Geschrieben von PolloPollo am 30.06.2016, 18:08 Uhr |
Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Und zwar hatte ich letztes Jahr im August einen Sportunfall ( hab mir das Knie total zerschossen, alle Bänder durch ink. Menikus, Kniescheibe öfters gebrochen ) mir wurde damals schon gesagt das es mind. 1 Jahr ehr 1.5 Jahre dauern kann bis ich wieder richtig laufen/arbeiten kann. Beruflich abreite ich als Gärtnerin.
Mein Vertrag war zu diesem Zeitpunkt nur befristet bis ende Nov. dieser wurde leider auch nicht verlängert. (ich denke mal auf Grund das ich solange Krank geschrieben bin, leider kann man da auch nix machen, hab mich beim Anwalt beraten lassen). Als der Vertrag ausgelaufen ist, hab ich also weiterhin Krankengeld bekommen, dies ist auch alles richtig. Ich könnte zur Zeit auch noch gar nicht abreiten mit meine Knie....
Nun bin ich schwanger geworden, bin nun in der 20 Wochen, mitte Nov ist mein ET. Ich würde ein Jahr in Elternzeit gehen.
Mir würden dann die 300 Euro Elterngeld zustehen und halt das Kindergeld.
Kann mir jemand sagen ob ich noch was zusätzlich beantragen kann? Und wenn ja was? Mein Freund bekommt ca 2100 Euro Brutto.
Und was würde ich an Geld bekommen wenn ich in den Mutterschutz gehe?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Zu Pro familia werde ich aber auch noch gehe und mich beraten lassen.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von Pelopeia am 30.06.2016, 20:55 Uhr
evtl. Kinderzuschlag
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 30.06.2016, 23:25 Uhr
Zuschlag auf was?
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von Danyshope am 30.06.2016, 23:26 Uhr
Bei dem Einkommen von deinem Freund? Er ist halt in erster linie dir und dem Kidn unterhaltspflichtig.
An sonstiger staatlicher Hilfe wie zB Hartz4 oder so eher nichts oder wenn evtl Wohngeld wenn bei euch die Mieten entsprechend hoch sind.
Versuchen kannst Du es gerne, mehr als nein kann ja nicht kommen.
Fraglich wäre eher, hast Du schon mal prüfen lassen wegen Erwerbsminderungsrente? Und auch Dinge wie Behindertengrad usw? Beides gibt es durchaus auch befristet, wird sogar in der Regel erst befristet ausgestellt.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 30.06.2016, 23:27 Uhr
Je nach dem wie die Berechnung ist:
Erstausstattung
Wohngeld
Und evtl Aufstockung durch H4.
Werdet ihr zusammen leben?
Eine Beratung vor Ort ist wirklich das beste!
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von Oxana3101 am 01.07.2016, 9:28 Uhr
So viel ich weiß bekommst du mehr als die 300 Euro Elterngeld. Weil es auf zwei Jahre zurück gerechnet wird. So wurde es mir erklärt.
Ansonsten bekommst du/ihr nur noch Kindergeld und das wars eigentlich.
Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnst und er genug für eine Familie verdient, dann wirst du keine staatliche Hilfe mehr bekommen.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von PolloPollo am 01.07.2016, 14:47 Uhr
zum Kindergeld und Elterngeld
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von PolloPollo am 01.07.2016, 14:48 Uhr
Die Sachen könnte ich wenn erst nach den 18 Monaten Krankengeld beantragen und da bin ich noch nicht. Daher wird das nix.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von PolloPollo am 01.07.2016, 14:52 Uhr
Erstmal danke für die Antworten.
Ich hoffe das die gute Dame sich bald bei uns meldet und uns einen Termin zur Beratung gibt.
Den wenn wir Miete, Nebenkosten etc abziehen sieht es echt mau aus :-(
Ist bei uns so richtig sch.... gelaufen, aber wir freuen uns trotzdem auf den Krümel :-)
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 01.07.2016, 18:35 Uhr
Vlt kannst du in der EZ nebenbei was verdienen.
Oder dein Mann nimmt noch einen Job an.
Günstigere Wohnung suchen.
Versicherungen evtl wechseln wenn günstiger?
Auto abschaffen wenn möglich?
Zeitungsabos kündigen.... Wenn es nichts dazu gibt würde ich versuchen irgendwo einzusparen.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von PolloPollo am 02.07.2016, 18:51 Uhr
Wohnung haben wir schon ne ziemlich günstige ( 3 Zimmer 550 Euro warm )
Auto brauchen wir, sonst kommt mein Freund nicht zur Arbeit.
Wir sparen, schon wo wir können, das war auch nicht die Frage, wollte nur wissen was wir evtl noch beantragen können.
In EZ arbeiten gehen muss man gucken, wird nämlich angerechnet.
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von sterntaler82 am 02.07.2016, 20:26 Uhr
Nein wird es nicht wenn du nur den mindessatz von 300€ bekommst, dann darfst du entweder auf Teilzeit oder auf 450 Euro arbeiten.wird nix abgezogen.
Und es zählen die 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung, nicht wie einmal geschrieben 24 Monate.
So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von sterntaler82 am 02.07.2016, 20:32 Uhr
Bei 2100 Brutto, was hat er dann Netto??? 1300? Sein Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro, für dich wird er dann wohl nicht ran gezogen werden können, würde wirklich zur Beratung und es durchrechnen lassen.
Daran denken das du nur ein krankenversichert bist solange du Elterngeld beziehst oder wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 15:50 Uhr
Das mit den 12 Monaten wusste ich.
Aber das mir bei den 300 Euro nix abgezogen wird nicht, das ist schonmal gut, da könnte ich ja evtl am Wochen auf 450 Euro arbeiten gehen, wenn ich wieder gesund bin.....
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Nici_84 am 03.07.2016, 17:09 Uhr
Das stimmt nicht. Sie ist nicht krankenversichert während der Zeit, weil sie ja keine Arbeitsstelle mehr hat.
Sie muss sich selbst versichern. Da sie nicht verheiratet ist, geht auch nicht, sie in die Familienversicherung mit aufzunehmen.
Und auch ein 450 Euro Job wird angerechnet, egal ob sie nur 300 Euro elterngeld bekommt.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 18:09 Uhr
Krankenversichert bin ich über die Krankenkasse, als Beitragsfrei!
Hier der link dazu
https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=krankenversicherung%20bei%20elternzeit
Wie sollten man sich denn auch sonst die Krankenversicherung leisten.......
Und bis zu 450 Euro darf ich auch dazu verdienen zu den 300 Euro.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 18:22 Uhr
zumal ich ja auch in der Elternzeit weiter behandelt werden muss, mit meinen Knie.....das könnte ich gar nicht selbst zahlen.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Nici_84 am 03.07.2016, 19:20 Uhr
Das wundert mich aber sehr!
Beitragsfrei ist man nur versichert, wenn man einen Arbeitgeber hat. Ich hatte beim ersten Kind auch nur den mindestsatz und musste 150 Euro Krankenversicherung davon bezahlen.
Und es wird jede Art von Einkommen angerechnet. Natürlich darf man 450 Euro dazu verdienen, das wird aber auf das elterngeld angerechnet. Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber das klingt schon sehr merkwürdig bei dir.
Der AP kann ich nur raten, sich ausführlich beraten zu lassen vor Ort. Sei es durch die elterngeldstelle oder eine Beratungsstelle.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Nici_84 am 03.07.2016, 19:21 Uhr
Sorry, du bist ja die fragenstellerin
Also wie gesagt, lass dich am besten ausführlich beraten.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 19:55 Uhr
Das man dann die KV selber zahlen soll ist ja völlig bekloppt, da steh ich mir ja dann besser wenn ich Harz 4 bekomme, da bin ich nämlich dann versichert!
Ich kann bzw darf aber ja aus Gesundheitlichengründen nicht arbeiten...... da ich ja Krank geschrieben bin und auch nochmal eine OP ansteht, kann diese ja dann schlecht aus eigener Tasche zahlen.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 20:00 Uhr
Hast du denn bei deinem 1 Kind gearbeitet bzw gering verdient oder warst Du krank geschrieben und wie warst du da versichert?
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Danyshope am 03.07.2016, 21:04 Uhr
Du bist während des Elterngeldes nur dann beitragsfrei versichert wenn du vorher auch schon in der gesetzlichen pflichtversichert warst. In deinem Falle könnte es also sehr gut passieren, das du wegen der Krankschreibung raus fällst. Solange wie Du Krankengeldanspruch hast warst Du weiterhin bein denen eben drin. Mit Status Elterngeld könnte sich das durchaus ändern. da würde ich mich also wirklich beraten lassen.
Hartz4 würdest du auch nicht bekommen wenn Du nicht arbeitsfähig bist. Entgegen der weitläufigen Meinung muss man diese Voraussetzung dafür nämlich erfüllen. wer nicht arbeitsfähig ist aber Sozialbedürftig ist, bekommt kein Hartz4 sondern Sozialgeld - das ist etwas anderes. Trifft eher die alte Sozialhilfe. Kinder von Hartz4 Eltern bekommen das zB.
Arbeitslosengeld1 ist auch außen vor, da du ja nicht arbeitsfähig bist. Elternzeit hast Du eh keine, da eben kein AG. was ich nicht verstehe, müsste eine Unfallversicherung nicht schon lange greifen? Und wie gesagt, mindestens auch schon befristete Dinge wie Erwerbsminderung usw. bei 1,5 Jahren absehbarer Dauer sollte das IMO greifen. Mein Freund hat das gerade durch, Aneurysma-Op die in Hirnblutung mit Stammhirninfakt und anschließendem Koma endete im Nov15. Er bekam zum Zeitpunkt der OP noch Hartz4, Im Februar dann als er nach Hause gekommen ist dann Pflegestufe1, Schwerbehinderung 80% erst einmal befristet für ein Jahr und Erwerbsunfähigkeit für knapp 1,5 Jahre. OK, bei ihm ist absehbar das die Schäden so groß sind das er nie wieder voll erwerbsfähig werden wird, aber das ist eine andere Sache. Aber ich würde sagen, bei dir ist es ja sogar eher unwahrscheinlich das du jemals wieder als Gärtnerin wirklich arbeiten wirst, oder? Zumindestens im Bereich Landschaftsbau stell ich mir das schwer vor.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Danyshope am 03.07.2016, 21:13 Uhr
Dürfte eher so zwischen 1400-1500 € ergeben. Mit dem Kindergeld und mindestens 300 € Elterngeld nach der Geburt durchaus ausreichend um eine Familie zu ernähren. Da dürfte weitere soziale Leistungen wegfallen oder wenn eben bestenfalls Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld. Je nachdem wie der Mietspiegel vor Ort eben ist und die Kosten dort.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von Terkey235 am 03.07.2016, 21:20 Uhr
Ich würde auch davon ausgehen, dass du dich selbst krankenversichern musst. Lass dich beraten, rechne aber damit, dass du es selbst zahlen musst. Dürften so 150,-/Monat sein. Das ist nicht gaga, sondern normal in solchen Fällen und trifft immer wieder Leute. Doof, aber wahr.
Viel Glück, terkey
Re: Elterngeld was kann ich noch beantragen?!
Antwort von Danyshope am 03.07.2016, 21:44 Uhr
Nochmal quer gelesen, scheint eher so zu sein das du weiterhin Krankengeld bekommst - wodurch dann Krankenversicherung gesichert wäre und das Elterngeld darauf aber angerechnet wird. Außer eben die 300 € Mindestsatz - die bekommt man auf jeden Fall beim Elterngeld.
So oder so, ich würde mich auf jeden Fall vor Ort beraten lassen. Auch ob eine Splittung nicht evtl sinniger sein kann, dann gäbe es das halbe Elterngeld aber über den doppelten Zeitraum.
Re: So viel verdient dein Freund ja gar nicht wie jemand geschrieben hat
Antwort von PolloPollo am 03.07.2016, 21:50 Uhr
Es war ein Privater sportunfall, da greift bei mir die KK.
Rente würde ich erst ab 18 Monate bekommen, das hab ich schon mit der KK geklärt/besprochen!
Ich würde mich wirklich auch offiziell beraten lassen
Antwort von Ellert am 04.07.2016, 17:21 Uhr
huhu
gerade da ja die Frage der Krankenkasse nicht so leicht ist
dagegen mit der geringen Miete die Ihr habt dürfte das Einkommen schon reichen,
Rücklagen für Anschaffungen habt Ihr ja sicher oder ?
LG dagmar
Re: Ich würde mich wirklich auch offiziell beraten lassen
Antwort von PolloPollo am 04.07.2016, 19:41 Uhr
wie ich schon geschrieben hab, beraten lassen tun wir uns.
Klar Rücklagen haben wir, für die Anschaffungen die auf uns zu kommen, aber ewig halten die ja nicht..
das wird schon werden !
Antwort von Ellert am 05.07.2016, 6:10 Uhr
freut Euch einfach auf den Krümel,
andere haben leider noch weniger und es klappt irgendwie immer.
Hast Du denn keine Unfallversicherung die etwas ausschüttet
bzw Ansprüche gegen den Verursacher ?
Anfangs sind Kinder noch nicht so teuer, brauchen Windeln und Bekleidung kann man gebraucht kaufen, ich hab nie Babygläschen gekauft oder Pulvermilch,
nach dem Erziehunsgurlaub kannst Du ggf wieder mit arbeiten gehen .
Luxus wirds nicht werden aber alleine mit Eurer günstigen Miete ist das doch super
dagmar
Re: das wird schon werden !
Antwort von PolloPollo am 05.07.2016, 15:16 Uhr
Unfallversicherung greift bei diesem Sportunfall nicht, bin beim Hockey blöd gefallen..............kann man nix machen.
Aber auf dem Krümel freuen wir uns schon, und irgendwann kann ich ja auch sicher wieder arbeiten..........
MIst
Antwort von Ellert am 05.07.2016, 20:19 Uhr
Hat man nicht gerade deswegen ne Unfallversicherung dass man bei privaten Sachen abgesichert ist ?
Ich hab auch ein Hockeykind - mach mir keine Angst
dagmar
Re: MIst
Antwort von PolloPollo am 06.07.2016, 16:00 Uhr
nene keine Angst, passieren kann im jeden Sport was. Ist halt blöd gelaufen
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