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Geschrieben von Itta am 18.04.2013, 7:06 Uhr

Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

bekommen... (in Bayern)
Ich ev - Ehepartner rk

Muss man das denn zahlen?

Ich hab gegoogelt, da steht auch u. a. dass es bei der Einkommensteuererklärung abgezogen wird -

Und vorallem gelten diese Gehaltssätze für beide Ehepartner oder nur den der Konfession?

Kennt sich da jemand aus?
danke

 
29 Antworten:

Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von Christine70 am 18.04.2013, 7:08 Uhr

normal sollte man das kirchengeld zahlen, aber ich ignoriere das immer. bei uns wären das 1,50 euro.. aber ich seh das nicht ein, da mein mann kirchensteuer zahlt und wir nicht in die kirche gehen, also auch keine bänke abnutzen ;) ich kenn viele die das noch nie bezahlt haben.

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Dann trete doch aus...

Antwort von shinead am 18.04.2013, 7:46 Uhr

Wenn du eh nicht hingehst, keine Bänke abnutzt und den Mitgliedsbeitrag eh nicht zahlen willst, warum trittst Du dann nicht aus?

Kirchgeld ist eine Form der Kirchensteuer. Da bin ich potentiell übervorsichtig.

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Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von Limba am 18.04.2013, 9:47 Uhr

wenn man nicht in die Kirche geht, auch nicht für Taufen, Kommunion oder Konfirmation, kirchliche Hochzeit, auch keine Beerdigungen mit einem Pfarrer möchte, dann kann man wirklich austreten.

Wenn es aber Dinge im Leben gibt, bei denen man an kirchlichen Dingen teil haben möchte, dann sollte man auch finanziell seinen Teil beitragen, egal wie viel oder wenig es ist.

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Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von Jenn am 18.04.2013, 10:22 Uhr

hallo,

bei uns die gleiche Konstellation, (ev/rk) wir haben noch nie so einen Brief bekommen, aber wir bezahlen auch beide Kirchensteuer, die wir jedes Jahr meistens voll wieder bekommen. Wir gehen auch nicht in die katholische Kirche, wenn dann in die evangelische Kinder sind auch evangelisch.

LG jenn

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Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von SchwesterRabiata am 18.04.2013, 12:30 Uhr

Muß man sich jetzt taufen lassen und Kirchensteuern zahlen, wenn man die Hochzeit eines Freundes besucht...
und ich dachte das "Haus Gottes" hat für jeden die Türe offen.... ich seh schon die Schilder "Eintritt nur nach Überweisung der Kirchensteuer, bitte bringen sie ihren Steuernachweis mit"....

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Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von J+L am 18.04.2013, 12:34 Uhr

also wir haben noch nie so einen brief bekommen.
mann ist ev, ich und die kids sind kath, haben jetzt erst kommunion gehabt, aber so briefe kenne ich nciht.
nur mein mann zahle kirchensteuer, da ich hausfrau bin
gruß

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Re: Ne Frage zu Kirchgeld - hab die Tage wieder einen Brief bzgl. Kirchgeld 2013 mt

Antwort von Rosenresli am 18.04.2013, 13:08 Uhr

So einen Brief haben wir auch noch nicht bekommen. Wir sind beide katholisch und besuchen auch den Gottesdienst.
Zahlen halt ganz normal Kirchensteuer. Wir wohnen auch in Bayern.

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Kirchgeld zahlen nur die Paare in konfessionsverschiedenen Ehen, wenn

Antwort von shinead am 18.04.2013, 13:13 Uhr

ein Partner erheblich weniger verdient als der andere.

Auch macht nicht jede Kirche beim Kirchgeld mit. Es ist zwar eine Unterart der Kirchensteuer, es steht den Kirchen aber frei, ob sie es eintreiben, oder nicht.

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Stimmt nicht ganz in Bayern...

Antwort von Methos am 18.04.2013, 13:57 Uhr

...habe ich auch schon vor meiner Ehe Kirchgeld zahlen sollen.

Naja, wie vorher schon geschrieben...in Bayern kommt das Kirchgeld des Dekanates direkt den Gemeinden vor Ort zu gute, deshalb wird man auch von denen angeschrieben.

Es gibt kirchliche Kitas, soziale Aktionen und wird viel gutes getan...aber das muss jeder für sich entscheiden ob er das Kirchgeld zahlt.

Man müsste es zahlen, wird 2x angeschrieben und wenn du nicht zahltst, dann nicht.

....aber Du kannst es als Spende von der STEUER absetzen!

Gewissensfrage....

Lg
Marion

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Re: Dann trete doch aus...

Antwort von Christine70 am 18.04.2013, 14:10 Uhr

wieso sollte ich. kirchensteuer zahlt er ja und wer sagt daß wir austreten wollen.

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wo hab ich geschrieben daß wir einen brief bekommen?

Antwort von Christine70 am 18.04.2013, 14:13 Uhr

bei uns liegt der überweisungsträger dem Kirchenblattl bei. und das bekommt jeder, egal ob er in die kirche geht oder nicht.

und nur weil ich nicht in die kirche geh, heißt das noch lange nicht daß ich austreten will. ich hab mich ja auch nicht über die kirchensteuer aufgeregt, nur erwähnt daß mein mann zahlt. wir sind alle katholisch und werden hier keinen frage ob wir dabei bleiben dürfen oder nicht. und wegen 1,50 bemüh ich meine bank nicht, da zahl ich schon fast mehr für die überweisung.
wenn ich mal in die kirche geh, das ist meist zwei bis dreimal im jahr, dann werf ich ja auch was in den klingelbeutel, und das ist mehr als die 1,50

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Re: Stimmt nicht ganz in Bayern...

Antwort von shinead am 18.04.2013, 14:31 Uhr

>>Stimmt nicht ganz in Bayern...
...habe ich auch schon vor meiner Ehe Kirchgeld zahlen sollen.

Verstehe ich nicht und ist auch nicht so gedacht. Die gemeinsame Veranlagung bietet ja die Bemessungsgrundlage.

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Re: Dann trete doch aus...

Antwort von shinead am 18.04.2013, 14:34 Uhr

Weil Du Deinen Anteil an der Kirchensteuer nicht bezahlst?

Gesetzlich ist es eben so geregelt, dass Du Kirchgeld zahlen musst. Tust Du das nicht, Zahlst Du Deinen Mitgliedsbeitrag nicht. Offensichtlich legst Du keinen Wert auf die Kirche, also kannst Du austreten, dann fällt auch das Kirchgeld weg.

Ich habe auch nicht von "ihr", sondern nur von Dir gesprochen.

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Re: wo hab ich geschrieben daß wir einen brief bekommen?

Antwort von shinead am 18.04.2013, 14:36 Uhr



Dieser Überweisungsträger ist dann aber nicht das Kirchgeld, das hier gemeint ist, sondern eher ein erweiterter Klingelbeutel!

Das Kirchgeld hat eine Bemessungsgrundlage (das gemeinsam zu versteuernde Einkommen) und ist eine Kirchensteuer, keine Aufforderung zur Spende.

Ignoriere einfach was ich oben geschrieben habe - das trifft dann nicht zu!

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Vergiss es, siehe unten owt.

Antwort von shinead am 18.04.2013, 14:36 Uhr

.

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wir zahlen nicht gerade wenig Kirchensteuer

Antwort von Ellert am 18.04.2013, 15:43 Uhr

Kirchgeld - ist das nicht der Ersatz die keine Steuer zahlen ?

dagmar

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So steht's bei der Evang. Kirche in Bayern :Ortskirchensteuer, da geringerer Steuersatz

Antwort von Methos am 18.04.2013, 16:23 Uhr

Allgemeines Kirchgeld

Das allgemeine Kirchgeld ist eine so genannte "Ortskirchensteuer" und dient der Finanzierung ortskirchlicher Aufgaben in den Gemeinden. Über das allgemeine Kirchgeld werden eine Reihe von wichtigen Leistungen für jede Generation und Lebenssituation direkt vor Ort in den Gemeinden realisiert.

Kirchgeldpflichtig ist jedes Gemeindemitglied, das über 18 Jahre alt ist und über Einkünfte und Bezüge zum Lebensunterhalt verfügt, die das Existenzminimum übersteigen. Die Information über das Kirchgeld erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Jedes Jahr entscheidet der Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde neu, wie das Kirchgeld verwendet wird.

So könnte beispielsweise mit dem allgemeinen Kirchgeld das marode Dach des Gemeindehauses erneuert werden, damit sich Kinder- und Jugendgruppen, Seniorenkreis und Single-Treff auch bei Regen wieder dort verabreden können. Oder ein behindertengerechter Zugang zu Kirchenraum und Gemeindehaus geschaffen werden. Wofür das Kirchgeld in Ihrer Kirchengemeinde verwendet wird, sagt Ihnen gern Ihr Pfarramt: Zur Gemeindesuche.

In der Regel werden die Kirchenmitglieder persönlich durch ein Anschreiben über die Höhe des zu entrichtenden Kirchgeldes benachrichtigt.

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ltta spricht aber vom Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen, nicht vom allgemeinen KG

Antwort von shinead am 18.04.2013, 16:34 Uhr

Sie Wiki, recht gut erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeld_in_glaubensverschiedener_Ehe

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Ich kenne das auch nicht, hier liegen im Gemeindebrief die Zettel

Antwort von Ellert am 18.04.2013, 18:34 Uhr

mit der Erklärung das es eine freiwillige Sache ist für die, die KEINE Steuer zahlen.
Seit unserem Pfarrer gehen wir auch nichtmehr in die Kirche
der sich weigert mein behindertes Kind zu konfirmieren
aber nur weil ich den Pfarrer nicht mag muss ich ja nicht an der Kirche zweifeln und austreten - Kirchgeld würde ich aber nicht zahlen, unsere Steuer ist hoch genug

dagmar

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Re: So steht's bei der Evang. Kirche in Bayern :Ortskirchensteuer, da geringerer Steuersatz

Antwort von Leena am 18.04.2013, 19:52 Uhr

Das allgemeine Kirchgeld ist eine lokale Geschichte und etwas anderes als das besondere Kirchgeld, das Du meinst, Shinead.

Bayern hat eh nur 8% Kirchensteuer, ebenso Baden-Württemberg, alle anderen Bundesländer haben 9%.

Ansonsten wird Kirchensteuer in Bayern auch anders eingezogen als im Rest der Republik, da läuft es nicht im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über das Finanzamt.

In Bayern sind manche Dinge eben etwas anders. :-)

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Re: So steht's bei der Evang. Kirche in Bayern :Ortskirchensteuer, da geringerer Steuersatz

Antwort von shinead am 18.04.2013, 22:30 Uhr

>>Das allgemeine Kirchgeld ist eine lokale Geschichte und etwas anderes als das besondere Kirchgeld, das Du meinst, Shinead.

Das weiß ich, aber die TE spricht m.E. vom besonderen Kirchgeld:
Sie evangelisch, er katholisch.
Sie (das schätze ich jetzt), verdient weniger als er.
Die bayrische evangelische Kirche verlangt besonderes Kirchgeld in dieser Konstellation.

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Re: So steht's bei der Evang. Kirche in Bayern :Ortskirchensteuer, da geringerer Steuersatz

Antwort von shinead am 18.04.2013, 22:30 Uhr

>>Das allgemeine Kirchgeld ist eine lokale Geschichte und etwas anderes als das besondere Kirchgeld, das Du meinst, Shinead.

Das weiß ich, aber die TE spricht m.E. vom besonderen Kirchgeld:
Sie evangelisch, er katholisch.
Sie (das schätze ich jetzt), verdient weniger als er.
Die bayrische evangelische Kirche verlangt besonderes Kirchgeld in dieser Konstellation.

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Re: Ich kenne das auch nicht, hier liegen im Gemeindebrief die Zettel

Antwort von shinead am 19.04.2013, 9:00 Uhr

>>der sich weigert mein behindertes Kind zu konfirmieren



Was?
Den würde ich an seinen Chef verpfeifen! Damit meine ich den Probst oder so. Meine Tante (Trisomie) wurde selbst Anfang der 60er konfirmiert! Wie ist der denn drauf?

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Tja, so ist unser Pfarrer

Antwort von Ellert am 19.04.2013, 9:06 Uhr

SOLCHE Kinder konfirmiert er nicht !
Vor allem, der sitzt hier fest auf seiner Stelle
erweckt den Anschein so modern und offen zu sein ( lange Haare etc)
aber da ist er wie vor 100 Jahren.
Wir haben ihn dann über die Schule konfirmieren lassen

Ich hätte mich evtl dann auch auf Krach eingelassen wenn nicht Neele auch noch nachkommt und
2 Jahre Konferunterricht und immer weit wegfahren zum Unterricht, alle Freundinen hier...
Aber mich hat gefreut, dass eine Bekannte kurz vor der Konfirmation auch nichtmehr wollte, weil der Pfarrer so blöd ist
TRAURIG, gerade Kinder verbinden eben dann Kirche mit genau dem Menschen und differenzieren nicht, dass halt einer nicht alle ist

dagmar

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Re: So steht's bei der Evang. Kirche in Bayern :Ortskirchensteuer, da geringerer Steuersatz

Antwort von Leena am 19.04.2013, 9:49 Uhr

....nicht nur die bayrische evangelische Kirche verlangt bei glaubensverschiedenen Ehen besonderes Kirchgeld. :-)

Das besondere Kirchgeld fängt dann mit 96 € im Jahr an bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen (zvE) beider Ehegatten von mind. 30.000 € und steigert sich einkommensabhängig dann bis maximal 3.600 € bei einem zvE von über 300.000 €.

Und - ja, natürlich muss man das zahlen, sonst wird es eingetrieben.

Und vielleicht sollte man sich auch mal vor Augen halten, dass das besondere Kirchgeld wesentlich günstiger ist als die normale Kirchensteuer von 8 bzw. 9% - bei 300.000 € zvE müsste man, ausgehend von etwa 109.608 € Einkommensteuer, normalerweise Kirchensteuer von rd. 4.900 € zahlen - da spart man beim besonderen Kirchengeld eindeutig... ich sehe also keinen Grund zum klagen, in jedem Sinne des Wortes. :-)

Leider hat die AP sich ja wohl nicht weiter geäußert, ob es ihr nun um das allgemeine Kirchgeld oder das besondere Kirchgeld geht... dann kann man erst recht inhaltlich wenig zu ihrer Frage sagen.

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uiui da hab ich was ausgelöst ... vielen Dank für Eure Meinungen ... mt

Antwort von Itta am 19.04.2013, 15:39 Uhr

und Antworten

Grüße

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und noch was vergessen.. ich hab keine Ahnung ob das allgemeines oder mt

Antwort von Itta am 19.04.2013, 15:47 Uhr

besonderes Kirchgeld ist - hier nennt es sich noch Ortskirchgeld.

Ich verstehe nicht, warum nicht einfach die Kirchensteuer auf 9 % erhöht, dann müssten sie nicht tausende solcher Briefe verschicken.

Und hier im Brief steht... Die Höhe des Krichgeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen... Bitte stufen Sie sich selbst anhand er Tabelle ein...

- ab 8131 bis 9999 - 5 Euro
- 10000 bis 24999 - 10Euro
- 25000 bis 39999 - 25 Euro
- 40000 bis 54999 45 Euro
.....

Aber nein stattdessen wird über Frauenquote diskutiert...

Grüße Itta

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Danach muss es allgemeines Kirchgeld sein...

Antwort von Leena am 19.04.2013, 16:45 Uhr

....nach den Beträgen, die Du genannt hast, muss es das allgemeine Kirchgeld der lokalen Kirchengemeinde sein, nicht das besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen - das besondere Kirchgeld fängt erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € an und beträgt dann 96 € - also eine andere Geschichte als bei Dir. :-)

Schau mal hier bei Wikipedia unter "Kirchensteuer":

"Ergänzend zum geringeren Steuersatz in Bayern gibt es hier noch das allgemeine und von der Steuer absetzbare Kirchgeld der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche, das zwar allgemeinverbindlich ist, aber ohne Kontrolle erhoben wird. ... Informiert werden die Gemeindemitglieder durch einen entsprechenden jährlichen Kirchgeldbescheid, dabei sind Arbeitslosengeld II (Hartz 4)- und Sozialhilfeempfänger, Studenten, Schüler, Auszubildende und Soldaten und Zivildienstleistende von der Zahlung befreit. Entsprechende Kirchgeldzahlungen sind als Sonderausgabe steuerlich voll abzugsfähig.

Die Kirchensteuerpflichtigen bzw. Kirchgeldpflichtigen stufen sich einkommensabhängig selbst ein und überweisen einmal jährlich zwischen 0 und 115 Euro. Um die Notwendigkeit für diese Einnahme zu vermitteln, die offiziell ein Teil der Kirchensteuer ist, kommt das Kirchgeld festen Projekten zugute, über die die Dekanate die Kirchensteuerpflichtigen informieren."

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danke :-) Grüße

Antwort von Itta am 20.04.2013, 12:06 Uhr

fd

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