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Handy in den Pool gefallen - ratlos

Thema: Handy in den Pool gefallen - ratlos

Guten Morgen! Ich bitte euch heute mal um euren Rat. Folgendes: Geburtstagsfeier 17. Geburtstag meines Sohnes... die Jungs albern rum, schmeißen Kind A in den Pool (geistesgegenwärtig werden die Taschen vorher geleert wegen des Handys). Kind A (noch im Pool stehend) greift sich spontan Kind B (der hat mitgeholfen beim Reinschmeißen) und zieht ihn in den Pool. "Halb zog er ihn, halb sank er hin..." es ist ein Stahlwandpool, Kind B wehrt sich nicht wirklich und macht den Klamauk mit... Kind B hatte leider noch sein nagelneues Handy in der Tasche... Das Handy funktioniert noch, Akku hält nicht mehr so lange...Fachmarkt lehnt Reparatur ab, weil das wohl wegen des Chlors und der daraus resultierenden Korrosion nichts bringt... Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Wer kommt für den Schaden auf? Kind A? Kind B? Beide?? Was würdet ihr machen?

von Mami65 am 09.07.2014, 09:44



Antwort auf Beitrag von Mami65

Ich sehe da jetzt nicht so das Problem. Schadenshergang, Originalrechnung und Stellungnahme Fachmarkt schriftlich bei der Haftpflicht von Kind A einreichen. Feddisch. Oder erst versuchsweise einfach mal den Akku tauschen. LG

von Samsine am 09.07.2014, 11:21



Antwort auf Beitrag von Samsine

das mit der Haftpflicht hatte ich überlesen. Dann würde ich tatsächlich erst einen neuen Akku kaufen und schauen, ob der Schaden damit durch ist. Ansonsten müssen die Eltern von Kind A den Schaden halt selbst übernehmen, da Kind B ja nicht selbst in den Pool gesprungen ist. Fällt halt in die Kategorie "dumm gelaufen". Genau dafür sollte man ja eine Haftpflicht haben; man kann auch bei größter Vorsicht so was nie ausschließen. Je nach Modell/Alter des Handys kann man sich ja über eine anteilige Zuzahlung von Kind B für ein neues einigen. LG

von Samsine am 09.07.2014, 11:25



Antwort auf Beitrag von Mami65

- Nicht ganz undenkbar, selbst im Wasser zu landen. Ich wünsche viel Glück bei Bemühungen, mit begrenztem Aufwand noch etwas zu retten.

von Franke am 09.07.2014, 13:24



Antwort auf Beitrag von Mami65

Deinem Beitrag entnehme ich, dass es sich bei Kind A um deinen Sohn handelt. Ziemlich parteiisch in der Darstellung, aber egal. Wenn Kind A nicht haftpflichtversichert ist, dann ist das natürlich schlecht. Kinder/Jugendliche in dem Alter sollten es einfach sein. Denn heutzutage liegt das Problem ja auch woanders: Die Jungs haben Geräte lässig in der Hosentasche am Pool, deren pekuniären Wert sie anscheinend noch nicht wirklich erfassen können. Mein Sohn auch, geschenkt von seinem Vater. Von dem Geld könnte ich einen Monat Miete bezahlen. Deshalb habe ich eben Haftpflichtversicherung. Dann gibt es kein Problem. Ich würde mich an Stelle von Mutter A verpflichtet fühlen mich an einem neuen Handy zu beteiligen, genauso würde ich an Stelle von Mutter B nicht darüber klagen, wenn Mutter A es nicht tut. Einfach dumm gelaufen. LG Holly

von Holly Friday am 09.07.2014, 22:47



Antwort auf Beitrag von Mami65

hat einfach Pech gehabt - leider. Sollte Kind A jedoch an der Freundschaft mit Kind B interessiert sein, wäre ein Hälfte- Hälfte sicherlich angebracht. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 10.07.2014, 12:25



Antwort auf Beitrag von Mami65

Die rechtliche Frage kann ich auch nicht beantworten. Ich würde sage, so etwas passiert einfach, ohne dass gleich jemand Schuld daran ist. Einem Kollegen ist Folgendes passiert: Er wollte ein kleines Block-Heizkraftwerk aufstellen (Gewinnung von Erdwärme zum Heizen). Dafür ist eine Tiefenbohrung im Garten nötig. Ein Spezialunternehmen bohrt ein 20 m tiefes Loch. Besagter Kollege beugt sich über das Loch, sein Händy rutscht aus der Brusttasche des Hemdes und fällt in die Tiefe. Weil die Bohrung außerdem unerwartet auf Felsgestein stieß, konnte nicht weitergemacht werden - das Loch wurde zugeschüttet... Er hat also das sauteure Spezialunternehmen quasi nur kommen lassen, um sein Handy möglichst effektiv im Garten zu beerdigen... Wer kommt jetzt DAFÜR auf...?

von Mijou am 11.07.2014, 09:39



Antwort auf Beitrag von Mijou

Ist doch logisch. Derjenige, der die Brusttasche ans Hemd genäht hat

von Julie am 11.07.2014, 10:44



Antwort auf Beitrag von Mami65

Aktiv machen würde ich da gar nichts. Weder als Eltern von Kind A noch als Eltern von Kind B (einer davon bist du ja, oder ?) Wenn überhaupt jemand haftet dann Kind A. Kind A hat vermutlich kein Geld und dann müssen nicht (!!) die Eltern einstehen. Eltern haften nicht für die Schulden der Kinder. Ich glaube aber auch nicht, dass ein Richter Kind A zum Schadensersatz verurteilen würde. Das hört sich wirklich nach wie bereits erwähntem "shit happens" an. Abgesehen davon : das Handy funktioniert doch noch ?! Das mit der Akkulaufzeit kann auch wirklich vorübergehend und tagesabhängig sein (wir amüsieren uns hier über die sehr unterschiedlichen Akkulaufzeiten der ansonsten ähnlichen Handys) Gruß Anna

von .Anna. am 11.07.2014, 23:46



Antwort auf Beitrag von Mami65

Wenn man seine Kinder mit teuren Handys ausstattet, dann sollte man doch vielleicht in eine entsprechende Versicherung vom Provider investieren. Wir habe sowas. Gegen eine angemessene Gebühr gibt's halt ein Neues. Mal nachfragen ob Kind B sowas hat. Ansonsten war es ihm eine Lehre und er wird nie mehr mit Handy jemanden ins Wasser schmeißen.

von Cata am 17.07.2014, 20:43