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Stillen und arbeiten

Thema: Stillen und arbeiten

Ich habe gehört dass man als stillende Mutter bestimmte rechte hat was zum Beispiel Arbeitszeit betrifft. Gilt dies auch für stillende Mütter, deren Kind in die kita geht und schon ein Jahr alt ist?

von Lovie am 28.07.2016, 19:35



Antwort auf Beitrag von Lovie

Hallo Lovie, ich weiß zwar nicht genau, was du mit Arbeitszeit meinst, hier aber ein erster Anhaltspunkt: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/diesen-schutz-geniessen-sie-als-stillende-mutter/ Und hier noch mal ganz genau: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter!

von consciously am 28.07.2016, 21:24



Antwort auf Beitrag von Lovie

Theoretisch gilt das MuSchG für stillende mütter. Was genau unter stillen zu verstehen ist, weiß ich nicht. Wenn ich um Verständnis gebeten habe, abends nicht so spät heimzukommen, habe ich das Kind allgemein angeführt, nicht das stillen an sich. Offiziell dürftest du z.b. nicht nachts arbeiten und nicht mit gefahrenstoffen. Wenn der AG vom stillen nix weiß, kann er dich nicht schützen. Je nachdem welchen Schutz du benötigst, musst du abwägen ob es sich lohnt, dafür blöde Kommentare oder gar ne berufliche Herabstufung in kauf zu nehmen.

von enanita am 29.07.2016, 07:49



Antwort auf Beitrag von Lovie

Es geht mir hauptsächlich darum, nicht sonntags und nicht bis 22Uhr arbeiten zu müssen. Wobei beides sehr selten vor käme, daher ist die info erst mal eher theoretisch. Danke für die links.

von Lovie am 29.07.2016, 10:02



Antwort auf Beitrag von Lovie

Bist du noch in Elternzeit? Also "Arbeit in Elternzeit"? Dann hättest du wohl eine Chance, früher heimzukommen. Wenn du nicht mehr in Elternzeit bist, wird man, zumindest bei uns, so behandelt, als hätte man kein Kind. Was hat das Stillen denn damit zu tun, ob du Sonntag arbeiten kannst? Also ich meine, wenn du an anderen Tagen arbeiten und stillen vereinbaren kannst, dann doch auch sonntags? Also, so würde ich als dein Arbeitgeber argumentieren.

von tini80 am 29.07.2016, 21:18



Antwort auf Beitrag von Lovie

Ich habe 19 Monate gestillt und bin ab Monat 11 wieder arbeiten gegangen - bis 12 Monate habe ich die Stillzeit roblemlos bekommen, danach musste ich ein kinderärztliches Attest vorlegen. Dir steht täglich eine zusätzliche Stunde frei zu und die zeitlichen Regeln des Mutterschutz. Allerdings war meine direkte Chefin früher alleinerziehende Mama und ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, daher hatte ich wenig Probleme, dass die Gesetze umgestzt wurden. Lg, Vico

von Vicoline am 30.07.2016, 06:35



Antwort auf Beitrag von Vicoline

Hab mich schon gefragt, wie man nachweist, dass man stillt. Eine Schwangerschaft kann man ja nicht lange vortäuschen. Hat dir der Kinderarzt das dann einfach geglaubt oder musstest du "vorstillen"?

von enanita am 30.07.2016, 08:02



Antwort auf Beitrag von Vicoline

Die zusätzliche Stunde frei muss dann aber nachgearbeitet werden?!

von Cojote am 30.07.2016, 21:32



Antwort auf Beitrag von Lovie

Loool. Vorstillen, genial :-))) Ich würde das gar nicht rechtfertigen wollen, wenn man schwanger ist, kann man doch auch mo-sa zu bestimmten zeiten usw arbeiten, könnte man also theoretisch auch Sonntag. Darf man aber nicht, und fertig. Wenn als stillende dieses Privileg für mich laut Gesetz auch gilt, gibt es für mich keinen Grund warum ich diesen Vorteil nicht nutzen sollte. Kind geht um ca 20uhr Einschlafstillend zu Bett, wenn ich arbeiten muss bis 22uhr gibt es da tatsächlich ein Problem. Habe ich muschugesetz, bin ich spätestens um 20:30 zu Hause, kann sie dann zu Bett bringen. Das mit dem Attest ist gut zu wissen, was ich bisher gelesen hab trifft das nämlich alles nur auf unter 1jährige zu.

von Lovie am 30.07.2016, 11:57