Geschrieben von Bäcklebee am 01.12.2014, 16:24 Uhr |
Eltergeldberechnung nach 2tem Kind
Hallo Fr. Bader,
Vor meiner Schwangerschaft mit unserem ersten Kind habe ich in Vollzeit gearbeitet in Festanstellung. Elternzeit habe ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre angegeben. Das Elterngeld haben wir auf diese zwei Jahre aufgeteilt-bekommen also monatlich die berechnete Hälfte. Mein Sohn ist nun 1 Jahr alt und Plan wäre eigentlich, nach den 2 Jahren Elternzeit mind. ein Jahr in Teilzeit zu arbeiten, damit ich der Elterngeldstelle wieder ein gearbeitetes Jahr vorweisen kann, damit wir monatl. wenigstens mehr als den Minimumsatz bekommen, wenn dann Kind 2 da ist.
Aber ist unser Plan überhaupt sinvoll- finanziel gesehen? Ich habe gehört, ich würde den gleichen Satz wie jetzt bekommen, wenn das nächste Kind noch vor Ablauf der Elternzeit auf die Welt kommen würde. Eine andere Info hab ich, dass das aber widerum nicht zutrifft, wenn man das Elterngeld wie in unserem Fall gesplittet ist.
Konkret würden wir gerne wissen, wann in unserem Fall finanziel gesehen der beste Zeitpunkt für unser nächstes Baby wäre, falls uns denn ein zweites gegönnt ist:-)
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Grüße, Barbara
Re: Eltergeldberechnung nach 2tem Kind
Antwort von Bäcklebee am 01.12.2014, 16:25 Uhr
Sorry falsches Forum
Re: Eltergeldberechnung nach 2tem Kind
Antwort von speedy am 02.12.2014, 9:04 Uhr
Hi, wenn dein Sohn nun schon 1 Jahr alt ist, wirst du auf keinen Fall den gleichen Satz bekommen, das ist nur dann der Fall, wenn die Kinder sehr schnell aufeinander folgen, denn die ersten 12 Lebensmonate des ersten Kindes zählen nicht als Einkommensmonate, sofern EG bezogen wird. (ob du das EG gesplittet hast, spielt dafür keine Rolle, das ist nur eine Auszahlungsmodalität).
Würdest du jetzt sofort schwanger, würden die 9 Monate bis zur Beginn MuSchu für die Berechnung zählen und dann die restlichen 3 Monate mit Einkommen vor der Geburt von Kind 1 ergänzt.
Gruß, Speedy
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