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Erlaubt?????

Thema: Erlaubt?????

nochmal zum wdr beitrag....bittteeee??? das wäre nicht erlaubt? des stimmt doch net, oder? ich glaub, maschie oder anouschka haben dazu schon mal was gesagt..... und zu LaLeMe...die ist, genau wie diese Verkäuferin, nicht mehr ganz dicht und zu tausend prozent eine ekelhafte pulvermilchmutter, so!!!! solche menschen nerven einfach nur! da wüdris grad mit fleiß zeigen und vor ihrem teller barbusig rumtanzen, jawoll !!!!

von Zuckerle am 12.10.2011, 13:31



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Was soll nicht erlaubt sein? Stillen? Naja....der Besitzer des Cafes hat sich ja dazu geäußert und meinte, seine Mitarbeiterin habe überreagiert....also scheint es wohl "erlaubt" zu sein..... Und ich denke auch nicht, das man Stillen verbieten kann....wie auch???

von MaSchie26 am 12.10.2011, 13:52



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nicht, gell? na dann passt ja alles :-)

von Zuckerle am 12.10.2011, 15:40



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...frau stillt. Bei öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel der guten, alten Parkbank, wüsste ich nicht, mit welcher Begründung man das Stillen verbieten könnte. Ich denke aber, dass der Besitzer eines Cafes o.ä. das Stillen in seinen Räumen durchaus verbieten kann. Das ist dann wohl das Hausrecht des Besitzers und der entscheidet, was darf und was nicht. Es gibt ja auch Discos, in die man nur mit bestimmter Kleidung und ohne Turnschuhe reinkommt. Oder, Ihr Juristen da draußen, seh ich das falsch? Vielleicht gibt's ja doch irgendeinen Paragraphen, der Stillen als Grundrecht eines Menschen unterstreicht und dies daher überall ausgeübt werden kann...hehe

von Fliegender-Stern am 12.10.2011, 19:23



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http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/21/stillen__es_ist_dein_recht_-895.html So, wie ich das und anderes im Netz gelesen habe, würde ich denken: Ja, es ist mein Recht.... Würde mich aber auch interessieren, wie das ganze juristisch ist. LG

von Pitry am 12.10.2011, 20:07



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Oha, das ist Interessant. Hier mal ein Auszug: "Stillende Mütter dürfen nicht nachts (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr) und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (für bestimmte Berufe sind Ausnahmen hiervon zulässig). Ihre Arbeitszeit darf täglich 8,5 Stunden nicht überschreiten. Stillende Mütter dürfen nicht mehr als 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen arbeiten, bei Müttern unter 18 Jahren sind es 8 bzw. 80 Stunden. Sollte eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz notwendig sein, darf die Stillende hierdurch keine finanziellen Nachteile erfahren. Der Arbeitgeber ist daneben verpflichtet, darauf zu achten, dass sie an ihrem Arbeitsplatz und durch die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht gefährdet wird. " Quelle: http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2000/21/stillen__es_ist_dein_recht_-895.html Ich lese keine "Stilldauerbeschränkung" also gilt das o.g. auch für Langzeitstillende?!? Halleluja, das wär ja 'n Ding

von Fliegender-Stern am 12.10.2011, 20:23



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Die genaue Gesetzeslage kenne ich nicht, aber ich fände es sehr, sehr traurig, wenn Kinderernährung in der Öffentlichkeit nicht erlaubt wäre. Ich darf auch essen wann und wo ich will.... Es kommt sicher drauf an, WIE ich stille, ob ich beide Brüste freizügig präsentiere oder ob ich diskret sitze und stille. Ich für mich habe ich mich immer so gesetzt, dass es kaum zu sehen war. Aber einfach für mich, weil ICH nicht so freizügig sitzen wollte. Dennoch, Stillen ist leider immer noch irgendwie ein Tabu unserer Gesellschaft und das finde ich sehr schade. Stillen ist nunmal normale Säuglingsernährung. Hätte die Dame dem Baby die Flasche gegeben, hätte sich wohl kaum einer aufgeregt.... melli

von bubumama am 12.10.2011, 21:10



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hallo ich stille meine tochter auch überall ! meine schwester lebt in den usa. im dezember bekommt sie ihr baby. sie möchte ihr baby auch stillen. bin mal gespannt. im prüden amyland geht das in der öffentlichkeit kaum. da werden umhänge getragen , unter denen das ganze kind verschwindet... als sie im juni zu besuch waren ist mein schwager immer aus dem zimmer gegangen, wenn ich mein kind gestillt habe ...

von kötbullar am 12.10.2011, 21:29



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von Zuckerle am 12.10.2011, 21:45



Antwort auf Beitrag von Zuckerle

Naja, im Lokal kann es der Inhaber durchaus verbieten, so wie es ein Ladeninhaber auch mir verbieten kann in seinem Laden zu essen. Das darf er als Eigentümer. Aber nicht alles, was rechtens ist, ist auch automatisch richtig.... So ein Laden hätte mich zum letzten Mal gesehen und ich würde es so öffentlich wie möglich machen. Liebe Grüße Lian

von Lian am 13.10.2011, 10:04