Geschrieben von Carmar am 08.12.2018, 12:21 Uhr |
Frage zu Erbrecht - Freibetrag
Ich möchte zum einen wissen, ob diese Beträge noch aktuell sind
und zum anderen, ob der genannte Freibetrag pro erbberechtigter Person zu sehen ist oder als Gesamtbetrag.
Übersicht der Freibeträge (§ 16 ErbStG)
Bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Die Freibeträge richten sich nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe (bzw. Schenker und Beschenkten). Bei unbeschränkter Steuerpflicht gelten folgende Freibeträge:
500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder und für Enkelkinder, wenn dessen erbberechtigte Elternteile bereits verstorben sind
200.000 Euro für die übrigen Enkelkinder
100.000 Euro für die übrigen Personen der Steuerklasse I
20.000 Euro für Personen der Steuerklasse II oder III
Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus?
Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag
Antwort von Lotusblume84 am 08.12.2018, 21:58 Uhr
Ist aktuell. Gilt pro Person
Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag
Antwort von Lotusblume84 am 08.12.2018, 22:01 Uhr
Alle 10 Jahre hat man den Freibetrag übrigens
Re: Frage zu Erbrecht - Freibetrag
Antwort von Carmar am 09.12.2018, 1:28 Uhr
Vielen Dank
Tupperfrage
Ebay Kleinanzeigen - Umfrage
Fragen an die Trockner-Besitzerinnen
Amazon-Frage
Tipp: heute bei Ernstings Family 50% auf die komplette Kinderbekleidung!!!!!!
Keine Männersachen mehr bei Ernsting´s family ?!
Gewinnspiele: Jetzt mitmachen und einen tollen Adventskalender gewinnen!
Mein Hass Thema zur Zeit: Aldi Süd.....
Kindergartenbazar-Preisfrage