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Geschrieben von dani_j_j am 07.11.2011, 10:41 Uhr

Rückgabe bei privaten Verkauf?

Ihr lieben,
kennt ihr die gesetzliche Lage? Ich hab nach stundenlangem mailverkehr mit ganz viel Beratung auch von Sportequipment, welches sie zusätzlich von anderen Verkäufern dazu kaufen wollte, 3 Teile für insgesamt 65,- verkauft, da es sperrig war, hatte ich auch viel Mühe es zu verpacken. Hätt es genausogut auf einem Sportartikelflohmarkt verkauft gekriegt, wollt ihr eigentlich was anderes verkaufen, was sie doch woanders gekauft hat und der Flohmarkt ist inzwischen vorbei und ich krieg das Zeug jetzt eigentlich schwer los. Jetzt möchte sie ein Teil wieder zurückgeben, bin ich verpflichtet das wieder anzunehmen? Kann sie den ganzen Kauf rückgängig machen? War keine Verkaufsplattform, sondern ein privater Kontakt, der über ein anderes gesuchtes Objekt zustande gekommen ist.
Was würdet ihr machen? Ihr mehr Geld abknöpfen, da die Preise, weil sie 3 Sachen genommen hat, runter gehandelt waren? Es ihr überhaupt abnehmen? Geld bekommt sie ja sicher erst, wenn der Artiekl wieder hier ist, oder?
DANKE...
lg
Dani

 
7 Antworten:

Bei einem reinen Privatverkauf musst du den Artikel nicht zurücknehmen, ABER...

Antwort von Mutti69 am 07.11.2011, 10:50 Uhr

Das klingt ja sehr professionell?! Sportequipment, Beratung, 3 Teile...

Ich kenne jetzt nicht deinen Hintergrund, aber es hört sich fast an wie: ich habe ein Studio, da wurden Geräte aussortiert und die habe ich dann privat verkauft?!

Wenn dir deine VK also dumm kommt, dann wird sie genau DAS unterstellen und ggf. Meldung an das zuständige Finanzamt machen...hm...

Wenn irgendetwas von meinen Mutmaßungen dir bekannt vorkommen sollte, dann nimm das eine Teil kommentarlos zurück. Du trägst dann die Hin- und auch Rücksendekosten und erstattest das Geld nach Rückerhalt der ware und Prüfung derselbigen auf Beschädigung und Vollständigkeit!

Wenn du einfach privat was von deinem Trainigszeug das du zu hause hattest was verkauft hast, dann soll sie dir den Buckel runterrutschen, zur Rücknahme bist du dann nicht verpflichtet.

LG

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Re: Bei einem reinen Privatverkauf musst du den Artikel nicht zurücknehmen, ABER...

Antwort von dani_j_j am 07.11.2011, 11:15 Uhr

nee, ich versuch nur bissel Privatsphäere zu wahren und wollt nicht zu direkt schreiben, um was es sich handelt... sind wirklich 3 Teile, aus denen die Kids rausgewachsen sind und da wir uns in dem Sport gut auskennen, kann ich viele gute Tipps geben... dem Töchterlein gefällt jetzt eins nicht (das hat sie auch geschrieben), und wahrscheinlich gabs grad diese Woche im Discounter was hübscheres, was man qualitativ halt nicht vergleichen kann, aber neu fast genausoviel kostet wie meins gebraucht und jetzt versucht man einen Mangel anzudichten, dass man es so nicht nutzen wird, da es einem unsicher erscheint, obwohl es definitv keinen Sicherheitsmangel hat...das überleg ich mir doch vorher, oder, zumal ich ausreichend Fotos geschickt habe?...
lg

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Komm, dann laß es gut sein! Für, ich hab was besseres / anderes gefunden...

Antwort von Mutti69 am 07.11.2011, 11:29 Uhr

...hätte ich definitiv KEIN Verständnis!

ICH an deiner Stelle würde es NICHT zurücknehmen!
LG

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wegen Nichtgefallen musst Du nichts zurücknehmen !

Antwort von Ellert am 07.11.2011, 11:40 Uhr

Nur wenn es Mangel hat
soll sie aber erstmal nachweisen

dagmar

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Re: wegen Nichtgefallen musst Du nichts zurücknehmen !

Antwort von dani_j_j am 07.11.2011, 11:54 Uhr

in der ersten mail hatte sie geschrieben, dass es dem Kind nicht so gefällt, aber sie Aufkleber dazu kauft und dann alle zufrieden sind... dannach kam dass sie jetzt Linien gesehen hätten, und Angst haben, dass es Beschädigungen sind und das Teil dann unsicher ist, war aber von Anfang an, silber lässt sich halt schwer lackieren, es war aber so unbedeutend, dass ich nichtmal ne Preisminderung beim Neukauf in Erwägung gezogen hatte...

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Also ich würde mich darauf nicht einlassen

Antwort von Ellert am 07.11.2011, 11:57 Uhr

wer Ware ohne Spuren will muss neu kaufen
sie kanns ja gerne weiterverkaufen

LG dagmar

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Seh ich genauso!

Antwort von Mutti69 am 07.11.2011, 12:07 Uhr

LG

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