Teenies

Forum Teenies

Alkohol auf Klassenfahrt - Strafe m.M. vollkommen überzogen

Thema: Alkohol auf Klassenfahrt - Strafe m.M. vollkommen überzogen

Hallo, ich koche gerade vor Wut. Deswegen möchte ich mal gerne eure Meinung hören um vielleicht eine andere Sichtweise zu bekommen und ein bißchen runterkommen kann. Meine 17-jähr. Tochter ist im Moment auf Stufenfahrt. Alle Schüler mussten vorher unterschreiben, dass kein Alkohol zu trinken ist. Jetzt ist folgendes passiert: Am ersten Abend ist sie mit einer Gruppe von 10 Mitschülern losgezogen und sie haben sich einen!!! Cocktail getrunken. Und dieses Bild hat ein Junge aus der Gruppe ins Internet gestellt und das kam auf Umwegen bei einem Lehrer an. Auf die Frage ob Alkohol im Cocktail war, haben alle auch noch ehrlich geantwortet. Daraufhin wollten die Lehrer wohl ein Exempel statuieren und sprachen sofort vom Nachhause schicken der Schüler. Letztendlich haben sie sich darauf geeinigt, dass die Schüler 2 Tage nicht raus dürfen, d.h. sie dürfen sich noch nicht einmal in der Hotelanlage bewegen sondern ihre Zimmer nur zu den Mahlzeiten verlassen. An diesen 2 Tagen haben die restlichen Schüler einen Tag zur freien Verfügung und einen Tagesausflug nach Venedig. Der Tagesausflug ist heute und meine Tochter sitzt "eingesperrt" in ihrem Zimmer mit den anderen "Schwerstverbrechern". Die Stufensprecherin hat sich auch eingesetzt, weil sie die Strafe für vollkommen übertrieben hält. Hätte der Junge das nicht ins Internet gestellt, wäre alles gut gewesen. Aber die Lehrer sind um die Außenwirkung besorgt. Ich weiß, dass meine Tochter ja nicht gezwungen wurde einen Cocktail zu trinken und das die Lehrer auch eine Strafe verhängen müssen. Aber das steht für mich in keinem Verhältnis. Ich hatte auch drüber nachgedacht, den Rektor zu kontaktieren und nachzufragen ob er das für angemessen hält, aber meine Tochter möchte das nicht weil sie Angst davor hat, das von den Lehrern zu spüren zu bekommen. Das Beste ist ja noch, dass die Lehrer jeden Abend in der Hotellobby sitzen und Bierchen trinken. Aber das ist ja nicht so schlimm, das geht ja nicht nach außen. Jetzt würde ich gerne eure ganz ehrliche Meinung hören. Haltet ihr das für angemessen? Falls nicht, hättet ihr etwas unternommen? Lieben Dank

von Nordlicht2 am 24.09.2019, 12:57



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Du schreibst doch, dass sie unterschrieben haben, dass sie keinen Alkohol trinken. Wenn sie sich nicht an die vereinbarten Regeln halten, dann gibt es Konsequenzen. Bei den Klassenfahrten meiner Kinder wäre die Konsequenz auch "nach Hause schicken" gewesen. Das war vorher klar kommuniziert. Ich sehe da kein Problem.

von tabalugalilli am 24.09.2019, 13:25



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo, Deine Tochter kannte die Regeln. Ethanol ist ein hochschädliches Zellgift und hat auf einer Klassenfahrt mit Minderjährigen nichts zu suchen!!!!!!!!!! Das hat deine Tochter per Unterschrift bestätigt und nun wird gejammert? Gerade in Cocktails ist der Alkohol so gefährlich, weil man ihn nicht schmeckt. Der Lehrer verhält sich absolut angemessen und verantwortungslos. Wäre es dir lieber gewesen, dem ersten Cocktail wären später andere gefolgt, denn schließlich ging ja alles gut? Wenn dann ein Kind mit Alkoholvergiftung im KH gelandet wäre.......ja dann wäre das Gezeter aber groß gewesen und die Lehrer hätten ein massives Problem gehabt. Sorry, war ein Spaß, wollte mal einen auf Superspießer machen. Ich kann deine Wut verstehen, leider ist das heute wohl so. Viele Lehrer sind schon mit Eltern konfrontiert worden, die gleich mit Anzeigen drohen, wenn der Sprößling auf Fahrt mal einen über den Durst trinkt. Dass die sich (zwar überzogen) absichern, kann ich verstehen, auch wenn mir das für eure Kids total leid tut. Tja, in dem Alter deiner Tochter waren wir auf Klassenfahrt alle voll wie Strandhaubitzen, das hat keinen Lehrer tangiert, bzw. die haben mitgesoffen. Heute trinken die Kleinen gar nicht (was natürlich begrüssenswert ist, nicht falsch verstehen) oder heimlich unter sich und teilw. absolut maßlos. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass dieses Verteufeln und Ablehnen von Rausch-und Genußmitteln, die nachfolgenden Generationen eher neugieriger macht. Dieser verkrampfte Umgang nervt einfach. LG

von Maca am 24.09.2019, 13:38



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Da haben sie noch Glück gehabt, auch der Ausschluss von der Klassenfahrt wäre gerechtfertigt gewesen.

von Mutti69 am 24.09.2019, 14:17



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Es wurde unterschrieben. Die Schüler wussten alle, was bei Regelverstößen auf sie zu kommt. Würde der Lehrer nun sagen "ach naja, nicht so schlimm" verteilt er damit einen Freibrief für Alkohol. Alle anderen würden dann zu recht sagen "jau, dann dürfen wir ja wohl". Zumal es eben Eltern gibt, die das selber sehr streng sehen - und die jetzt evt. einBild imInternet sehen das vermittelt "auf der Klassenfahrt durfte getrunken werden". der Lehrer kann also gar nicht anders, als eine Konsequenz auszusprechen, die ganz klar macht, dass er bzw. die Schule das nicht duldet. Ich sag mal so: haben wir früher auch gemacht. Allerdings eben nicht so offensichtlich. Also konnten sich die Lehrer zwar ihren Teil denken - aber da es keine "Beweise" gab und niemand ernsthaft schwer besoffen war, wurde so getan, als wenn man von nichts wüsste. Doof, wenn man eben alles in den Medien gleich verbreiten muss....

von cube am 24.09.2019, 14:18



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Auch wenn ich die Strafe für überzogen halte, so hat deine Tochter doch gegen die eindeutig vereinbarten Regeln verstoßen und sich dabei auch noch erwischen lassen. (Der Verpetzer hat hoffentlich ein nettes Danke bekommen). Ganz ehrlich, wenn ich höre, wieviel und bei welchen Gelegenheiten heute Alkohol getrunken wird unter Schülern, da fasse ich mir an den Kopf. Ok, dein Kind ist fast 18, aber ich finde es einfach erschreckend. Da können die Lehrer ruhig mal ein Exempel statuieren.

von Tini_79 am 24.09.2019, 14:53



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Was ist das denn für ein Honk gewesen, der das ins Netz gestellt hat? Meine Güte..! Kurz: ich hätte meinem Kind gesagt, dass es das Zimmer selbstverständlich verlassen darf! Und den Rest mit der werten Bier-trinkenden Lehrerschaft geklärt. Ansonsten wäre der Fall für mich abgehakt. Zum Thema Alkohol: ich verstehe natürlich, dass Lehrer in diesem Fall die volle Verantwortung tragen. Trotzdem ist es naiv, zu glauben, dass fast volljährige Jugendliche nur Limo und Wasser trinken auf Klassenfahrt. Wenn ich da an meine Klassenfahrten denke..oje..da wurde jeden Abend heimlich gebechert und irgendwer schlich sich immer in den Supermarkt, um Nachschub zu holen. Sternhagelvoll war trotzdem keiner, niemand ist von der Balkonbrüstung gestürzt und auch sonst ist nichts Wildes passiert. Waren halt andere Zeiten. Wie gesagt: schwierig. Man muss beide Seiten verstehen. 17-jährigen Schülern "Zimmerarrest" zu erteilen, zeugt jedoch eher von Hikflosigkeit und Unfähigkeit der Lehrer, als von pädagogischem Geschick. Bisschen peinlich..!

von stella_die_erste am 24.09.2019, 15:06



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo, ich würde da gar nichts unternehmen. Die Lehrer tragen die Verantwortung, sie stellen Regeln auf und ebenso die entsprechenden Konsequenzen. Ob Eltern das für überzogen halten oder nicht, finde ich zweitrangig. Man kann es nicht jedem Recht machen und die Eltern sind vor Ort nicht dabei (und müssen meines Erachtens auch nicht ständig die Entscheidungen von Lehrern oder anderen Personen bewerten, kommentieren oder verteufeln - einfach mal hinnehmen ...) Letztlich können die betroffenen Schüler von Glück sagen, dass sie nicht nach Hause geschickt worden sind. LG Anja

von AKAM am 24.09.2019, 15:14



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Also , da das Thema im Vorfeld ausdrücklich kommuniziert wurde und sie unterschreiben musste, dass sie kein Getränk mit Alkohol trinken wird ( darf) : ja , da ist eine ordentliche Konsequenz angemessen . Ich hätte es sogar verstanden, wenn in dem Falle mein Kind nach Hause geschickt würde. Sehenden Auges ins Messer laufen .... Stubenarrest ist da harmlos. ( wie blöd kann man sein , von Regelübertretungen Fotos zu machen )

von reblaus am 24.09.2019, 16:20



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Es wurde im Vorfeld besprochen und alle haben unterschrieben. Was die Lehrer machen ist egal denn im Gegensatz zu den Schülern sind diese Volljährig. Hier hätten die Kinder abgeholt werden müssen. Wenn was passiert wäre,dann wäre das Geheule große gewesen und die Lehrer wären die Schuldigen gewesen .

von kati1976 am 24.09.2019, 17:23



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Also hier wären sie nach Hause gefahren, und zwar pronto. Und ICH hätte das sofort unterstützt! Dein Kind hat das unterschrieben und Punkt. Warum trinkt es denn Alkohol? Ich hätte meinem Kind den Kopf gewaschen. Warum und wie es rausgekommen ist, ist doch absolut zweitrangig. Die Lehrer sind übrigens erwachsen. Das ist dir klar, oder?

von EinTraumWirdWahr am 24.09.2019, 17:29



Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

...dass die Lehrer erwachsen sind. Aber haben sie nicht eine Vorbildfunktion? Außerdem sind sie im Dienst während einer Klassenfahrt. Und außerdem waren bei den Schülern auch schon 18-jähr. Jungs dabei, die haben die gleiche Strafe bekommen und sind auch erwachsen. Auch diese erwachsenen Schüler dürfen ihr Zimmer nicht verlassen. Weil sie während einer Schulveranstaltung einen Cocktail getrunken haben. Auf der einen Seite werden die Schüler weggesperrt, weil das nicht tolerierbar ist. Aber welches Bild geben die Lehrer vor den Schülern ab?

von Nordlicht2 am 24.09.2019, 18:01



Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

auch bei uns wären sie auf direktem Wege auf Kosten der Eltern nach Hause geschickt worden; so auch passiert auf der Englandfahrt 2018 der damaligen 10. Klasse auf dem Gym meines Sohnes. Deine Tochter und auch du, ihr habt unterschrieben. Die Lehrer sind in der Haftung. Wo fängt denn dann KEIN Alkohol an, wenn EIN Cocktail "kein" Alkohol ist? Wenn ich Schwarzfahre und erwischt werde, dann spielt es auch keine Rolle, ob ich nur EINE Station fahren wollte. Genauso, wenn Fotografieren im Theater verboten ist und ich nur EIN Bild mache... Die Regeln wurden aufgestellt und deine Tochter und ihre Freunde können wirklich von viel Glück reden, dass den Lehrern der Aufwand, einen Rücktransport in die Wege zu leiten, offensichtlich als umständlicher erwogen haben als 2 Tage "Stubenarrest"

von Holzkohle am 24.09.2019, 18:02



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Okay,aber auch wenn sie 18 Jahre sind haben sie dafür unterschrieben Woher weißt du eigentlich das die Lehrer jeden Abend Bier trinken? Bestimmt von seiner Tochter oder? Bist du dir sicher das es so auch wirklich ist und deine Tochter nicht einfach nur sauer ist und es deshalb gesagt hat? Es gab eine Vereinbarung und diese wurde nicht eingehalten. Stell dir mal vor es wäre was passiert dann wären die Lehrer dran gewesen und auch du wärst dann sauer auf die Lehrer. Es ist vielleicht übertrieben das sie das Zimmer nicht verlassen dürfen aber es muss eine Strafe her

von kati1976 am 24.09.2019, 19:11



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Die Lehrer stehen auf einer anderen Stufe und dürfen daher andere Dinge , als die Schüler. Egal wie alt .

von reblaus am 25.09.2019, 21:07



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich muss der Mehrheit leider zustimmen. Sie (ihr) habt dafür unterschrieben. Wenn sie sich nicht daran hält, muss sie mit den Konsequenzen leben. Müsste jeder andere auch. Sollte meine Tochter sich so etwas erlauben, würde es auch zu Hause solche Konsequenzen geben. Ich bin der Meinung, mit 17 muss man keinen Alkohol trinken. Auch wenn es "nur" ein Cocktail war. Pech gehabt. Sorry

von mama0407 am 24.09.2019, 18:07



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich kann zwar deinen Ärger verstehen- die Kinder freuen sich auf die Reise, man hat viel Geld bezahlt...aber ich kann die Lehrer auch verstehen. Es war eine klare Regel: absolutes Alkoholverbot, egal ob die Schüler volljährig sind oder nicht. Die Schüler, und bei Minderjährigen sicher auch die Eltern, haben sich mit ihrer Unterschrift damit einverstanden erklärt. Und dann müssen sie gleich am 1. Abend einen Cocktail trinken und somit gegen die Regel verstoßen (und dann ist auch noch einer besonders schlau und stellt ein Foto des Regelverstoßes im Netz...). Die Regel war allen klar. Die Konsequenz wahrscheinlich auch (nach Hause auf eigene Kosten fahren). Was sollen die Lehrer nun machen? Nichts, weil es nur en Cocktail war? Wo ist da die Grenze? Natürlich gibt es Lehrer, die da kulanter wären. Aber sie sind definitiv im Recht und du kannst nun gar nichts machen. Was soll der Rektor machen? Letztendlich sind die Lehrer euch entgegen gekommen und die Schüler müssen nicht früher abreisen. Ob die Lehrer nun Abends in der Hotelbar ein Bier trinken ist übrigens völlig unerheblich. Finde ich persönlich zwar nicht toll, aber solange sie in der Lage sind, ihre Aufsichtspflicht zu führen, kann man da nichts machen.

von crisgon am 24.09.2019, 19:08



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo, blöd für die "Trinker" aber eben fair. Man vereinbart etwas, man hält sich nicht dran, man lernt, was dann passiert. Zwei Tage im Zimmer mit Handy in der Hand sind sicher nicht unmenschlich... ABER: Warum trinken dann die Lehrer? Wenn ich dafür belastbare Beweise hätte, wäre ich nach Rückkehr der Klasse (OHNE zwingende Kenntnis meines Kindes) beim Rektor und würde versuchen zu ergründen warum der Lehrkörper sich hier nicht in einer Vorbildfunktion sieht und wie man unter Alkoholeinfluss in Gefahrensituationen angemessen reagieren will? Gruß D

von desireekk am 24.09.2019, 21:00



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Bei uns wurden alle Schüler die sich nicht daran gehalten haben auf Kosten der Eltern heimgeschickt,oder sie müssten abgeholt werden,und das an ersten Abend,länger haben es einige bei meiner Großen wohl nicht ohne Alkohol ausgehalten. Wenn ich als Eltern unterschreibe dass ich damit einverstanden bin dann bin ich einen Vertrag eingegangen und ich muss das akzeptieren. Bei meiner Großen war es aber auch extrem,sie hatte Mitschüler die sind jede Paar los was besorgen und haben sogar im Unterricht getrunken. Das absolute Alkohol Verbot auf Klassenfahrten gilt bei ihr auch in der Oberstufe, obwohl einige schon 18 sind,die müssen dann selber unterschreiben dass sie sich daran halten. (Das war zu meiner Zeit anders,die Lehrer sind gar nicht mehr mit uns gefahren,wir sind in Eigenregie an langen Wochenenden nach Holland Campen gefahren,brav waren wir definitiv nicht ) Klar ist die Strafe echt blöd,aber es erspart euch zusätzliche Kosten,ich hätte es akzeptiert,oder eben laut Vertrag mein Kind heimgeholt.

Mitglied inaktiv - 24.09.2019, 21:30



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Im kleinen ,wie im großen und auch nur von denen, für die diese gelten. Meine Abseitsregel ist, icht arbeite 8 Stunden , tue ich dies nicht , obwohl ich weiss, das es so sein muss, wird es bestraft ( Entlassung ,Lohnabzug ect. Und nur weil diese Regel für mich als Arbeitnehmer gilt, muss sie es nicht genauso für meinen Arbeitgeber gelten, der kann durchaus kürzer oder auch länger arbeiten,wie ihm beliebt Also alles korrekt. Wobei es auch coole Lehrer gibt, so nannten wir sie damals, die sogar mit uns an der bar sassen und etwas tranken.....Betonung liegt auf "etwas" , als koestlichkeit und nicht als Besaeufniss Wie auch immer, deine Ansicht ist falsch.

Mitglied inaktiv - 25.09.2019, 00:37



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Aber ich bin ohnehin etwas konservativ, wenn es um Alkohol geht. Regeln wurden gebrochen und vermutlich war der Cocktail auch noch hochprozentig?! Ich hätte die betroffenen Schüler nach Hause geschickt, bzw. abholen lassen.

von Alexa1978 am 25.09.2019, 07:01



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

Hej! selbst im großzügigeren DK würden da Strafen folgen,die nicht harmlos sind. Und das fnide ich auch richtig so. es ist vorher bekannt,welche Regeln gelten, bes. in Bezug auf droegen, zu denen Alkohol auch gehört. Und wer dagegen verstößt, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Wenn Eltern es tolerieren, daß ihre Kinder trinken, müssen sie die Verantwortung zuhause dafür übernehmen; auf einer Klassenreise habensie die an den Lehrer abgegeben, udn wie soll der eine Gruppe angetrunkener Teenies beaufsichtigen???? Wenn ich darandenke, was hier dann auch unter Alkoholeinfluß bei Austauschschülern passierte, gruselt es mich. Eine Klassenreise ist kein Himmelfahrtsausflug mit Freibrief für Patry - letztendlich ist sowas in irgendeiner Form auch immer eine Studienfahrt, und genau wie zum Unterricht hat maneben nüchtern und klar anzutreten - das gilt auchfür Nächte. Daß es heimlich manchmal anders läuft, ist eine Sache --- auch wir waren sicher niemalsa Engel, aberwer "so dumm ist", siche rwischen zu lassen, hast eben Pech gehabt. Wieschn oben jemandschrieb: Sogar nach Hause schicken wäre durchaus angemessen, wenn der Lehrer die weitere Verantwortung ablehnt. Wenn da im Suff was passiert, möchte ich das Geschrei nicht hören...und das wäre deutlich angemessener als Klagen jetzt. Gruß Ursel, DK zwar mit harter Alkoholhaltung, aber auch ansonsten mit viel Verständnis für einen Lehrer, der gewisse "Ausatungen" nicht in seinem Verantwortungsbereich dulden möchte, weil sie eben zu anderem als "nur" Alkohol führen können...

von DK-Ursel am 25.09.2019, 09:32



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ob ich meinem Kind soetwas erlaube zuhause steht auf einem anderen Blatt. Wenn ich dem Kind diese Klassenfeinde bezahle, dann hat es sich so zu verhalten, dass ich es dort nicht auch noch abholen muss. Und dann beschwere ich mich nicht bei den Lehrern. Also wenn saufen dann heimlich,

von Geisterfinger am 26.09.2019, 19:58



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo ich wäre in dem Falle froh, nicht die Heimfahrt nochmal extra organisieren u. zahlen zu müssen! Denn DAS wäre die logische Konsequenz gewesen. Seid froh, dass es bei 2 Tagen Stubenarrest bleibt, da lernen alle was draus, nämlich die Mädels die Cocktails gebechert haben obwohl nicht erlaubt u. die anderen, die (noch) keinen Alk. getrunken haben, denn wo würden die Lehrer die Grenze denn ziehen wenn ein Cocktail mit Alk erlaubt wäre? Auch im späteren Leben wird deine Tochter sich an solche Regeln halten müssen, ich war 20 Jahre in einem großen Chemiebetrieb mit Alk.verbot u. Rauchen nur in bestimmten Räumen erlaubt. Da hatte auch mal ein Chef gemeint sich nach einem besonderen Wochenendeinsatz eine Zigarette erlauben zu dürfen, wollte keine 10 m weiter zur Pausenhalle laufen u. zahlte es mit dem Job. ZUFÄLLIG kam nämlich der Werkschutz in die Nähe u. bekam mit, dass dort das Fenster offen war u. wollte nachschauen, ob es vergessen wurde zu schließen.... Der Chef wäre 6 Monate später in Pension gegangen u. hat somit sehr viel verloren, nämlich die Betriebsrente etc. Das war lt. seiner Aussage die teuerste Zigarette seines Lebens.... Zu der Aussage, die Lehrer trinken abends ihr Bierchen: wenn 2 das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. viele Grüße

von RR am 25.09.2019, 10:41



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Im Vorfeld eine Vereinbarung unterschrieben. Gab es schon zu meiner eigenen Schulzeit, wer sich nicht daran hielt musste nach Hause. Auf Kosten der Eltern. Da half kein Bitten, Flehen, betteln. War bekannt und zeigte Wirkung. Ich bin schon öfters als Betreuer auf Freizeitfahrten dabei gewesen. Auch da, wer sich nicht an die vereinbarten und unterschriebenen Regeln hielt, musste nach Hause. Egal ob 8J. (da andere Gründe, nicht Alkohol) oder 17 - 19J.. Ich finde es schon ein wenig befremdlich, dass es Eltern gibt, die einen (hochprozentigen) Cocktail auf Klassenfahrt als normal und in Ordnung finden. Wenn bei einem gesagt wird ok, aber nicht nochmal. Was passiert bei zweien? Wie steht ein Lehrer da, wenn er eine Vereinbarung unterschreiben lässt, kein Alkohol. Und dann wird etwas getrunken und es passiert - nichts? Sicher wäre es besser die Lehrer selbst würden sich vorbildlich verhalten und selbst auch nichts alkoholisches trinken. Wobei vielleicht war es gar alkoholfreies Bier.

von Luna Sophie am 25.09.2019, 12:04



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich würde eine Beschwerde unterlassen... Denn d.Regeln waren klar. Hier hätte das Kind auf eigene Kosten von den Eltern abgeholt werden müssen. Ist doof gelaufen ,aber d.Schüler haben es alle gewusst. LG Kerstin

von Loonis am 25.09.2019, 13:33



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hi, hier wurden in der 10. Klasse welche mit Vodka erwischt und nach Hause geschickt. vorher musste von Schülern und Eltern unterschrieben werden, dass kein Alkohol/Drogen konsumiert werden darf und das die Folge ist. Von daher fand ich das ok. Lg Heike

von HeikeB1969 am 25.09.2019, 16:19



Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

Hallo, Wie würdest du reagieren, wenn die Lehrer dich anrufen, dass deine Tochter so einen Vollrausch hat, dass sie sie ins Krankenhaus einliefern haben lassen? Vor der Klassenfahrt wurden die Regeln festgelegt. Deine Tochter hat versprochen, sich daran zu halten. Wo sollen die Lehrer die Grenzen setzen? Ein Cocktail ist okay? Drei Bier? Eine Flasche Wein? MaiTai oder Zombie sind nicht okay, aber ein Tequila Sunrise? Nein, die Vereinbarung ist, alles ist verboten. Das ist für die Lehrer auch viel leichter nachzuprüfen. Wie doof muss aber ein Schüler sein, der das gleich ins Internet stellt? Natürlich ist der Zimmerarrest blöd, aber immer noch besser als nach Hause fahren. Würden die Lehrer über den Cocktail hinwegsehen, wäre die Klassenfahrt die nächsten Tage ein reines Saufgelage. LG luvi

von luvi am 25.09.2019, 23:34



Antwort auf Beitrag von luvi

Naja, ich weiß nicht.... Reines saufgelage wegen eines Cocktails.... Glaub ich eher nicht. Als Eltern würde ich wohl nichts unternehmen und die Sache so belassen. Sehr dumm gehandelt hat der Schüler, der das Bild ins Netz gestellt hat... Was bin ich froh, dass es zu meiner Zeit noch kein Internet gab und man die Fotos Tage bis Wochen nach der Klassenfahrt entwickelt hat. So hat unsere Lehrerin damals, der wir die Fotos zeigten, erst nach der Klassenfahrt gesehen, dass wir uns an einem Abend mit 4 oder 5 Leuten eine Flasche Jägermeister mit Orangensaft geteilt haben.... Konsequenzen? Keine.

von Oktaevlein am 26.09.2019, 21:53



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ganz sicher würde ich nichts unternehmen, denn die geltende und unterschriebene Regel, "kein Alkohol" wurde nicht beachtet. Ich würde mir aber überlegen, ob ich etwas gegen denjenigen unternehmen würde, der das Foto ins Internet gesetzt hat. Nicht, weil er dadurch das Ganze öffentlich gemacht hat, sondern weil er damit auch gegen eine Regel verstoßen hat.

von Carmar am 26.09.2019, 08:30



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Hallo! Solang die Lehrer nachweislich Kenntnis darüber haben, dass Alkohol trotz Verbot getrunken wird MÜSSEN sie eine Ordnungsmaßnahme ergreifen. 2 von 7 Tagen auf dem Zimmer hocken ist besser als sofort auf eigene Kosten heimzufliegen / fahren und dann noch eine Klassen-/Schulkonferenz haben. So viel zum Thema die Jugend weiß mit Social Media umzugehen. Im Übrigen gab es an unserer Schule genau dieselbe Situation und da MÜSSEN Lehrer handeln und MÜSSEN solche Vorfälle dem Rektor anzeigen. Also der Rektor wird es spätestens bei Rückkehr erfahren. Was hättest Du gerne denn für eine Strafe akzeptiert? Besinnungsaufsatz schreiben, kein Nachtisch 3 Tage lang, Nachsitzen, …? So unangemessen finde ich die Strafe nicht …. VG, 2.

von 2auseinemholz am 27.09.2019, 15:13



Antwort auf Beitrag von Nordlicht2

Ich (selbst Lehrerin) hätte diese Schüler von ihren Eltern abholen lassen! Hast du überhaupt eine Ahnung, was für eine Verantwortung das ist, eine Klasse auf einer Klassenfahrt zu begleiten?? Das hat mir Urlaub überhaupt nichts zu tun und wenn sich einige trotz Unterschrift nicht daran halten, werden sie bei mir von den Eltern abgeholt, egal woher (letztes Jahr London!) wenn du damit zu, Direktor gehst wird er dich auslachen, das ist schlichtweg die Pflicht der Lehrkraft. Außerdem, darf man mit 17 schon Cocktails trinken? Ich glaube kaum. Und die Lehrer gönnen sich abends mal ein Bier - wow interessant.

von Lena915 am 03.10.2019, 18:11