringfügiger Basis, der auch bei der Knappschaft gemeldet ist. (Ansonsten bin ich in Elternzeit).
Ich selbst zahle ja keine Steuern in diesem Job, bringt es aber was, Job + Werbungskosten anzugeben, weil es ja eine gemeinsame Steuererklärung mit meinem (natürlich steuerzahlenden) Mann ist??
Falls ja, wo müsste ich das eintragen?
Je mehr ich Google, umso verwirrter werde ich - vielleicht kann mir jmd. weiterhelfen?
Re: auch Steuerfrage - 450.- Job
Antwort von Herbstsonne30 am 09.03.2016, 17:28 Uhr
Einen Minijob musst und kannst Du nicht eintragen.
Du erhälst doch bestimmt brutto = netto und zahlst keine Steuern?
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