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LZS und Arbeit- brauche Tipps ,Rat und Hilfe :)

Thema: LZS und Arbeit- brauche Tipps ,Rat und Hilfe :)

Ein schönen guten Abend, Ab 01.08. Ist es soweit, ich gehe wieder arbeiten.... Mein Sohn, seit kurzem ein Jahr alt, wird immernoch gestillt....mal gibt es Tage wo er kaum gestillt wird und Tage wo er nur gestillt werden möchte.... Jetzt habe ich paar fragen 1. Wie haben eure Kinder das gemeistert wenn Mama nicht da ist und sie nicht gestillt werden? Wussten sie wenn Mama nicht da ist das sie keine MuMi bekommen und wenn Mama da ist sie wieder gestillt werden können... 2. Wie oft müsste mir der Chef am Tag zeit geben um abpumpen zu können...ich arbeite dann täglich ca. 8 Stunden...weiss noch gar nicht wo ich auf Arbeit in Ruhe abpumpen könnte 3. Ich habe gelesen das auch Muttis die stillen, die gleichen rechte haben wie schwangere, meine damit keine Nachtarbeit, keine rekordarbeit und bestimmte andere arbeiten...gilt das auch für LZS? Ich arbeite in einer zahnarztpraxis- gibt es hier vielleicht Muttis die auch in medizinischen Beruf arbeiten? Macht ihr auf Arbeit trotzdem alle arbeiten oder passt ihr da auf was ihr da so macht.... Ich will mein Schatz nicht abstillen, er und ich genießen es so sehr, außerdem verlangt er es noch.... Hoffe ihr könnt mir helfen... Liebe Grüße

von Knolle87 am 21.07.2012, 20:17



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Guten Abend zurück: 1. Frage: Antwort Ja 2. Frage: sorry, keine Ahnung. Aber warum willst du abpumpen? Vielleicht ein bisschen in der Umstellungsphase wenn evtl. die Brüste spannen aber dann brauchst Du doch nicht abzupumpen. 3. Frage: Sorry, weiss ich auch nicht. Anouschka (1. Kind mit 8 Monaten voll gestillt in die Krippe, dort hat er gegessen, 2. Kind mit 12 Monaten in die Krippe, teilgestillt, jeweils abgestillt mit 18 Monaten)

von anouschka78 am 21.07.2012, 20:20



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Ad 3) Stillende Mütter müssen bei Wiederantritt der Arbeit dem DG mitteilen, dass sie stillen. Auf Verlangen muss eine Bestäti- gung des Arztes/der Mütterberatungsstelle vorgelegt werden. Sie muss den DG auch über das Ende der Still- phase informieren. Für stillende Mütter gelten die gleichen Einschränkungen für die Arbeitspflichten wie in der Schutzfrist nach der Entbindung, sowie die Regelung für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und Über- stunden. Ruhemöglichkeiten /Freistellungen Für schwangere und stillende Dienstnehmerinnen in Arbeitsstätten und auf Baustellen muss eine Möglichkeit geschaffen werden, sich hinzulegen und auszuruhen. Die stillende Dienstnehmerin muss – auf Verlangen – für das Stillen unter Fortzahlung ihrer Bezüge frei ge- stellt werden. Sie muss die Stillzeit nicht nacharbeiten. Ab 4,5 Stunden Arbeit am Tag sind das 45 Minuten, ab 8 oder mehr Stunden 2 x 45 bzw. 90 Minuten. http://www.ams.at/_docs/900_fit_arbeitsrecht_mutterschutz.pdf Einschränkung: das betrifft ÖSTERREICHISCHES Arbeitsrecht. Du musst Dich vermutlich nach deutschem erkundigen. Ist aber meist ähnlich geregelt.

von Lauch1 am 21.07.2012, 20:36



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Hallo, schau mal hier: http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf LG & einen guten stillfreundlichen Arbeitsstart

von lanti am 21.07.2012, 21:01



Antwort auf Beitrag von lanti

Hey, das ist super informativ, danke! Hab mich auch schon gefragt wie lange ich denn ein Recht auf Stillzeiten auf Arbeit habe. Meine Tochter ist ein Brustfan und wird wahrscheinlich länger als 1 Jahr gestillt werden.

von Fischstäbchen am 21.07.2012, 21:50



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Ich bin auch arbeiten gegangen, als meine Tochter ein Jahr alt wurde. Nur an zwei Tagen (je 8 Stunden). In der Zeit hat der Papa auf sie aufgepasst. Es ging, weil es gehen musste. Wir haben uns aber vieles einfacher vorgestellt. Ich musste recht früh aus dem Haus, während sie noch geschlafen hat. Sie hat regelmäßig morgens geweint wenn sie sah, dass der Papa anstatt ich neben ihr liegt, obwohl sie zum Papa eine sehr gute Beziehung hat und auch damals schon hatte. Am Tag hat sie oft ihr Mamamilch (wie sie es heute nennt) vermisst. Kuhmilch wollte sie am Anfang nicht. Erst wenn es garnicht anders ging weil sie so durstig war, hat sie lauwarmes Leitungswasser getrunken, sonst nichts. Aber bei uns war es auch so, dass ich sie fast ein Jahr voll gestillt habe, weil sie nichts anderes wollte. Erst ca. zwei Wochen vor meinem Arbeitsbeginn hat sie überhaupt mit Beikost angefangen, dementsprechend wenig hat sie noch gegessen. Abgepumpte Muttermilch wollte sie nicht, obwohl ich vorsorglich unser ganzes Gefrierfach voll hatte... Ich würde es nicht wieder so machen. Aber ich glaube wenn ich nicht so früh weggemusst hätte während sie noch geschlafen hat, wäre alles viel besser gelaufen. Außerdem isst dein Sohn ja scheinbar schon ganz gut, wenn er an manchen Tagen kaum gestillt wird. Da musst du dir um die Nahrungsaufnahme an sich ja auch keine großen Sorgen machen. Ich hab auch eine Freundin, die auch wieder arbeiten gegangen ist als das Kind ein Jahr war, und ihr Kind war mit Muttermilch aus der Flasche einigermaßen zufrieden. Kann also ganz unterschiedlich sein, bei uns war es leider nicht gut und meine Tochter ist jetzt mit drei Jahren noch immer zeitweise traurig wenn ich arbeiten muss.

von Tine1 am 21.07.2012, 22:30



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Hallo, ich habe meine große Tochter auch knapp über zwei Jahre gestillt und bin, als sie ein Jahr war, wieder voll arbeiten gegangen. Nach einer kurzen Übergangszeit hat sich meine "Produktion" so eingespielt, dass Milch immer erst Nachmittags da war und ich problemlos über den Tag gekommen bin. Zu deinen Fragen speziell: 1. Meine Tochter ist bis 15/16 Uhr in der Krippe gewesen und es hat ihr da gut gefallen. Wenn ich dann kam gings erst mal ab aufs Sofa (zu Hause) und es gab ihren geliebten "Tee" - da hat sie immer super entspannt und ich auch. Ihr hat das nichts ausgemacht. 2. Abpumpen würde ich nicht - dann stellt dein Körper sich nicht auf die neue Nachfrage ein - ich hab am Anfang immer sanft ausgestrichen, wenn es weh tat. 3.Bei uns auf Arbeit gilt der Schutz der Stillenden nur bis zum 6. Lebensmonat - danach geht man davon aus, das es nicht mehr notwendig ist. Wo das rechtlich steht kann ich dir leider nicht sagen - bei uns gibts da so Merkblätter. Gutes Gelingen !!! LG

von Lixmama am 22.07.2012, 17:38



Antwort auf Beitrag von Knolle87

Ich gehe ab Mitte August wieder arbeiten und stille meinen kleinen Spatz (auch ein Jahr alt) auch noch. Hast du deinen Chef schon mal gefragt wegen Stillzeiten? Im Mutterschutzgesetz steht nichts von einer zeitlichen Begrenzung der Stilldauer, also eigentlich müssten dir die besonderen Schutzbestimmungen und die Stillzeiten noch zustehen. Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__7.html http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__8.html

von Macim am 22.07.2012, 22:44