Geschrieben von 32+4 am 08.10.2016, 16:14 Uhr |
Kontoführungsgebühren
Hallo,
wir haben unsere Konten bei der Volksbank
Änderungen etc habe ich für mein Konto schriftlich bekommen. Reines Onlinekonto, Kontoführung 3€ pro Monat.
Jetzt gucke ich bei Kind 1 (13 Jahre) online auf sein Konto und ich fall fast um (zumal auf seinem Konto nur knapp 8€ drauf waren).
Die Volksbank hat ihm Zinsen abgezogen??? ( allerdings zum Jahreswechsel, sehe ich erst jetzt) Sparbücher bei der Sparkasse sind ohne Abzug
Und nun zahlt das Kind auch Kontoführungsgebühren?
Dazu gab es vorab aber nichts schriftliches. Gilt das jetzt für alle Konten mit der Gebühr? Dann lohnt es sich für die Taschengeldkonten einfach nicht mehr
Re
Antwort von wesermami am 08.10.2016, 19:07 Uhr
Also meine Töchter haben ihre konten bei der Sparkasse und zahlen nix. Selbst die grosse nicht...obwohl sie 18 ist und ihr eigenes Geld verdient, aber noch in der Ausbildung;-)
Vom Taschengeldkonto Gebühren abziehen finde ich auch nicht gut und würde das Konto dann kündigen
Re: Kontoführungsgebühren
Antwort von Mutti69 am 08.10.2016, 19:25 Uhr
Hm...eigentlich nicht. Aber ich hab die Kontoauszüge vom Kindkonto nicht im Blick. Ich geh morgen mal die Auszüge angucken!
Re: Kontoführungsgebühren
Antwort von 32+4 am 08.10.2016, 20:24 Uhr
Gehe montag gleich hin und frage nach.
Vielleicht ist das ja wieder ein "versehen"... so wie bei meinem onlinekonto. Nix ging, weil bankberater intern EIN haekchen nicht gesetzt hat.
Online steht unter kontomodelle naemlich immer noch, dass dasin dem alter kostenlos ist.
Freistellungsauftrag haben sie auch. Musste naemlich zur sparkasse (kindersparbuecher) & bank.
Sparkasse zieht nix ab
Su musst einen Freistellungsauftrag einrichten owt
Antwort von Bengelengelmama am 10.10.2016, 10:18 Uhr
Q
Re: Su musst einen Freistellungsauftrag einrichten owt
Antwort von 32+4 am 10.10.2016, 13:33 Uhr
der liegt dort rum seit ende 2015
genau wie bei der sparkasse
inkl. steuer id
kontoführungsgebühren waren wohl ein versehen. kapitalertragssteuer...ja da muss dann eine steuererklärung gemacht werden. auftrag liegt aber vor... grmpf
natürlich könnte man jetzt sagen, das bissl steuer ist den aufwand nicht wert. aber hier gehts um ein kinderkonto und der auftrag lag vor.
Re: Su musst einen Freistellungsauftrag einrichten owt
Antwort von vomglueckgekuesst am 11.10.2016, 9:54 Uhr
Huhu, ich arbeite in einer Volksbank...die Bank kann den FSA nachträglich ins Bankensystem eingeben und du bekommst dann direkt die abgezogenen Steuern erstattet. Das ist auch nachträglich kein Problem.
Konten für Minderjährige sind bei Volksbanken kostenlos...sollten Gebühren belastet worden sein, einfach Bescheid sagen und du bekommst sie erstattet.
LG
Re: Kontoführungsgebühren
Antwort von Merry am 11.10.2016, 10:06 Uhr
wir haben alles auf onlinekonto umgestellt. Da zahlt man keine Kontoführungsgebühren. Heute werde ich das Taschengeldkonto für meine Tochter einrichten, soll natürlich auch nichts kosten und keine Überziehungszinsen zahlen müssen. Werde iich vorab mit denen ausmachen,
LG Merry keine große Hilfe gewesen
Re: Kontoführungsgebühren
Antwort von vomglueckgekuesst am 11.10.2016, 10:35 Uhr
Taschengeldkonten bzw. generell Konten von Minderjährigen sollten nicht überzogen werden können. Somit fallen auch keine Überziehungszinsen an..
Re: Su musst einen Freistellungsauftrag einrichten owt
Antwort von 32+4 am 15.10.2016, 13:03 Uhr
danke
gebühren fürs konto, das war wohl ein versehen, ist auch schon wieder erstattet
nur die steuer noch nicht
welches onlinekonto? oder meinst du vom kind?
Antwort von 32+4 am 15.10.2016, 13:04 Uhr
hab ja auch ein reines onlinekonto und zahle 3€ monatlich
wohne aber sehr ländlich. da bleibt nur sparkasse oder volksbank. andere günstige banken sind dann beim geld abheben problematisch bzw. teuer, weil fremdautomat. so war es früher
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