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Freiwilliges Schülerpraktikum...

Thema: Freiwilliges Schülerpraktikum...

... in der 8. Klasse. Hallo, Meine Tochter ist jetzt noch 13 und möchte gerne freiwillige Praktika machen. Könnt ihr mir sagen, ob man dafür eine Bescheinigung der Schule braucht bzw. über wen sie versichert ist?. Danke

Mitglied inaktiv - 02.03.2018, 12:07



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Hallo, mit 13J ist das noch ziemlich schwierig - viele Betriebe nehmen erst Schüler mit 14 oder 15 Jahren - bei uns im Labor sogar erst ab 16 Jahren. Mit 13 Jahre ist das Jugendschutzgesetz noch sehr streng und viele Betriebe ist da der Aufwand für ein Praktikum zu groß. Versicherung kann über die Schule laufen, muss aber extra abgeschlossen werden - einfach direkt bei der Schule nachfragen - das regelt leider jede Schule extra. Bei meinem einem Sohn (Wirtschaftsschule) kostet die 1 Euro im Schuljahr - muss aber extra beantragt werden. Beim 2. Sohn an einer anderen Schule gibt es das erst ab der 9. Klasse (ist eine Realschule) - da wissen wir noch nicht wie es laufen wird. Bescheinigung der Schule brauchten wir für ein Praktikum in den Ferien nie - nur für das von den Schulen vorgegebene Praktikum - aber das musste dann auch während der Schulzeit gemacht werden und der Lehrer hat auch die einzelnen Praktikumsstellen besucht. Ansonsten direkt mit den Betrieben reden, in der Regel gibt es dort einen Verantwortlichen für die Ausbildung, der schon so viele Praktikanten hatte, das er weiß wie es organisiert wird. Oft gibt es auch regelrechte Praktika-Wochen in den Ferien, auf die sich die Schüler im vorraus bewerben müssen, mit Zeugniss/Lebenslauf und digital über das Internet - machen z.B. sehr große Firmen wie bei uns Media-Markt, Audi, Airbus, Telekom. Ist dann oft fast ein Jahr Vorlaufzeit. Auch bei kleineren Firmen muss man in der Regel eine Bewerbungsmappe vorbeibringen - aber da reicht es nach telefonischer Absprache recht kurzfristig. Gruß Dhana

von dhana am 02.03.2018, 13:15



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13 ist arg früh wegen den Auflagen des Jugendschutzgesetzes. Und je jünger jemand ist, um so mehr muss er/sie natürlich betüdelt und angeleitet werden - das ist für einen Betrieb mit Mehrarbeit verbunden und wer will das schon gerne? Aber probieren geht über studieren und fragen kostet nichts. Warum sollte sie nicht mal ein paar Stunden pro Woche beispielsweise in einen Kindergarten reinschnuppern dürfen? Oder bei einem netten Tierarzt Häschen streicheln und OP-Besteck wegräumen. Wenn sie hartnäckig 10-20 Bewerbungen verschickt, dann werden trotz ihres jungen Alters bestimmt 1-2 Zusagen dabei sein. Es kommt halt immer auf die Leute im Betrieb an und ob die "Lust" auf einen Praktikanten haben. Die meisten haben keine Lust, schon gar nicht auf so junges Gemüse, das kann ich euch jetzt schon prophezeien. Aber die 1-2 netten Betriebe zu finden, die ihr eine Chance geben - darin liegt die Kunst. Von der Schule braucht sie da nichts. Was sollte denn bitte die Schule damit zu tun haben, was jemand freiwillig in seiner Freizeit treibt?? Versichert wird sie über den Betrieb. Wichtig ist dafür natürlich ein regelgerechter Praktikumsvertrag. Viel Glück.

Mitglied inaktiv - 03.03.2018, 15:52



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Unter 14 darf sie nur 2 Std. am Tag arbeiten. Ab 14 im Rahmen eines Schülerpraktikums 35 Std./Woche bzw. 7 Std./Tag. Ab 15 gelten fast normale Arbeitszeiten, jedoch mit Einschränkungen bzgl. täglicher Arbeitszeit, wöchentlicher Arbeitszeit und wie lange (also keine Nachtarbeit etc.). Es wird also schwierig, wenn sie sich ein Praktikum vorgestellt hat, bei dem sie mindestens einen halben Tag im Betrieb sein darf. Der AG macht sich im übrigen strafbar, hält er sich nicht an das JuSchg. Und ihr würdet euch im Zweifelsfall ebenfalls strafbar machen bzgl. eurer Fürsorgepflicht.

von cube am 06.03.2018, 13:23



Antwort auf Beitrag von cube

Mein Sohn hat mit 13 sein von der Schule für die 8. Klasse vorgesehenes Betriebspraktikum gemacht (bei einem großen Unternehmen). Das war überhaupt kein Problem. Ganz so dramatisch scheint es nicht zu sein.

von tonib am 07.03.2018, 09:52



Antwort auf Beitrag von tonib

Ein Betriebspraktikum findet während der Schulzeit statt und damit unterliegt es ganz anderen Regelungen bzw. gehört zum Lehrplan. Auch der Versicherungsschutz läuft dann zB über die Schule. Davon hattest du bei deiner Tochter aber nichts geschrieben, und damit fällt sie unter das Jugendschutzgesetz. In den Ferien hat das eben nichts mit einem schulischen Betriebspraktikum zu tun. Hat auch nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun - es ist einfach die Rechtslage.

von cube am 07.03.2018, 11:49