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Geschrieben von Sunshine0305 am 17.01.2023, 16:12 Uhr

Elterngeld, zweites Kind??

Hallo ihr lieben!
Bitte seid gnädig mit mir

Anfang Mai 2022 ist unsere Maus auf die Welt gekommen. Ich habe bis November Basis EG gehabt und seit Dezember EG plus. Seit dem 01.01.23 bin ich in einer Teilzeitbeschäftigung mit 25% 9,75 std. In der Woche.

Eigentlich würden wir uns sehr gerne noch ein zweites Kind wünschen, dass muss natürlich aber auch gut überlegt sein vor allem wenn’s ums Elterngeld geht.
Wisst ihr wie es ist, wenn wir jetzt ein zweites Kind bekommen würden oder bzw. Nach dem 1. Geburtstag unserer kleinen wie sich das mit dem Elterngeld verhält? Ich habe Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 02.05.2024.

Ich müsste ja dann rein theoretisch die Elternzeit vorzeitig beenden, oder?
Ich lande dann auch wieder im Beschäftigungsverbot da ich in der Pflege tätig bin.

Vielen Dank für eure lieben Antworten

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld, zweites Kind??

Antwort von Neverland am 17.01.2023, 18:17 Uhr

Nein. Für das selbe EG müsstest du erst einmal wieder mehr Stunden arbeiten. Vorzeitig EZ beenden ginge auch nur mit Zustimmung das AG und wenn die Kinderbetreuung für das ältere Kind gesichert ist.

Beim nächsten EG gilt:

Verdienst in den 12 Monaten vor Mutterschutz
Ausklammern der ersten 14 Monate, danach gilt der Lohn der gezahlt wurde
Ausklammern der Mutterschutzmonate.

Für das gleiche EG bist du zu spät dran.

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Re: Elterngeld, zweites Kind??

Antwort von Sunshine0305 am 17.01.2023, 18:25 Uhr

Danke für die Antwort!

Heißt also das mein EG aus meinem jetzigen EG berechnet wird?

Liebe Grüße

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Re: Elterngeld, zweites Kind??

Antwort von Neverland am 17.01.2023, 21:53 Uhr

Zum Teil. Zu wie voelen Teilen, das kommt drauf an wann du schwanger wirst.

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Re: Elterngeld, zweites Kind??

Antwort von Lewanna am 18.01.2023, 7:45 Uhr

Du kannst deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann erhälst du volles Mutterschaftsgeld.

Das Elterngeld wird aus dem Einkommen vor Mutterschutz berechnet. Also dein jetziges Teilzeit Einkommen.

Möglicherweise kannst du Monate mit Elterngeld ausklammern. Aber das geht nur bis zum maximal 14. LM deines 1. Kindes.

LG

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