Geschrieben von montpelle am 17.07.2008, 17:37 Uhr |
@Peli75
"Die einfachste Lösung des Bewertungsproblems wäre gewesen, wenn man als Käufer erst bewerten kann, wenn der Verkäufer bewertet hat, denn dann wären Rachebewertungen ausgeschlossen."
Damit wäre vielleicht Spaßbietern entgegenzuwirken, aber es wäre weiterhin möglich, dass Käufer nach Erhalt der Ware wegen Kleinigkeiten negativ bewerten.
Allerdimng bin ich der Meinung, dass ehrliche Verkäufer, die gute Ware anbieten, nichts zu befürchten haben. Und den unseriösen, die ihren Ramsch loswerden wollen, geschieht es recht !
Was kann ich dafür nehmen?
Irisaug
ABZUGEBEN !!!
An die Dirndl Interessenten: Wer möchte es denn nun haben, oder auch nicht???
H&M und C&A haben wieder neues reduziert....
Was kann ich einer Nachbarin fürs Kindhüten zahlen?
************Bitte,bitte helft einer treuen rubmama************
Aus für Privatauktionen bei eBay?
Herbst / Wintersachen Gr. 80/86 für Jungs eingestellt , Schuhe auch Mädchen