Geschrieben von Happyvater90 am 16.03.2022, 18:41 Uhr |
Elterngeld + Elternzeit Vater
Hallo ihr lieben,
ich habe echt lange nach der Antwort gesucht und finde diese leider nirgends.
Ich möchte als Papa nun 2 Monate Elternzeit nehmen und auch Elterngeld bekommen.
Meine Tochter ist am 16.08.21 geboren und ich würde gerne für August und September 2022 Elternzeit+Elterngeld beantragen.
Liege ich richtig, dass ich den 16.08.22 bis 15.10.22 beantragen muss, um finanziell keinen Nachteil zu haben ?
Somit würde ich vom 01.08. bis 15.08. normal arbeiten und auch Hälfte meines Gehalts bekommen, von 16.08. bis 15.09. 1x Elterngeld bekommen und vom 16.09. bis 15.10. 1x Elterngeld bekommen und 16.10. bis 31.10. normal arbeiten und wieder nur 50% vom Gehalt bekommen.
Ist diese Annahme richtig oder wird das anders verrechnet ?
Ich danke im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Re: Elterngeld + Elternzeit Vater
Antwort von sarahT am 17.03.2022, 5:41 Uhr
Hallo.
Bei Fragen würde ich immer die Elterngeldstelle fragen. Die sind die Experten und wissen mindestens wo sie nachgucken können.
In einer solchen zeitlichen Konstellation werden es aber wohl drei Zahlungen: einmal halbes Elterngeld Ende August, volles Elterngeld Ende September und einmal halbes Elterngeld im Oktober.
Die Zahlung des Gehaltes stimmt, wer nur nen halben Monat arbeitet bekommt auch nur einen halben bezahlt.
Alles Gute!
Re: Elterngeld + Elternzeit Vater
Antwort von Suomi am 17.03.2022, 12:41 Uhr
Elterngeld bekommt man nach lebensmonaten bezahlt also bekommt er 2x Elterngeld ausbezahlt.
Ansonsten passt es so wie oben geschrieben
Re: Elterngeld + Elternzeit Vater
Antwort von sarahT am 17.03.2022, 14:03 Uhr
Gewährt wird es für volle Lebensmonate. Das ist klar. Aber die Auszahlung kann sehr unterschiedlich sein. Kann immer zum Geburtsdatum sein, kann auch immer zum Anfang des Monats sein und dann eben potentiell auch nur für einen Teil des Monats, wenn das Kind eben erst am 16ten geboren wurde. So war es bei uns. Deshalb hätte es in der Konstellation bei uns drei Zahlungen gegeben.
Ich empfehle bei der Elterngeldstelle nachzufragen, wie es für die Stadt oder Kreis geregelt ist.
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