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Geschrieben von mama-07-09 am 23.06.2014, 11:19 Uhr

frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Hallo,

Ich bin bis August 2014 im Mutterschutz, im Januar 2013 habe ich abends eine neue Stelle gefunden (kein Minijob) habe meine Arbeitgeberin um Aufhebungsvertrag gebeten, sie hat auch zugestimmt und wollte auch fertig machen, bis heute nicht gemacht, habe 3x angerufen und 2x war ich persönlich noch bei Ihr (Sie hat angeblich vergessen, dann viel zu tun)

bis heute habe ich nicht bekommen, wo ich letztes mal da war hat sie mir angeboten bei Ihr wieder anzufangen, ich will aber nicht 1. weil ich umgezogen bin und 2. ich schaffe es nicht mit 3 Kinder Vollzeit (Sie möchte das, auch halbtags mag ich nicht, weil ich jetzt doppelt so verdiene wie sie zahlen möchte)


Jetzt meine Frage: wenn ich kein Aufhebungsvertrag mache, muss ich ab August bei Ihr anfangen????
und wenn ich kündige ? was dann? wegen Arbeitslosengeld.... aber ich arbeite schon...

Ich habe keine Ahnung, weil ich mit Praktikum und Ausbildung nur bei meiner alte Arbeit fast 8 Jahre gearbeitet und jetzt auf meine neue Stelle (meine "ehemalige Chefin weis das ich eine neue Arbeit habe)#




Danke und LG

 
21 Antworten:

Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von Samsine am 23.06.2014, 11:42 Uhr

Bist Du bis August in Mutterschutz oder meinst Du Elternzeit???
Wie viele Stunden arbeitest Du aktuell (wenn Du in Elternzeit bist, dürfen es nicht mehr als 30 sein, glaube ich)?
Warum hast Du denn nicht selbst gekündigt? Wenn Du doch einen neuen Job hast, besteht doch sowieso kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Welche Kündigungsfrist steht in Deinem Arbeitsvertrag beim alten AG?

Notfalls würde ich mit einem selbstverfassten Aufhebungsvertrag ("unter Verzicht auf Form und Frist" oder rückdatiert; Vorlagen gibt es im Netz) bei der alten AG vorbeischneien und das Ding nur unterschreiben lassen. Wenn Sie prinzipiell mit Deinem Ausscheiden einverstanden ist, wird sie das gegenzeichnen. Sie kann Dich ja nicht zwingen, weiter dort zu arbeiten und an den Haaren ins Büro schleifen. Falls sie dies nicht tut, sicherheitshalber gleich noch eine "ordentliche" Kündigung hinterherschieben. Da wird die Frist zwar nicht mehr passen, aber besser als nichts.

LG

Sabine

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Samsine

Antwort von mama-07-09 am 23.06.2014, 12:11 Uhr

Ich meine natürlich Elternzeit

lg

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von mama-07-09 am 23.06.2014, 12:35 Uhr

Danke Dir, so mach ich auch, also ich habe selber nicht gekündigt, weil ich erst eine Bewerbung weggeschickt habe und wusste nicht ob die Firma mich nimmt oder nicht.
und ich arbeite 32 stunde im Monat.

Kündigungsfrist habe ich 3 Monaten.

lg

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von Reni+Lena am 23.06.2014, 12:35 Uhr

Also..wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du bei deiner alten Chefin bis zum Mutterschutz, Elternzeit gearbeitet, hast dann dein Kind bekommen und deine Elternzeit läuft jetzt dann aus.
Du arbeitest jetzt aber schon wieder woanders.
Du wolltest damals einen Aufhebungsvertrag...(warum überhaupt) den du bis heute nicht erhalten hast.
Der alte Job und auch der neue jetzt sind versicherungspflichtig und du bist angemeldet?
Dann ist der Aufhebungsvertrag reine Formsache. im Prinzip brauchst du da jetzt gar nichts. Der alte Arbeitgeber hat dich vermutlich bei der Versicherung abgemeldet..und der neue Arbeitgeber hat dich angemeldet.
Der Jobwechsel hat ja schon stattgefunden.

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Nicht ganz ...

Antwort von Samsine am 23.06.2014, 12:45 Uhr

Eigentlich muss Sie nach der Elternzeit bei dem alten AG wieder auf der Matte stehen und dieser könnte sie - rein theoretisch - auf Schadenersatz verklagen, wenn sie nicht auftaucht (okay, den ihm dadurch entstandenen Schaden müsste er dann auch erst mal nachweisen, aber man hat auch schon Pferde vor der Apotheke ... Ihr wisst schon). Von daher ist der Aufhebungsvertrag ein sauberer Abschluss für beide Seiten.

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von mama-07-09 am 23.06.2014, 14:35 Uhr

Ja ich bin Angemeldet, ich wollte einen Aufhebungsvertrag weil ich gehört habe das man nach der Elternzeit wieder beim alten Job arbeiten muss.

Ich hab jetzt nur angst das Sie möchte das ich wieder bei Ihr anfange zu arbeiten (oder muss anfangen) und extra so zieht mit dem Aufhebungsvertrag.

Ich denke ich muss gleich zu Beginn kündigen und 3 Monate Kündigungsfrist abwarten.

Dann warte ich ab was passiert, oder drücke selber ein Aufhebungsvertrag aus und bringe zu ihr.

Danke euch für eure Antworten.

lg

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von Luni2701 am 23.06.2014, 21:17 Uhr

Versteh ich nicht. Wenn du doch einen neuen Job hast und noch in Elternzeit bist, warum kündigst du nicht einfach? Oder kann man in der Elternzeit nicht kündigen? Beziehst du denn Elterngeld? Ich vermute nicht, weil du im 2. Elternzeitjahr bist?

Warum macht man es sich denn so kompliziert? Neue STelle gefunden alte gekündigt und gut ist. Was hat überhaupt Arbeitslosengeld damit zu tun?

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von shinead am 24.06.2014, 8:39 Uhr

Du kannst auch während der Elternzeit kündigen. Dein Arbeitgeber darf das nicht.

Also: Schreiben aufsetzen und per Einschreiben mit Rückschein (oder falls vermutet werden kann das der Arbeitgeber das Schreiben nicht annimmt per Übergabeeinschreiben und ausgedruckter Bestätigung über das Internet) kündigen - fertig.

Aufhebungsvertrag brauchst Du gar nicht. Du hast einen neuen Job und kannst damit locker kündigen.

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Re: frage wegen elternzeit, weiss nicht weiter :-(

Antwort von speedy am 24.06.2014, 9:30 Uhr

Hi,
wenn du den neuen Job schon hast, was spricht dann dagegen, selbst zu kündigen? Als Arbeitnehmerin darfst du auch innerhalb der Elternzeit mit der ganz normalen Frist kündigen - nur der AG darf das nicht. Einen Aufhebungsvertrag brauchst du dafür nicht.

Gruß, Speedy

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Sie KANN nicht mehr fristgerecht kündigen, m.T.

Antwort von Samsine am 24.06.2014, 12:42 Uhr

weil sie schon nächsten Monat wieder antreten müsste und 3 Monate Kündigungsfrist hat!
Sie hat durch die Warterei auf den Aufhebungsvertrag die Frist verbremst. Also geht das nur noch SAUBER in beiderseitigem Einvernehmen: Aufhebungsvertrag oder Kündigung UNTER VERZICHT AUF FORM UND FRIST. Aber da müssen eben BEIDE unterschreiben.

Es wird vermutlich nichts passieren, wenn sie die ganze Sache einfach laufen lässt, aber rechtlich gesehen läuft das Arbeitsverhältnis halt bis zur Wirksamkeit der Kündigung weiter, demnach also 3 Monate. Mögliche (aber unwahrscheinliche) Folgen: siehe oben.

Das wäre für die AG doch extrem blöde, wenn Damen in Elternzeit sich erst am Tag vor dem Wiedereinstieg überlegen können, ob sie am Folgetag im Büro erscheinen oder nie wieder ... wie sollen die denn sonst planen???

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Re: Sie KANN nicht mehr fristgerecht kündigen, m.T.

Antwort von speedy am 24.06.2014, 14:16 Uhr

ok, sorry, die 3 Monate Kündigungsfrist stehen nicht im Ausgangsposting. Dann reicht es nicht mehr für eine eigene Kündigung.
Im Zweifel: Aufhebungsvertrag vorbereiten und damit persönlich vorbeigehen.

Gruß, Speedy

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Re: Sie KANN nicht mehr fristgerecht kündigen, m.T.

Antwort von Luni2701 am 24.06.2014, 14:55 Uhr

Deshalb fragte ich ja danach warum sie nicht direkt mit unterschreiben des neuen Vertrags gekündigt hat.

Ich würde nen AUfhebungsvertrag ausdrucken, dahin fahren und unterschreiben lassen und fertig.

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Re: Sie KANN nicht mehr fristgerecht kündigen, m.T.

Antwort von mama-07-09 am 24.06.2014, 15:30 Uhr

Danke für die Antworten.

Ich habe gleich nicht gekündigt, weil ich abwarten wollte bis die Firma mich unbefristet nimmt (für meine Sicherheit) und meine Chefin hat mir selber der Aufhebungsvertrag angeboten und Sie hat gesagt das sie nicht will mir die steine ins weg legen, ich habe Ihr Vertraut und jetzt..... noch vor 2 Monaten war ich persönlich da, Sie hat es vergessen, hat sich entschuldigt und versprochen in 1 Woche weg zuschicken. Bis heute kam nichts

Und wenn ich nicht im August Arbeiten kann?? meine Tochter wird im August 3 Jahre alt, aber erst ab September Kita platz frei

Was mach ich denn jetzt, ich habe schon vor 1 Jahr damit abgefunden das ich nicht da arbeite


lg

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Re: Sie KANN nicht mehr fristgerecht kündigen, m.T.

Antwort von Luni2701 am 24.06.2014, 21:00 Uhr

das versteh ich nicht. AUfhebungsvertrag wie gesagt 2 mal ausdrucken zu ihr hinfahren und unterschreiben lassen und fertig.

Aber was hat denn der Kiga nun damit zu tun? Im AUgust arbeiten, ab september aber erst Kiga-Platz??? Ich denk du arbeitest schon?

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Luni2701

Antwort von mama-07-09 am 24.06.2014, 22:51 Uhr

Hi, ich arbeite abends ab 17:00 Uhr wenn mein Mann nach Hause kommt, und ab August muss ich dann wenn meine Chefin jetzt der Aufhebungsvertrag nicht unterscheiben will oder ähnliches (kann ich mir auch vorstellen) morgens bei Ihr arbeiten und da kann ich nicht weil meine Tochter noch nicht 3 ist und erst ab September im Kindergarten geht.

lg

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Vorschlag Vorgehensweise

Antwort von Samsine am 25.06.2014, 7:32 Uhr

Zusammenfassend rate ich Dir folgendes:

1. Drucke einen Aufhebungsvertrag UNTER VERZICHT AUF FORM UND FRIST aus und lasse ihn vor Ort gegenzeichnen. Nimm am besten einen Zeugen mit.
2. a. Falls sie den Vertrag unterschreibt: Alles gut.
2. b. Falls sie den Vertrag nicht unterschreibt, zauberst Du eine ordentliche Kündigung aus dem Hut und gibst sie ab. Da ein Zeuge dabei ist macht es nichts, wenn sie die nicht gegenzeichnet.
3. Folgender Rat ist ein wenig heikel, aber mach Deiner Chefin klar, dass Du keinesfalls arbeiten kommen kannst. Vielleicht kannst Du durch die Blume durchblicken lassen, dass Du Dich bis zur Wirksamkeit der Kündigung sonst krankschreiben lassen wirst. Du darfst ihr damit natürlich nicht drohen! Sie kann kein Interesse daran haben, 6 Wochen für Dich Lohnfortzahlung zu leisten. Ist zwar nicht ganz fair, aber sie hat sich ja auch nicht fair verhalten.

Und: Mache das Ganze zügig!

LG

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Samsine

Antwort von mama-07-09 am 25.06.2014, 9:32 Uhr

Hi, Danke!!!!

habe alles ausgerückt, fahre heute noch hin, ich hoffe die werden mich reinlassen :-), weil letztes mal wo ich Sie anrufen wollte, hat Sie augelegt :-(

aber Danke euch für nette Ratschläge

ich hoffe das wird schon heute klappen

LG

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*daumendrück*

Antwort von Samsine am 25.06.2014, 10:17 Uhr

Melde Dich mal, wie es gelaufen ist!

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Re: *daumendrück*

Antwort von mama-07-09 am 25.06.2014, 13:52 Uhr

so, Sie hat nicht unterschrieben, war eigentlich freundlich, hat wieder viele ausreden gehabt....


Sie möchte selber um einen Muster Aufhebungsvertrag kümmern, selber umformulieren. Hat wieder versprochen wegzuschicken bla bla bla

Ich kann jetzt auch kündigen... habe aber 3 Monatiger Kündigungsfrist (hätte ich im Mai Kündigung geschrieben, dann wäre alles ok) misst ich hab voll vergessen, weil ich mit diesem bescheuertem Aufhebungsvertrag beschäftigt war.

noch kurze frage: Ich bin jetzt beschäftigt mit Lohnsteuer

und wenn ich jetzt bei Ihr doch "muss" anfangen zu arbeiten und mich krank schreibe lasse, kriegt mein jetziger Arbeitgeber was mit???

nur zur Info (mein jetziger Arbeitgeber wusste das ich bis August 2014 in Elternzeit bin, stand ja im Lebenslauf, ich hab ihm auch schon damals gesagt das ich nicht zurück will, er hat auch nichts mehr verlangt von mir.

das ist echt scheisse


lg

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Re: *daumendrück*

Antwort von speedy am 25.06.2014, 14:53 Uhr

Hi,
wenn du dich tatsächlich krank schreiben lassen solltest (würde ich dir nicht raten, da strafbar...), dann gilt das natürlich für beide Jobs. Zudem bräuchtest du jeweils die Genehmigung des anderen AG für die Zweitbeschäftigung, um bei keinem Ärger zu bekommen.

Ich würde eher so vorgehen, dass ich in 10 Tagen nochmals mit einem Zeugen (nicht verwandt!) zur alten AG gehen würde und dir dort nochmals zumindest mündlich und unter Zeugen das OK für eine Aufhebung zum 1.8. geben lassen. Es muss von der alten AG nicht einmal böse Absicht sein, ich kenne das selbst, dass ich formale und scheinbar unwichtige Dinge einfach liegenlasse, wenn gerade anderswo wichtige Dinge anstehen.

Gruß, Speedy

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Re: *daumendrück*

Antwort von Luni2701 am 25.06.2014, 19:50 Uhr

Ah OK jetzt hab ich es verstanden.

Also ich würde jetzt auf jeden Fall die ordentliche Kündigung abgeben und trotzdem in 2-3 Wochen nochmal mit nem Aufhebungsvertrag dort auftauchen und mein Glück versuchen.

Du hast doch mit Sicherheit auch noch urlaubsanspruch oder nicht, der ja bei einer ordentlichen Kündigung noch zählen müsste. Wieviel wäre das? Dadurch hättest du ja dann schon einige Zeit der 4 Wochen die zu überbrücken wären durch. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass Sie, wenn du jetzt die fristgerechte Kündigung abgegeben hast, dir evtl. am Tag wo du eigentlich arbeiten müsstest dir den aufhebungsvertrag unterschreibt. Mach ihr auf jeden Fall mit abgeben der Kündigung klar, dass du in keinem Fall arbeiten kommen kannst weil du keine Betreuung hast. Aber schieb nicht die fristgerechte Kündigung noch weiter auf mit der hoffnung auf die Aufhebnung.

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