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von MaCha  am 26.04.2015, 9:21 Uhr

Bafög und Beschäftigungsverbot!

Hallo zusammen ich hab mal eine Frage! Ich bin derzeit in einer schulischen Ausbildung zur Erzieherin und beziehe Bafög und habe am 5.12.ET . Nun ist es ja so das wenn ich ins Praktikum gehe ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekomme! Weiß jemand ob ich in Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz weiter Geld(Bafög) bekommen würde? Ich tendiere ja eher zu nein. Bloß was mach ich dann? Wir würden ab August bis Dezember ins Praktikum gehen mein Mutterschutz würde im November beginnen... kann mir jemand weiter helfen?

 
15 Antworten:

andere Frage

Antwort von Ellert am 26.04.2015, 9:58 Uhr

Meine Tochter macht die Ausbildung ja auch und einige der Mädels sind schwanger geworden in der zeit ud haben dennoch die Praktika gemacht.
Kannst Du denn nicht eine Stelle suchen in der das BV nicht gelten würde
schwanger ist ja nicht gleich krank...

LG dagmar

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von leaelk am 26.04.2015, 11:57 Uhr

Warum überhaupt Beschäftigungsverbot?
Erzieherinnen haben doch nicht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft......
Ich selber habe schwanger als Sozialarbeiterin in einer Horteinrichtung gearbeitet und Kinder aus absoluten Brennpunktfamilien betreut. Da war ein Beschäftigungsverbot nie ein Thema.....

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von shinead am 26.04.2015, 12:30 Uhr

Es gibt Träger, die ein Berufsverbot erteilen. Ggf. kannst Du hier eine andere Praktikumsstelle finden. Mit den notwendigen Impfungen sollte das funktionieren.

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Re: andere Frage

Antwort von Mel+3 am 26.04.2015, 13:42 Uhr

Ich durfte in den Schwangerschaften auch ab sofort nicht mehr arbeiten. Keinen Masernschutz.
Kann vorkommen, dann darf man nicht mit Kindern arbeiten und bekommt ein BV.

Leider weiß ich nicht, wie es mit dem Bafög bestellt ist, da ich erst Ausbildung gemacht habe und dann Kinder bekommen habe.
Ruf doch einfach beim Bafögamt an, die wissen das sicher!

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Zumindest bei Sozialassistenten konnte man auch in Erwachsenenarbeit

Antwort von Ellert am 26.04.2015, 14:19 Uhr

War meine auch nicht,auch im Erzieher nur im Bereich Kinder und Jugendarbeit.
Wobei Masern doch alle geimpft sind heute oder ?
ImZeifel vorab den Titer prüfen lassen, Masern kann man überall bekommen, gerade im Zeiten der Zuwanderung sogar beim Einkaufen sich anstecken

dagmar

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Mein Masernschutz.......

Antwort von leaelk am 26.04.2015, 14:34 Uhr

..... wurde damals überhaupt nicht überprüft.
Ebenso wenig, wie der sonstige Impfschutz.

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von peta am 26.04.2015, 16:12 Uhr

Wie sieht es denn mit einem Praktikum im OGS Bereich aus? Ich würde erstmal Rücksprache mit der Schule halten, dann mit der Bafögstelle. Hier ist es auch so, dass fast alle schwangeren Erzieherinnen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Die ganzen geforderten Immunitäten hat kaum jemand, das war vor einigen Jahren noch nicht so streng.

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Re: Mein Masernschutz.......

Antwort von Mel+3 am 26.04.2015, 21:33 Uhr

Den Masernschutz hat auch nur die Betriebsärztin überprüft und es kam erst in der 3. Schwangerschaft raus, dass ich keinen Schutz habe - obwohl ich geimpft wurde als Kind!
Normal wird das nicht überprüft bei der Mutterschaftsvorsorge.

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P.S.

Antwort von Mel+3 am 26.04.2015, 21:35 Uhr

In Schwangerschaft 1 + 2 habe ich noch nicht im Kindergarten gearbeitet und demnach nur die "normalen" Überprüfungen gehabt.
Hatte im ambulanten Pflegedienst beim ersten Kind auch kein BV.

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Re: Zumindest bei Sozialassistenten konnte man auch in Erwachsenenarbeit

Antwort von Mel+3 am 26.04.2015, 21:37 Uhr

Ich hab nicht damit gerechnet, dass ich keinen Titer habe, da ich als Kind geimpft wurde. Aber reichte trotzdem nicht.

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Re: Zumindest bei Sozialassistenten konnte man auch in Erwachsenenarbeit

Antwort von shinead am 27.04.2015, 0:42 Uhr

>>ImZeifel vorab den Titer prüfen lassen, Masern kann man überall bekommen, gerade im Zeiten der Zuwanderung sogar beim Einkaufen sich anstecken

Ich glaube am Prenzlauer Berg unter Einheimischen ist es gefährlicher...

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aus welchem Grund BeschäftigungVerbot?

Antwort von Jeckyll am 27.04.2015, 7:20 Uhr

Meistens geht es ja um eine fehlende Immunität gegen für das ungeborene gefährliche Krankheiten oder der allgemeinen körperlichen BelaStung.

Beides führt nicht unbedingt zum Beschäftigungverbot wenn man mit Schulkindern oder gar Jugendlichen arbeitet. Ich würde also versuchen dort einen Praktikumsplatz zu bekommen und mich an der neuen Herausforderung freuen.

Hab selbst in meiner Schwangerschaft in einer wohngruppe für Jugendliche arbeiten müssen. Und es stellte sich als echter Segen heraus.

Zum Bafög oder ob die Ausbildung ohne Praktikum zur vorgegeben zeit überhaupt abgeschlossen werden kann ich leider nichts sagen.

Jeckyll

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von Christine70 am 27.04.2015, 8:23 Uhr

meine tochter bekommt auch Bafög und ich weiß, daß das Amt regelmässig nachweise verlangt, daß sie auch zur schule geht und wieviele fehltage sie hat. Kann mir vorstellen, daß BV auch mit Fehltagen gleichzusetzen ist und daher das Bafög in dem fall wegfällt. eigentlich ja auch logisch oder?

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von 32+4 am 27.04.2015, 9:27 Uhr

Frueher wurde dann nur noch drei monate bafoeg gezahlr.


Ich wurde zig mal gegen roeteln geimpft...und trotzdem sagt mein titer, dass ich null schutz habe.
Impfversager

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Re: Bafög und Beschäftigungsverbot!

Antwort von speedy am 27.04.2015, 9:52 Uhr

Schau hier: § 15 (2a) BAföG: "Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus."

Mutterschutzgeld ist dann bei dir die Einmalzahlung und Elterngeld der Mindestsatz, da du ja kein eigenes Einkommen hattest vor der Geburt.

Gruß, Speedy

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