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Geschrieben von Jana287 am 08.10.2014, 18:57 Uhr

mal wieder ebay...

Hallo,

was würdet Ihr machen?
Hochpreisige Stiefel gekauft, Beschreibung WNEU, heute angekommen und der Verschluss kaputt. VK bietet Rückname und 1xPorto an. Dann hab ich 1 mal Porto für nix ausgegeben... VK hat 100% positive Bewertungen, und jetzt? Streiten um das zweite Porto? Bäh warum gucken die Leute die Sachen nicht an vorm Verschicken? Leider keine paypal-zahlung.

 
13 Antworten:

ja - ich würde drum streiten

Antwort von Ellert am 08.10.2014, 19:48 Uhr

wenn er falsche Angaben macht
und zugesicherte Eigenschaften fehlen muss er Dich so stellen als hättest Du nicht gekauft
also keinerlei Kostena n Dir hängen

dagmar

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Re: ja - ich würde drum streiten

Antwort von Zwurzenmami am 08.10.2014, 19:55 Uhr

würd ich auch nicht einsehen. Die hat doch defekte Ware verschickt

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Re: wie schon

Antwort von HellsinkiLove am 08.10.2014, 20:08 Uhr

mal weuter unten geschrieben.
einmal porto must du zahlen so stehts in den bedingungen bei ebay drin..ist mri auch schon zweimla passiert.obwohl fehlerhafte und kaputte ware geschickt wurde.

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Re: wie schon

Antwort von taram am 09.10.2014, 7:46 Uhr

war da nicht was - mit ab 40 euro kostenfrei zurück senden?

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echt, steht das in den Bedingungen?

Antwort von Kleiner Mann am 09.10.2014, 10:07 Uhr

ich habe mich 2x geweigert kaputten Mist zurückzuschicken und noch einmal Porto `draufzuzahlen.

1x gab`s dann richtig Stress, da hat dann ebay FÜR MICH entschieden, 1x hat der Verkäufer gesagt, schmeißen Sie es weg und ebay hat mir alles erstattet.

Insofern, ich ärgere mich, wenn mir jemand Schund verkauft und ich dann `draufzahlen soll...

Ich würde da hart bleiben.

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@HelsinkiLove

Antwort von speedy am 09.10.2014, 12:28 Uhr

...das stimmt so nicht ganz.
Bei einer falschen Beschreibung, fehlenden Eigenschaft, defekten Ware etc. ist der Käufer von Gesetzes wegen so zu stellen, als hätte er den Kaufvertrag nie geschlossen - also muss er auf keinerlei Porto tragen.

Er MUSS allerdings das Porto für die Rücksendung der Ware zunächst auslegen (egal ob bei gewerbl. od. privatem VK), damit der VK die Möglichkeit hat, den Anspruch zu prüfen. Dann hat der VK Zug-um-Zug dem Käufer alle Auslagen und Kosten zu erstatten, d.h. natürlich auch 2x Porto für den Hin- und den Rückversand.

Ist die Ware dagegen ok, der Käufer möchte sie nur nicht haben, so gilt das Widerrufsrecht (nur ggü gewerbl. VK) und der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung selbst und hat auch keinen Anspruch auf Erstattung.

Gruß, Speedy

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Re: @HelsinkiLove

Antwort von HellsinkiLove am 09.10.2014, 14:01 Uhr

wie schon mehrfach geschrieben..ich hab das zweimal durch.
kaputte ware bekommen und die fallklärung ebay abgegeben.
mir wurde recht zugesprochen und auch der warenwert sowie einmal porto erstattet.die ware musste ich auf meine kosten retur schicken.

es gab dazu mal eine seite bei ebay die ich nicht mehr finde.

das hier ist allerding ganz neu bei ebay hinterlegt:

Wir haben Folgendes gefunden für "wer trägt rücksendekosten im reklamationsfall"

Beachten Sie bitte: Ende September 2014 werden die alten Optionen der strukturierten Rücknahmebedingungen abgeschafft. Verkäufer sind dadurch nicht mehr verpflichtet die Rücksendekosten zu tragen.

ergo sitzt der käufer auf den kosten.

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ebay darf nicht geltendem Recht entgegen AGBs machen !

Antwort von Ellert am 09.10.2014, 21:12 Uhr

Rechtslage ist eindeutig, siehe Speedy

Was ebay Dir erstattet wenn ist eine Sache, ggf muss man den VK halt dann verklagen
und man wird Recht bekommen
egal was ebay sagt

dagmar

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Re: ebay darf nicht geltendem Recht entgegen AGBs machen !

Antwort von HellsinkiLove am 10.10.2014, 6:01 Uhr

naja seh ich anders.
steht ja auch bei ebay so drin.
du lässt dich ja wenn du das so akzeptierst und da einstellst oder da halt kausft auf diese bedingungen ein.

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Re: ebay darf nicht geltendem Recht entgegen AGBs machen !

Antwort von HellsinkiLove am 10.10.2014, 6:01 Uhr

naja seh ich anders.
steht ja auch bei ebay so drin.
du lässt dich ja wenn du das so akzeptierst und da einstellst oder da halt kausft auf diese bedingungen ein.

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Re: ebay darf nicht geltendem Recht entgegen AGBs machen !

Antwort von speedy am 10.10.2014, 10:23 Uhr

...die eBay AGB sind schon ok, denn sie betreffen nur den Fall des Widerrufs bzw. der Rückgabe - und da ist es ja tatsächlich so, dass der Käufer die Rücksendung bezahlt. Von den Gewährleistungsfällen (=Mangel) steht überhaupt nichts in den eBay AGB, also gilt das Gesetz.

Allerdings kann eBay für seine Garantien durchaus andere Erstattungsgrundsätze wählen, aber das betrifft ja nicht den Kaufvertrag als solches, von daher besteht der Anspruch auf Erstattung der Versandkosten bei einem Mangel ggü. dem VK trotzdem und unverändert.

Gruß, Speedy

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genau

Antwort von Ellert am 10.10.2014, 12:31 Uhr

wenn ein MANGEL halt da ist dann ist es was anderes.

dagmar

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Re: genau

Antwort von HellsinkiLove am 10.10.2014, 15:43 Uhr

wie ich schon mehrfach schrieb ging es in den fällen immer um einen mangel und trotzdem wurden die zweiten portokosten NICHT erstattet.

schade ich hatte den link dazu ..hab den nur leider wieder gelöscht und hab jetzt keine zeit danach zu suchen.

egal...

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