Geschrieben von Judith1984 am 29.01.2018, 18:37 Uhr |
Mutterschutzgeld, Kuendigung
Hallo,
erwarten im September unser zweites Kind (der erste Jacob ist mittlerweile 15 Monate alt ;)) und sind in einer besonderen Situation. Ich habe meine aktuell Stelle, bevor wir wussten dass ich Schwanger bin zum 30.06. gekündigt. Der Mutterschutz würde im Juli beginnen.
Die Lohnfortzahlung errechnet sich ja aus den letzten 3 vollen Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes. Hier dann max. 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse sowie eben der Zuschuss des Arbeitgebers um auf das vorher bestehende Lohnniveau zu kommen. Elterngeld ist ja dann wieder etwas anderes.
Wird das Geld trotz der Kündigung gezahlt oder erlischt der Anspruch darauf hierdurch? Zu dieser Situation habe ich leider keine Information finden können, aus dem Bauch heraus würde ich sagen der Arbeitgeber muss nicht bezahlen aber bevor ich darüber mit meinem Chef spreche wollte ich mich hier informieren.
lg,
Judith
Re: Mutterschutzgeld, Kuendigung
Antwort von Tini_79 am 29.01.2018, 20:25 Uhr
Wenn du nicht mehr beschäftigt bist, wenn der Mutterschutz beginnen würde, wird der SG wohl nicht mehr zahlen, warum sollte er das tun?
Re: Mutterschutzgeld, Kuendigung
Antwort von Danyshope am 30.01.2018, 7:11 Uhr
Wenn Du Anspruch auf ALG1 hast und dich arbeitslos gemeldet hast - musst, zahlt evtl die KK. Mindestens einen Teil. Allerdings ohne genaue Begründung warum und weshalb droht eine Sperre beim AA, wie es dann aussieht keine Ahnung. Also mal beim AA und KK nachfragen.
Der AG muss sicherlich nicht zahlen, warum auch wenn du nicht mehr bei ihm beschäftigt bist.
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