Hallo,
für unser 1. Kind habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Innerhalb der 3 Jahre kam unser 2. Kind zur Welt und ich beabsichtige direkt im Anschluss an die ersten 3 Jahre EZ direkt erneut 3 Jahre EZ für das 2. Kind zu nehmen.
In der 1. EZ hatte ich in den ersten 12 Monate Elterngeld, also in den 2 Jahren vor der 2. EZ kein Einkommen. Wie viel Elterngeld bekomme ich, welcher Zeitraum wird für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen? Vielen Dank!
von
jan2
am 08.01.2019, 15:25
Die 12 Monate vor Geburt (bzw. vor Mutterschutz) sind für die Berechnung des Elterngeldes entscheiden.
Ohne Einkommen bekommt man den Mindestsatz von 300 €.
Wenn deine 1. Elternzeit noch läuft solltest du diese zu Beginn des neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommt man immerhin das volle Mutterschaftsgeld.
LG
von
Lewanna
am 08.01.2019, 17:22
Mindestsatz wenn du in der EZ nicht gearbeitet hast.
EZ falls noch nicht geschehen zum neuen Mutterschutz beenden, so gibt Mutterschutzgeld vom AG und von der KK. Geht nicht rückwirkend. Das Geld bisher ist also futsch.
von
Felica
am 08.01.2019, 19:46
Je nachdem wie alt das erste Kind ist, bekommst du noch Geschwisterbonus iHV 10%, mind 75 Eur.
von
Tini_79
am 09.01.2019, 07:24
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe von Freunden gehört, dass die Elternzeit bzw. die Zeit des EG-Bezuges aufschiebende Wirkung für den Berechnungszeitraum hat, besonders wenn man während der EZ (geringfügige) Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit hatte.
Kann jemand dazu etwas sagen? Vielen Dank!
von
jan2
am 17.01.2019, 20:54