Geschrieben von Skippy am 25.03.2020, 15:48 Uhr |
Im 2. EZ-Jahr erneut schwanger bei Teilzeitarbeit
Hallo zusammen,
kann mir jemand die Frage beantworten, wie sich das neue Elterngeld für ein Kind berechnet, das während des zweiten Elternzeitjahres entstanden ist, in dem 30 Std. gearbeitet wurde? Gilt dann als Berechnungsgrundlage das Gehalt VOR der Elternzeit oder die letzten 12 Monate (sprich Elterngeld und Teilzeitgehalt während Elternzeit)?
Danke euch vielmals !
Re: Im 2. EZ-Jahr erneut schwanger bei Teilzeitarbeit
Antwort von Lewanna am 25.03.2020, 16:29 Uhr
Es zählen immer die 12 Monate vor Geburt. Nur die ersten 12 Monate (maximal 14 Monate) vom ersten Kind werden ausgeklammert und durch ältere Monate ersetzt.
Es zählt also das Teilzeit Gehalt.
Je nach dem wann das Kind nun geboren wird. Mutterschaftsgeld wird ja auch ausgeklammert.
Wenn du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest, erhält du volles Mutterschaftsgeld.
LG
Re: Im 2. EZ-Jahr erneut schwanger bei Teilzeitarbeit
Antwort von Felica am 26.03.2020, 9:35 Uhr
Dadurch das du im 2ten Jahr arbeitest wird es mehr EG werden. Also nicht mehr wie beim ersten Kind. Aber mehr weil du arbeitest. Würdest du nicht arbeiten würde jeder Monat nach dem 12ten oder 14ten monat bis zum Mutterschutz mit 0 € gewertet. Dank TZ aber nicht. Da gilt das TZ-Gehalt nun mit als Grundlage.
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