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Geschrieben von clara.franke am 15.11.2016, 18:09 Uhr

Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge)

Hallo Zusammen,

ich habe meine Frage zwar grad auch im Expertenforum reingesetzt (an Frau Bader), bin jetzt aber auch auf dieses Forum gestoßen und evtl. könnt ihr mir dazu auch schon etwas sagen... deshalb frag ich hier auch nochmal (und hoffe, dass das auch kein Problem ist). Ich bekomme nämlich die verschiedensten Antworten und müsste wissen, welche Variante für mich am Besen wäre... Also:

Ich bin derzeit schwanger und arbeite Vollzeit. Ich werde voraussichtlich nach der Mutterschutzfrist für zwei Jahre in Elternzeit gehen und würde Elterngeld für 1 Jahr beantragen. Im 2. Elternzeit-Jahr hätte ich somit keinerlei Einkommen (außer Kindergeld).

Wie wäre es nun, wenn ich im 2. Elternzeit-Jahr erneut schwanger werden würde. Auf welcher Basis würde sich dann das Elterngeld für das 2. Kind berechnen? Maßgeblich ist ja der 12-Monats-Zeitraum vor Entbindung - wenn dies nun zum Teil Monate mit Elterngeld-Bezug und zum Teil Monate mit gar keinem Einkommen wären, was würde zugrunde gelegt werden?

Und wie wäre es alternativ, wenn ich für 2 Jahre in Elternzeit gehe. Im 1. Jahr das volle Elterngeld beziehe und im 2. Jahr auf Minijob-Basis (450,00 €) arbeite und dann im 2. Jahr erneut schwanger werde - würde man dann als Einkommen das Gehalt aus dem Minijob nehmen, oder das Gehalt, dass ich vor der Elternzeit erzielt hatte?

3. Alternative:
Ich nehme Elternzeit für 2 Jahre und für die kompletten zwei Jahre Elterngeld-Plus und werde sodann im 2. Jahr schwanger. Welche Einnahmen werden dann zugrunde gelegt?

Es geht mir also, um die Elterngeld-Berechnung für ein (mögliches) 2. Kind, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werden würde. Klar weiß man nie, was alles passiert usw. Aber in der Theorie ist es so geplant, dass wir ab dem 1. Geburtstag des 1. Kindes versuchen werden erneut schwanger zu werden. Welche Variante lohnt sich daher für mich am meisten, um beim Elterngeld für das 2.Kind "das Meiste rausholen" zu können??

Ich danke Euch sehr!!!

Viele Grüße
Clarissa

 
1 Antwort:

Re: Elterngeldberechnung bei SS während der Elternzeit (mit und ohne Bezüge)

Antwort von Hubbeldubbel am 17.11.2016, 21:43 Uhr

Finanziell gesehen finde ich alle Varianten unvorteilhaft...

Jeder Monat nach dem 1.Geburtstag von Kind 1 fließt grundsätzlich mit 0 Euro in die Berechnung ein. Ein 450€ Job reißt es ja leider auch nicht raus. Elterngeld - egal ob Auszahlung innerhalb 12 Monate oder 24 Monate - fließt nie in die Berechnung ein. Das erste Jahr EG wird jedoch ausgeklammert und würde durch Monate vor Kind 1 aufgefüllt. Alle Monate im 2 EZ Jahr ohne Teilzeit sind Nullrunden.

Du müsstest also - um das gleiche EG wie bei Kind 1 zu erhalten - bis zum 1 Geburtstag von Kind 1 wieder im Mutterschutz von Kind 2 sein. Sehr sportlich.

Wirst Du erst im 2 EZ Jahr schwanger, wird es der Mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus. Ggf. würde es durch Teilzeit etwas mehr...

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