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Geschrieben von no-kiss am 26.12.2014, 20:05 Uhr

Hauskauf - Notorfrage wegen Einbauküche

Hallo zusammen!
Vielleicht könnt ihr mir ja Rat geben.

Wir haben ein Haus gefunden und haben den Vorverkaufsentwurf (mit Einbauküche im Wert von 4000€ erwähnt) vom Notar hier schon vorliegen und auch der Bank eine Kopie gegeben.

Nun rief vor Weihnachten die Bank an und bat uns doch bitte nur eine Einbauküche zu nennen im Vertrag OHNE Summe. So wäre es einfacher die Finanzierung durchzubringen.

Nachdem der Kauf vollzogen wurde, könnten wir uns dann wohl die Summe X€ bei der zuständigen Behörde zurückholen.

Kennt sich jemand damit aus?! Sind Zusatzkosten zu erwarten oder sollen wir es so lassen, wie es ist?

 
11 Antworten:

Re: Hauskauf - Notorfrage wegen Einbauküche

Antwort von Christine70 am 26.12.2014, 22:47 Uhr

hmm, bei uns war auch eine einbauküche im haus, aber die spielte nur eine rolle bei der grunderwerbssteuer. die wurde dann vom kaufbetrag abgezogen.

beispiel:

haus kostete 200 000 Euro
Einbauküche war 10 000 euro wert, im preis inbegriffen

wir mußten dann die grunderwerbssteuer nur über 190 000 euro zahlen. zählen ja nur die nichtbeweglichen dinge wie haus und grund. eine küche kann man ja rausnehmen bei bedarf.

bei der finanzierung spielte das keine rolle

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???

Antwort von Ellert am 26.12.2014, 22:47 Uhr

"Nachdem der Kauf vollzogen wurde, könnten wir uns dann wohl die Summe X€ bei der zuständigen Behörde zurückholen."

Verstehe ich nicht
welche Behörde gibt Euch denn die Kosten der Einbauküche dazu ?

Bei uns war keine Küche im Notarvertrag drin ( wir haben auch gebaut) allerdings ging es bei uns zB darum dass das Haus ja den Gegenwert haben muss falls wir den Kredit nicht bedienen würden und der Gutachter ja den Wert dann bestätigt für die Bank an sich.
Ich kann mir nicht vorstellen dass es an den 4000.- scheitert, das haus ist doch sicher das vielfache wert und das Grundstück,
Ist das denn eine neue Küche die da reinkommt oder warum soll in Euren Augen der Wert genau dinstehen ?

dagmar

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stimmt, wegen der Steuer macht es einen Sinn

Antwort von Ellert am 26.12.2014, 22:49 Uhr

mitverkaufte Güter zu beziffern.

Oder wenn die bank das so nicht will
kann man die Küche nicht ganz rausnehmen und so mit normalem Kaufvertrag verkaufen ?
geht nicht auch der Notarpreis nach dem Wert des Hauses ?

dagmar

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Re: ???

Antwort von Christine70 am 26.12.2014, 22:52 Uhr

ich versteh das auch nicht so recht. uns hat keiner das geld für die küche zurückgegeben.

wenn es an den 4000 euro scheitert, würde ich mir das nochmal gut überlegen.

aber das glaub ich auch nicht

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ich vermute oben Deine Lösung ist es

Antwort von Ellert am 26.12.2014, 23:00 Uhr

dass es für die Grunderwerbssteuer wichtig ist und die sie sich wiederholen könnten.
Allerdings würde ich es dann erstrechtnicht rausnehmen,
das klingt ja dann nach Gemauschel wenn es hinterher heisst die war xy Euro wert

dagmar

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Re: ich vermute oben Deine Lösung ist es

Antwort von no-kiss am 26.12.2014, 23:15 Uhr

Die Bank finanziert die volle Summe für uns.

Wir finanzieren 120.000€ über die Bank und lt Berater wäre das Haus dann halt nur noch 116.000€ wert.

Falls wir das rausnehmen würden, wollte ich nur wissen, wo und wie aufwendig es wäre, sich dieses Geld wieder reinzuholen.

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und wenn ihr es rausnehmt und es aus dem Eigenkapital zahlt ?

Antwort von Ellert am 27.12.2014, 0:11 Uhr

Was hat das Haus denn gemäß dem Gutachter wert ?
Wenn über der Kreditsumme sollte das auch kein problem sein
mit der Bank

dagmar

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Re: Hauskauf - Notorfrage wegen Einbauküche

Antwort von speedy am 27.12.2014, 14:22 Uhr

Hi,
in dem notariell beglaubigten Kaufvertrag kann bewegliches Zubehör (wie z.B. Küche, Kaminofen...) separat ausgewiesen werden, mit der Folge, dass darauf weder Grunderwerbssteuer noch Notargebühren anfallen (die errechnen sich aus dem Wert der Immobilie).
Ein späterer Widerspruch gegen den Steuerbescheid der Grunderwerbssteuer ist zwar theoretisch möglich, kann aber durchaus zur Folge haben, dass dann tatsächlich ein Gutachter erscheint und den Wert der Küche ermittelt, denn das FA ist gerade bei solchen Widersprüchen ziemlich streng - normalerweise weist ja der Notar darauf hin und wenn man dann später erst damit kommt, hat das schon ein Geschmäckle...

Wenn die Bank 100% finanziert, wird sie dann eben die Küche nicht mitfinanzieren - auch klar. Aber man kann leider nicht alles haben.

Gruß, Speedy

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normal beraten Notare schon zum Wohle der Kunden

Antwort von Ellert am 28.12.2014, 11:30 Uhr

was bei einer Bank nicht immer der Fall ist.
Der Notar hat die Summe sicher nicht ohne Grund reingeschrieben

Wenn es an den 4000.- scheitert haut was nicht hin
alternativ wäre die Küche nicht mitkaufen und Eure aus der alten Wohnung mit umziehen, aber wer wil das schon wenn er ein Haus herrichtet als Lebenssitz für die nächsten 50 Jahre...

dagmar

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Re: ich vermute oben Deine Lösung ist es

Antwort von Christine70 am 29.12.2014, 21:26 Uhr

also habt ihr kein eigenkapital und müßt alles über die bank zahlen?

Wer zahlt dann den notar und die anderen anschaffungskosten wie eben die grunderwerbssteuer, grundbucheintrag usw..??

man muß bei diesen kosten ja mit etwa 10 % rechnen, das wäre bei euch 12000 euro etwa. Bei uns wurde als Eigenkapital nur die 10 % gefordert, (wir hatten aber mehr) aber ich weiß von bekannten die jetzt erst kauften oder die letzten jahre, daß die banken jetzt schon 20 % und mehr verlangen.

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Re: Welches Geld wieder reinholen?

Antwort von Franke am 29.12.2014, 22:27 Uhr

Die Grunderwerbsteuer, die Ihr dann auch für die Küche zahlt?

Darf man mal vorsichtig fragen, mit wie viel Prozent Tilgung Ihr anfangt, bis wann alles getilgt sein soll und wie viele Jahre Zinsbindung Ihr haben werdet?

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