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Hat jemand Erfahrung mit Legasthenie im Gym/BW

Thema: Hat jemand Erfahrung mit Legasthenie im Gym/BW

Hallo, unsere Tochter hat eine Lese und Rechtschreibstörung bei hoher Intelligenz. Wir haben zwar noch ein Jahr Zeit mit übertritt an eine weiterführende Schule, laut Aussage der Lehrerin und Psychologin ist unsere Tochter Kandidatin fürs Gym. .Unsere Tochter stellt auch sehr hohe Ansprüche an sich selbst,sie sagt auch immer wieder ich gehe nur aufs Gym . Ich sehe im Moment aber eher die Probleme mit den Fremdsprachen. Wie wird dies am Gym berücksichtigt? In der Grundschule greift bei Ihr der Nachteilsausgleich. Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? LG pivi

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:39



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Hallo, ich bin zwar in SH, aber es gibt doch einen Legasthenie Erlass, der dies regelt, zumindest bei uns. da greift der Schutz auch in der Fremdsprache. zum Beispiel zählen Rechtschreibfehler auch hier nicht und es gibt den Nachteilsausgleich bis in die Oberstufe, aber dann leider keinen Notenschutz mehr, sondern in Form von mehr Zeit, größere Kopien etc. gibt es bei euch bestimmt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 18:15



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Soweit ich weiß ist Legasthenie anerkannt und es gibt einen Schutz - mehr Zeit bei den Arbeiten. Im Notfall durch Anerkennung beim Amtsarzt - falls sich der Direktor auf doof stellt - aber ich glaub das macht nur unserer (meine tochter hat eine Amnesie erlitten vor 3 Jahren welche sich j etzt noch auswirkt - nicht nur Langzeitgedächtnis sondern auch Kurzzeit - sie muss einfach auch mehr Zeit haben um Texte zu lesen). Bei uns in Bayern kenne ich das zumindest auch mit der zeitverlängerung bei schriftlichen Arbeiten. Wie das allerdings mit den Fremdsprachen läuft das weiß ich nicht - aber ich kann mir vorstellen, dass es da auch was gibt. Frag mal beim Kultusministerium an - die müssten das doch wissen ;-) LG Carmen*1972 zwillingsmädels*1992 sohnemann*2002 und im August 2010 dann Oma

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 09:57



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Hier mal Bayern (ist ja BW oft sehr ähnlich): In Deutsch keine Wertung von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern (spielt aber im Gymnasium eh kaum mehr eine Rolle), in den Fremdsprachen keine Diktate (bzw. keine Wertung), Zeitzuschlag (auch in Deutsch) und eine Verschiebung der Wertigkeit. Schriftlich zu mündlich zählt nicht 2:1 wie bei den anderen, sondern 1:1. In den Fremdsprachen hat der Nachteilsausgleich eine massive Wirkung. Wie gesagt, Bayern.

Mitglied inaktiv - 20.02.2010, 11:23



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In BaWü gibt es unterschiedliche Handhabungen. Ich würde die in Frage kommenden Gymnasien einfach anrufen und das Problem mit dem Fachbereichsleiter für Deutsch besprechen. An unserer Schule braucht man kein psychologisches Gutachten mehr, sondern nimmt an bestimmten, unauffällig für die Kinder organisierten, Testdiktaten teil, die je nach Ausgang eine LRS-Förderung nach sich ziehen. Wer den Nachteilsausgleich in Deutsch möchte, MUSS diese Förderung im 2. Hj der 5, Klasse besuchen, ansonsten eben kein Ausgleich. An manchen Schulen gibt es den Nachteilsausgleich nur nach so einer Art amtsärztlichen Attest, mit Erwähnung im Zeugnis, an anderen wird es lockerer gehandhabt. Oft wird nur bis zur 7. Klasse, oder 9. /10. KLasse ein Nachteilsausgleich gewährt, in höheren Klassen GAR NICHTS mehr. Das ist dann echt hart! Weil ja auch in den naturwissenschaftlichen Fächern die Benotung die Rechtschreibung mit berücksichtigen soll! In vielen Fächern scheint es keine landesweiten Regelungen zu geben, also am besten mit den jeweiligen Fachbereichsleitern sprechen. Vielfach ändert sich bei anerkannter LRS die Gewichtung von mündlich zu schriftlich. Mehr Zeit zum Schreiben gibt es bei LRS normalerweise nicht. Ach ja, an unserer Schule nehmen von Jahr zu Jahr mehr Kinder wegen ihrer schwachen RS-Ergebnisse an der LRS-Förderung teil. azalee

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 19:58