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ich frag mal hier, bezüglich alleine wohnen

Thema: ich frag mal hier, bezüglich alleine wohnen

Meine Töchter (18 & 16) wohnen zusammen Mit dem Sohn meiner großen bei ihrem Vater. Nun wollen die beiden zusammen mit dem kleinen in eine eigene Wohnung ziehen, weil die Zustände bei meinem Ex nicht mehr haltbar sind. Wie funktioniert das? Kann meine große ihre kleine Schwester mit nehmen? Ich würde zustimmen, aber on der Vater zustimmt ist fraglich . Muss mein Ex zustimmen? Und falls nicht, kann man da übers Jugendamt gehen?

von 4_Monster am 20.09.2017, 17:49



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Hallo, meiner laienhaften Meinung nach kann die 18jährige ohne Probleme ausziehen - wie das mit Unterhalt und finanziell möglich ist muss man halt guggen. Aber wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 16jährige? Wenn das beim Vater liegt, dann geht es nicht ohne sein Einverständniss. Wenn ihr beide gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltbestimmungsrecht habt, geht es auch nicht ohne sein Einverständnis. Ich denke du müsstest dann zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine beantragen - vermutlich sogar über ein Gericht klären und könntest dann erlauben, das die beiden Schwestern zusammenziehen. Aber so einfach wird das Jugendamt da sicher nicht zustimmen, das eine 18jährige die Erziehung/Aufsichtspflicht einer 16jährigen übernimmt. Gruß Dhana

von dhana am 20.09.2017, 20:09



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Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, zu mir ziehen will sie nicht , Jessica möchte lieber mit ihrer Schwester und deren Sohn zusammen ziehen. Ich hatte schon überlegt mir eine größere Wohnung zu suchen, doch das wollen beide nicht.

von 4_Monster am 21.09.2017, 07:07



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Das Sorgerecht hat der Vater und/oder die Mutter, aber nicht die achtzehnjährige Schwester. Es ist nicht Aufgabe der Achtzehnjährigen, die Verantwortung und die Erziehung, soweit das noch möglich ist, der Sechszehnjährigen zu übernehmen. Ich meine, sie kann das nicht leisten, auch wenn sie besten Willens ist. Wieso nimmst du deine minderjährige Tochter nicht zu dir, wenn die Zustände beim Vater nicht mehr haltbar sind? Du bist als Mutter hier in der Pflicht.

von Mehtab am 20.09.2017, 21:21



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Hallo, ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und daher brauchte es nur meine Unterschrift unter dem Mietvertrag meines 15jährigen Sohnes. Er macht ein Freiwilliges Ökologisches Jahr. Nachts sind die Praktikanten alleine in der Einrichtung und haben die Verantwortung für die Tiere dort und sind Ansprechpartner, wenn Schulklassen da sind. Mein Sohn hat dort ein halbes Zimmer gemietet und im Grunde wohnt er "alleine". Kein Erwachsener kontrolliert, ob er Abendbrot isst oder nicht. Niemand kontrolliert, wann er "zu Hause" ist. Niemand kontrolliert, wann er ins Bett geht. usw. Es ist auch Niemand da, der erziehungsberechtigt ist und die Aufsichtspflicht hat. Ich denke, ein Auszug in der Konstellation geht nur, wenn ihr Euch einig seid ODER Du das alleinige Sorgerecht hast ODER Dein Ex dieser Konstellation zustimmt. LG leaelk

von leaelk am 20.09.2017, 23:25



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Wie läuft FAS denn bei euch im Krankheitsfall? Musst du dann hin fahren? Trini

von Trini am 21.09.2017, 06:44



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Wenn mein Sohn krank wäre, dann könnte er theoretisch alleine zum Arzt gehen. Aktuell sind zwei Praktikanten krank und die sind weiter in der Einrichtung, aber arbeiten halt nicht. Keine Ahnung, ob die beim Arzt waren oder nicht..... Vorteil bei uns ist, dass die Einrichtung nicht weit weg ist von unserem Zuhause und natürlich würde ich mein Kind unterstützen und ihn zum Arzt fahren und natürlich dürfte er dann auch zu Hause gesund werden. Müssen tue ich das aber, glaube ich, nicht. LG leaelk

von leaelk am 21.09.2017, 07:39



Antwort auf Beitrag von leaelk

Ich weiß nicht genau, ob die Zustimmung der ältern nur für Operationen notwendig ist. Trini

von Trini am 21.09.2017, 11:08



Antwort auf Beitrag von Trini

Ab 15 Jahren sind die Jugendlichen gesundheitsmündig. Mein Sohn durfte sogar OHNE meine Unterschrift einen Vertrag bei der von ihm gewünschten Krankenkasse abschließen, weil er eben gesundheitsmündig ist. Für normale Behandlungen brauchen 15-17 jährige keine elterliche Zustimmung mehr und sie können sogar wünschen, dass die Eltern nicht mehr informiert werden. Als ich mit meiner Großen zum ersten Mal beim Frauenarzt war, da fragte die MTA meine Tochter auch, ob sie mir am Telefon etwas sagen dürfen, wenn ich dran ginge. Meine Tochter war völlig irritiert..... und meinte: "Äh klar, warum nicht?" Die MTA erzählte daraufhin, das viele junge Mädchen heimlich bei ihnen wären, weil die Eltern das nicht wollten.

von leaelk am 21.09.2017, 12:29



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Die Söhne einer Freundin haben vor Jahren von den Eltern eine Wohnung in der Innenstadt gemietet bekommen. Der Jüngere war damals auch unter 18. Der Ältere hatte aber nie die Aufsichtspflicht. Die lag weiterhin bei den Eltern. Würde bei Euch also nur mit Zustimmung des Vaters funktionieren. Trini

von Trini am 21.09.2017, 06:43



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

eine 18 jährige mit baby und verantwortung für die minderjährige schwester allein in einer wohnung??? no way. es ist schon viel mit baby ,allein in einer wohnug in dem alter aber diese kostellation geht gar nicht. die 16 jährige müsste dann zu dir oder in betreutes wohnung oder so in der art

Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 09:10



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Deine 18-jährige kann mit ihrem Baby ausziehen, wenn sie die finanziellen Mittel dazu hat. Wenn sie auf HARTZ IV angewiesen ist, braucht sie die Zustimmung vom Amt und ich glaube nicht, dass das so einfach wird. Die 16-jährige Schwester kann bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne Einverständnis von beiden Elternteilen nicht ausziehen! Wenn die Zustände so untragbar beim Vater sind, könnt ihr das Jugendamt natürlich einschalten, um eine Einigung zu erzielen. Diese wird höchstwahrscheinlich aber dann eher eine betreute Wohnform für die 16-jhährige alleine vorschlagen. Allerdings würde ich als Mutter nicht meiner 18-jährigen mit Baby die Verantwortung der kleinen Schwester aufhalsen. Und wenn die Beiden nicht zu dir ziehen möchten, dann kann es beim Vater so schlimm nicht sein. Wobei nach deinen Postings hier zu deinen Söhnen wundert mich nichts. Irgendetwas stimmt bei euch scheinbar ja überhaupt nicht. Du heißt "4_Monster", hast aber nur ein einziges Kind bei dir wohnen? Warum? Warum leben die älteren Töchter beim Vater? Warum wolle sie nicht zu dir? Ohne diese Hintergrundinformationen über eure häuslichen Umstände, ist es sehr schwer etwas zu raten. Mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen kann auf jeden Fall nicht schaden; da hast du doch sowieso Kontakt zu. Frag doch mal bei der Sachbearbeiterin deinen Sohnes nach.

von 3wildehühner am 21.09.2017, 12:00



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Meine Töchter haben sich damals wegen Liam dazu entschieden beim Vater zu bleiben (ich hatte die ganze Zeit Hoffnung das mit meinem Junior hin zu biegen), ich bin vor 3,5 Jahren ausgezogen und nach einem erneuten Zusammenbruch meinerseits, habe ich mich dazu entschieden das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Meine Mädels wollen nicht zu mir weil sie Sorge haben dass es mir vielleicht wieder zu viel wird mit einem erneuten Umzug, da Henrik auch nicht gerade einfach ist wenn sich irgendwas ändert. Der braucht seine absolut festen Strukturen, selbst der Lehrerwechsel nach den Ferien war eine Katastrophe.

von 4_Monster am 21.09.2017, 14:41



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Was dachtest du denn wer das unabhängig von der Erlaubnis bezahlen soll? Deine Töchter vermutlich nicht. Was sind das überhaupt für Verhältnisse in denen ihr lebt? Dein Sohn in einem Kinderdorf, die Tochter minderjährig schwanger, alles nicht so ganz normal oder? Leider rückst du nicht mit den Hintergründen raus, aber ich hoffe die wenigsten von uns können sich so in deine Situation reindenken und dir einen Rat geben. Außer vielleicht sich um die 4 Monster endlich mal zu kümmern, selbst. Und nicht die 16 Jährige in die Obhut einer 18 Jährigen zu geben

von lilly1211 am 21.09.2017, 12:17



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich würde Jessica gerne bei mir aufnehmen, wenn es nach mir ginge könnten auch alle bei mir wohnen, über die Hintergründe, was genau der Grund war, weshalb ich meinen mittleren nicht bei mir habe möchte ich nichts sagen. Nur dazu, dass ich ALLE meine Kinder liebe und unterstütze, so gut ich kann. Und noch was, die Entscheidung, meinen mittleren IM Kinderdorf leben zj lassen, treffe ich aus liebe. Glaubt denn einer von euch es fällt mir leicht? Doch ich muß daran denken was für mein KIND das Beste ist, nicht für mich.

von 4_Monster am 21.09.2017, 14:47



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

huhu ich denke das hilft eher als hier zu unken und sich angreiffen zu lassen. Es geht ja neben dem dürfenauch um die Finanzen wenn Du und der Vater es zusammen nicht zahlen könnt muss ja ggf ein Dritter her der das übernimmt und dann wird es oft schwierig. In der Klasse meiner Tochter ist so ein Fall aktuell Eltern geschieden und Mutter weg Vater hat ne neue Freundin bei der er faktischw ohnt die alte Wohnung sind von Kind 15 und 17 bezogen. Finde ichauch unverantwortlich aber da er das zahlt sind bisher keine ÄÜmter im Spiel, ich frage mich was passieren würde wenn was passiert... dagmar

von Ellert am 22.09.2017, 07:21



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

darf man mal fragen , wie du selber wohnst , lebst und arbeitetst? ich finde die lebensumstände deiner kinder leider etwas grenzwertig, sorry

Mitglied inaktiv - 22.09.2017, 09:49



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

Da du hier so freizügig mit den Namen deiner Kinder (Michelle 18, Jessica 16, Liam 13 und Henrik 10) hausieren gehst, ist es ein leichtes, zumindest teilweise euren Hintergrund in Erfahrung zu bringen. mir kamen die nämlich direkt bekannt vor; ich habe die schon mal im AE gelesen. Das ist sehr traurig, weil die Kinder scheinbar kein normales Leben kennen und du und der Vater beide nicht fähig sind, den Kindern zu geben, was sie brauchen. Du hast nicht für die Mädchen gekämpft, sondern sie bei einem schlagenden bzw. den Mädchen gegenüber scheinbar gleichgültigen Vater gelassen. Die massiven Konflikte deiner Kinder untereinander haben den Ursprung in der scheinbar ambivalenten Erziehung.

von 3wildehühner am 22.09.2017, 10:53



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Im Grunde ist man als Eltern verpflichtet seine Kinder bis zur selbständigen Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. Das kann bis zum erreichen des 25, Lebensjahres sein. Streng gesehen könnte nicht mal die 18 Jährige ausziehen es sei denn sie kann die Wohnung mit selbst verdientem Geld finanzieren. Kann sie das nicht dann müssen du und der KV dem Auszug zustimmen, dann aber auch die Kosten der Wohnung tragen. Die 18 Jährige könnte jedoch auf Grund des Kindes einen Härtefall geltend machen, aber ob der wirklich vorliegt entscheiden Jugend- und Sozialamt. Dann wird man ihr finanziell unter die Arme greifen und ggf. die Kosten übernehmen, vorausgesetzt die Eltern sind nicht zahlungsfähig. Für die 16 Jährige sehe ich allerdings keine Chance. Es sei denn sie macht eine Ausbildung an einem Ort der zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, dann kann sie am Ausbildungsort eine Wohnung/ WG Zimmer beziehen und bekäme ebenfalls entweder von den Eltern Barunterhalt oder wenn diese nicht zahlen können dann BAB oder BaföG . Mit 16 ist sie eben keine 18 und so lange sie nicht ihr eigenes Geld verdient kann sie auch keine Ansprüche stellen. Sie darf lediglich selbst entscheiden ob sie nun bei dir oder ihrem Vater leben möchte oder notfalls auch in einem betreuten Jugendwohnheim. Alles Gute.

von Julisa am 22.09.2017, 13:32



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ich habe lange gekämpft, aber irgendwann konnte ich nicht mehr. Habe alles gegeben immer 500% doch es hat nicht gereicht. Bin immer noch für meine Mädels da, ebenso für meinen mittleren. Ich wohne in einer drei Zimmer Wohnung, eine viertel Stunde zu Fuß von meinen Töchtern, eine Stunde vom Kinderdorf und 5 Minuten von der Grundschule meines jüngsten entfernt. Ich gebe offen zu ,dass ich an einer bipolaren Störung leide, aber zur Zeit gut Medikamentös eingestellt bin. Die Mädels wohnen jetzt ja schon so gut wie alleine, wenn sie krank sind odet sonstwie Hilfe brauchen, bin ich da. Der Vater ist bis halb sieben Abends außer Haus, schläft Samstags lange und fährst dann zu seiner Freundin.

von 4_Monster am 22.09.2017, 13:39



Antwort auf Beitrag von 4_Monster

huhu ich finde es schwierig was manche sich dann rausnehmen zu urteilen es gibt oft gute Gründe dass Kinder nichtmehr zu Hause wohnen, wir haben das im Bekanntenkreis auch gehabt und das waren wirklich gute Gründe zT auch kranke Eltern und da macht es viel mehr Sinn sie nicht daheim zu haben als auf Biegen und Brechen und alles schlimmer zu machen. Was da zulässig ist und wer das zahlt wirst Du wirklich nur von den Ämtern erfahren dagmar

von Ellert am 23.09.2017, 13:50