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Geschrieben von BauerBen am 03.08.2017, 12:55 Uhr

Elterngeld?

Hallo Leute,
mich interessiert die Elterngeldregelung in meinem Fall. Es ist nämlich so, dass letzte Woche meine Tochter geboren wurde und in exakt einem Jahr meine Ausbildung beendet sein wird. Das heißt, am ersten Gebrurtstag des Kindes bin ich gerade fertig! Passt super, weil die Ausbildung sich dann nicht durch Unterbrechung verlängert.
Meine Idee: meine Frau nimmt nun 12 Monate Eltergeld in Anspruch und ich dann noch zwei Monate.
Jetzt meine Frage: bekomme ich Elterngeld, egal ob ich mich in einem Arbeitsverhältnis befinde oder nicht? Ich weiß nämlich noch nicht, ob ich ich nach der Ausbildung übernommen werde oder nicht. An sich würde ich die zwei Monate dann gerne nutzen um z.B. einen längeren Urlaub mit der Familie zu machen, bevor es endgültig ins Arbeitsleben startet :)
Wäre super wenn sich jemand etwas besser auskennt als ich!
Vielen Dank und einen schönen Tag wünscht
Ben

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld?

Antwort von Tini_79 am 03.08.2017, 16:55 Uhr

Elterngeld bekommst du auch ohne Arbeitgeber.

Bedenkt aber, dass deine Frau wohl nur 10 Monate EG bekommt, da die ersten zwei Wochen idR mit dem Mutterschutzgeld verrechnet werden. Wenn ihr also zusammen einen Urlaub im 13. und 14. LM des Kindes plant, geht das nicht.

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Re: Elterngeld?

Antwort von shinead am 03.08.2017, 17:05 Uhr

Geht schon. Die Elternzeit kann ja länger sein als der Bezug des Elterngeldes.

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Re: Elterngeld?

Antwort von Danyshope am 03.08.2017, 19:08 Uhr

Ein paar Sachen solltest Du bedenken.

Erstens, EG gibt es nach LEBENSmonaten - nicht Kalendermonaten. je nachdem wann deine Ausbildungszeit dann endet, musst du evzl doch wo eine Lösung finden. Weil du darfst in dem Lebensmonat nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten - selbst wenn es also nur 1-2 Tage betrifft weil es sich überschneidet. Wenn Deine Ausbildung also am 31.07 endet, musst Du evtl für die paar tage trotzdem EZ anmelden. Würde ich im Vorfeld abklären.

Ihr habt beide zusammen 14 Monate EG zur Verfügung. Wenn Deine Frau Mutterschaftsgeld bekommt wird die zeit aber mit dem ersten EG verrechnet, sprich sie bekommt das höhere Mutterschaftsgeld ausgezahlt, ihr wird die zeit aber beim EG abgezogen. da kommt sie auch nicht drum herum. Im fakt bedeutet das, das Frau meistens 2 Monate Mutterschaftsgeld und dann nur 10 Monate EG bekommt. Nimmst Du gleichzeitig mit ihr EG, dann verbraucht ihr nicht 1nen Monat sondern zwei, weil eben deine Frau 1nen und du einen. Wenn du also EG in Monat 13 und 14ten beziehen willst, dann kann deine Frau dann keines mehr bekommen.

EZ kann sie dagegen länger nehmen wie EG - und das sollte sie auch. Außer sie ist sich sicher nach dem Jahr wieder in VZ zurückzukehren. Falls nein, sollte sie mindestens 2 Jahre EZ melden. Sie kann dann im zweiten Jahr EZ - wenn das EG durch ist - in TZ bei ihren eigentlichen AG arbeiten oder mit dessen Zustimmung auch woanders. bei Bedarf kann sie dann auch ohne Zustimmung des Ag verlängern. meldet sie dagegen weniger wie 2 Jahre an, kann der AG der Verlängerung widersprechen. Blöde wenn ihr nach dem EG noch keine Kinderbetreuung habt, du auch noch keinen neuen Job und dir wegen der fehlenden Kinderbetreuung dann auch ALG1 verweigert wird und frau entweder VZ arbeiten muss oder eben den Kob auch noch kündigen muss - samt Sperre usw. dann lieber gleich 2 Jahre und in dem Falle das du keinen Job hast kann sie immer noch entweder wegen Härtefall verkürzen oder eben dann in TZ arbeiten. Und du hast dann evtl Anspruch auf ALG1 in VZ oder TZ. ist nur so ein Tipp....

Ach ja, EZ hast du eh nur mit AG. Solange wie du EG bekommst wärst du aber krankenversichert. Daneben gibt es auch noch EG Plus - falls dein AG dich übernimmt und wenig begeistert ist das du dann 2 Monate daheim bleiben willst. bei EG Plus kannst du den zeitraum verlängern auf 4 Monate, bekommst dann nur halbes EG und kannst dazu bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Verdienst wird dann anteilig am EG angerechnet. Arbeitet deine Frau dann gleichzeitig ebenso in TZ, kann es sogar sein das ihr den Partnerschaftsbonus bekommt. Also da auch mal evtl informieren.

Also einige Wege welche möglich sind...

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Re: Elterngeld?

Antwort von Silene am 04.08.2017, 8:48 Uhr

Hallo,
Wie die anderen schon geschrieben haben, gibt es Elterngeld auch, wenn man nicht in einem Arbeitsverhältnis steht. Wichtig ist nur, dass man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach deinem Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt, 300 € gibt es mindestens.
Im Internet gibt es Elterngeldrechner, z.B. auf Familien-wegweiser.de, da kannst du dir dein Elterngeld probeweise ausrechnen.

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