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Geschrieben von NKO am 11.07.2018, 22:01 Uhr

Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich Männlich 35 Jahre habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bekomme ca 2800 Euro Brutto.

Meine Partnerin ist 32 Jahre und hat vor kurzen den Arbeitgeber gewechselt. Sie hat 6 Monate Probezeit und erst dann gibt es wohl, wenn alles gut läuft einen unbefristeten Arbeitsvertrag lt. Vertrag. Sie verdient rund 2000 Euro Brutto.

Wir planen seid einiger Zeit ein Kind und haben unverhütet Sex. Bedeutet es könnte evtl jederzeit passieren.

Nun meine Frage. Sollte sie nun Schwanger werden und gibt das dann bei ihrem Arbeitgeber an, dann würde sie wahrscheinlich keinen unbefristeten Vertrag bekommen. Sprich sie wäre nach ihrer Probezeit Arbeitslos.

Verstehe dann nicht genau wieviel Geld dann zustehen würde? Geht man von dem letzten Gehalt aus? Sprich bei einem Jahr Elternzeit ca 62 % und auf zwei Jahre ca 31 % von ihren 2000 Euro brutto? Das verstehen wir nicht so wirklich.

Kindergeld ist ja klar + Elterngeld. Aber wieviel würde man bekommen? Kann das bitte mal jemand erklären.

Vielen Dank für die Hilfe.

 
12 Antworten:

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Antwort von Ellert am 11.07.2018, 22:17 Uhr

6 Monate kann man warten um schwanger zu warten wenn so viel auf dem Spiel steht oder ?

dagmar

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Re: Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Antwort von lilke am 12.07.2018, 8:25 Uhr

Zunächst kann ich mich nur anschließen und würde noch mindestens 3-4 Monate warten. Man muss ja gar nicht die 6 Monate warten, denn beim ersten Kind wird man 2-3 Monate noch nicht am Bauch groß sehen. (vorausgesetzt ihr Job ist nicht zu gefährlich und sie MUSS es sofort mitteilen um sich und das Kind nicht zu gefährden) Die kurze Zeit könnte man sich bei derartigen finanziellen Überlegungen durchaus Zeit nehmen.

Ansonsten würde das EG wie bei allen Frauen von den 12 Monaten vor der Geburt berechnet werden. Sprich alle Monate, die kommen nachdem der Vertrag ausgelaufen ist, fallen mit 0 EUR ins Gewicht, sofern sie nicht sofort einen neuen Job findet.

Der EG Rechner der Regierung ist scheinbar gerade ausgefallen, aber wenn der wieder geht, könnt ihr die Summe selbst ausrechnen:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Weiterhin bedenken solltet ihr, dass falls ihr Vertrag sich nicht verlängert, sie mit ihrer KK aufpassen muss, wenn sie dann in EZ ist. Die ist dann nämlich nur frei so lange sie EG bezieht. Es sei denn ihr heiratet und sie kann sich über dich familienversichern.

Einen Job - und dann vielleicht auch noch TZ - mit Baby zu finden ist, je nach Branche nicht unbedingt einfach und je nach Gemeinde bekommt ihr ohne Job schwerer Betreuung.

Das sind alles potentielle Probleme, die man mit einem unbefristeten Vertrag deutlich einfacher umschiffen kann.

Überlegt euch, ob ihr wegen den drei, vier Monaten wirklich derartig unvernünftig sein wollt.

LG
Lilly

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@lilke

Antwort von bellis123 am 12.07.2018, 10:00 Uhr

Ich würde schon 6 Monate warten! Bei meiner ersten (und auch zweiten) Schwangerschaft hat man im 2. Monat definitiv schon einen Bauch gesehen, der nicht zu verstecken war. Das ist einfach bei jedem anders! Außerdem musste ich mich bei der 1. Schwangerschaft wegen Dauerkotzens (ca. alle 15-20 Minuten inkl. nachts) leider 5 Wochen lang krank schreiben lassen, das ging beim besten Willen nicht zu vermeiden. Davon abgesehen: Selbst wenn die Beschwerden nicht so stark sind (wie zu hoffen wäre), besteht die Gefahr dass deine Freundin wegen leichten Beschwerden nicht 120% leistungsfähig ist wie man es in der Probezeit sein sollte, und wenn es keiner weiß kann man auch keine Rücksicht nehmen.

Wegen Krankenkasse wäre ich einigermaßen entspannt: Während ALG1, Mutterschutz und Elternzeit ist sie beitragsfrei versichert, in Summe also über 2 Jahre lang! In der Zeit sollte sich ein Job und eine Betreuung fürs Kind finden lassen.

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Re: Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Antwort von Hannah80 am 12.07.2018, 11:07 Uhr

ich würde noch etwas warten.
wenn der vertrag nicht verlängert wird gibt das enorme einbussen beim elterngeld. arbeitslosengeld ist lohnersatzleistung und wird bei der berechnung des elterngeldes überhaupt nicht verücksichtigt. wie weiter oben geschrieben würden diese monate dann mit 0€ in die berechnung eingehen.

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Re: Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Antwort von Lewanna am 12.07.2018, 14:17 Uhr

Also erstmal wird das Elterngeld vom Nettogehalt und nicht vom Brutto gerechnet.

Jeder Monat mit ALG wird mit 0 € fürs Elterngeld berechnet.

Bei 2000 Brutto hat sie ca. 1300 netto?
Hier ein Beispiel. 5 Monate mit 1300€ = 6.500 + 7 Monate mit 0 €.
6.500 ÷ 12 = 542 und davon 65% ergibt 352 € Elterngeld pro Monat.

Würde sie die 12 Monate vor Geburt arbeiten hätte sie ca. 845 € Elterngeld pro Monat.

Ihr müsst wissen ob ihr euch das Leisten könnt oder wollt.
Und mit Baby wird die Jobsuche ja nicht unbedingt einfacher.
LG

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Re: @lilke

Antwort von lilke am 12.07.2018, 15:17 Uhr

Deshalb der Hinweis, dass man die Zeit mindestens warten sollte ;) Ich persönlich würde auch die 6 Monate auf jeden Fall warten. Wobei ich echt niemanden kenne, bei der man im zweiten Monat (erstes Kind) schon groß was gesehen hatte - weder bei sehr schlanken noch bei fülligen Frauen. Aber vielleicht wirklich so verschieden.

Der Hinweis mit der KK war ja "nur" für 3 Jahre EZ, mit EG Plus kommt man ja schon fast 2 Jahre über die KK hinweg. Muss man aber halt als EG Plus dann auch planen. Danach wird's aber kritisch, denn wenn sie dann keine Betreuung hat (weil sie ja vielleicht eigentlich noch das 2. Jahr daheim bleiben will), wird's auch mit ALG doch nix werden und dann auch keine KK.

Ich meine nur, man sollte bei so einer Sache wirklich in alle Richtungen schauen, sonst übersieht man leicht was ;)

Ohne Job bekommt man in manchen Gemeinden auch keinen Ganztagsplatz, wird bei den Wartelisten nach hinten gesetzt, ohne Betreuung wieder kein volles ALG und Jobsuche schwieriger, usw. Es zieht halt schnell große Kreise, so blöd wie das ist.

LG
Lilly

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Re: Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Antwort von Felica am 12.07.2018, 19:25 Uhr

Für das EG zählt immer das was man in den 12 Monaten vor Bezug verdient hat, davon gibt es dann 67%. Dein E berechnet sich nach deinem Einkommen, das deiner Frau nach ihren. ALG1 und nicht schwangerschaftsbedingtes Krankengeld werden dabei mit 0 € gerechnet, ziehen also das Elterngeld recht schnell runter. Mindestens 300 € oder 150 € bei EG Plus gibt es aber immer.

Hat sie keinen Anspruch auf ALG1, muss geprüft werden ob sie Anspruch auf ALG2 hat, dann kann es passieren das das Geld um das EG gekürzt ist. bei deinem Einkommen ist es aber unwahrscheinlich das sie überhaupt Anspruch auf ALG2 hätte.

Mutterschaftsgeld gibt es nur wenn sie auch Anspruch auf ALG1 hat und höchstens dann in Höhe Krankengeld.

Elternzeit hat sie nur wenn sie einen AG hat und ohne EZ ist sie auch noch solange krankenversichert wie sie Elterngeld bezieht. Danach muss sie entweder in deine Familienversicherung oder sich selbst versichern.

Mein Rat wäre auch, erst noch etwas warten, dann schwanger werden. Oder beim Unterschreibend es Vertrages schweigen und die Schwangerschaft erst später bekannt geben. Manche Frau kann das ja recht lange gut kaschierren. Klar ist dann aber, sie muss alle Arbeiten normal machen, Anspruch auf Mutterschutz hat sie erst sobald der AG Kenntnis von der Schwangerschaft hat.

Ist es sicher das sie einen befristeten Vertrag hat? Und hat sie einen Nachweis das es nach 6 Monaten ein unbefristeter wird? Falls ja, die Schwangerschaft darf nicht der Grund dafür sein das sie keinen neuen Vertrag bekommt. Muss man aber nachweisen können. Davon ab ist es oft so das man einen befristeten oder unbefristeten Vertrag bekommt bei dem die ersten 6 Monate Probezeit sind. Ist das ein solcher Vertrag, gilt die Probezeit als bestanden sobald der AG von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Sie darf dann nicht mehr gekündigt werden außer sie lässt sich entsprechendes zu schulden. ist der Vertrag aber befristet, benötigt es gar keine Kündigung, der läuft dann trotz Schwangerschaft einfach aus. Vielleicht also noch mal schauen wie der genaue Wortlaut ist.

Sicherer aber, erst warten, dann schwanger werden. Macht es einfacher.

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Re: @lilke

Antwort von Felica am 12.07.2018, 19:27 Uhr

Ohne AG hat sie aber keine EZ, also nichts mit beitragsfreier Krankenversicherung über 3 Jahre wie viele meinen. Auch Mutterschutzgeld gibt es nicht unbedingt.

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Re: @lilke

Antwort von bellis123 am 13.07.2018, 11:14 Uhr

Über 3 Jahre hat ja auch keiner behauptet. Sie ist aber während EG-Bezug (meist 12 Monate), während Mutterschutz und während ALG1-Bezug (nochmal 1 Jahr lang) beitragsfrei versichert.

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Re: @lilke

Antwort von lilke am 13.07.2018, 22:08 Uhr

Für alg braucht sie aber Betreuung und muss auch arbeiten WOLLEN ;)

LG Lilly

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Re: Elterngeld - Unbefristeter Arbeitsvertrag?

Antwort von Maroulein am 14.07.2018, 11:25 Uhr

Probezeit ist eigentlich was anderes als eine Befristung,in der Probezeit gelten normalerweise andere Kündigungsfristen,der Vertag geht bei Nicht Kündigung automatisch in einen unbefristeten Vertrag über,ein befristeter Vertrag ist von Vorneherein auf die Zeit ausgestellt und kann bis zu zwei Mal verlängert werden,oder eben nach der Zeit auslaufen-wäre erstmal interessant was für einen Vertrag sie wirklich hat,wenn es ein normaler Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Probezeit ist kann sie auch in der Probezeit nicht gekündigt werden.

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Re: @lilke

Antwort von bellis123 am 14.07.2018, 11:41 Uhr

Schrieb ich weiter oben ja auch ;-)

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