Teenies

Forum Teenies

Dürfen eure 17jähr. länger als 24Uhr ausgehen?

Thema: Dürfen eure 17jähr. länger als 24Uhr ausgehen?

Wir haben uns eigentlich immer sehr an die gesetzlichen Vorgaben gehalten, bis auf einige Ausnahmen. Aber jetzt mit 17,5 dürfen die meisten Freunde meines Sohnes bis in die Morgenstunden feiern gehen. Morgen ist wieder eine Party in einer Disco, wo ich meinem Sohn die Erlaubnis geben soll länger dazubleiben. Wie würdet ihr das in dem Alter sehen? Noch streng nach Vorschrift oder so daß Sohnemann in einem halben Jahr sowieso machen kann was er will?

von -Jule- am 03.05.2013, 19:01



Antwort auf Beitrag von -Jule-

nunja......wie zuverlässig ist er denn? mein Vater hat damals immer gesagt ich soll mich nicht erwischen lassen und wenn er mich von der Polizeidienststelle abholen muss haut er mich vor seinen Kollegen ungespitzt in den Boden:)))) ja, ich würde es schon machen..habs damals auch sehr genossen und mich nie erwischen lassen. Mehr als dass du ihn irgendwo abholen musst passiert nicht wenn sie ihn erwischen. Außer er baut Mist!!! Aber da kennst du dein Kind am besten. Lg reni

von Reni+Lena am 03.05.2013, 19:32



Antwort auf Beitrag von -Jule-

bei uns müssen Minderjährige um 24 Uhr aus der Disko raus, was ich richtig finde. Prinzipiell möchte ich auch, dass meine Minderjährigen zu berechenbaren Zeiten wieder zu Hause auftauchen. Wenn eine private Feier mal länger dauert und ich weiß, wo sie sind (oft ja auch mit Übernachtung) , hab ich kein Problem damit. Bis in die Morgenstunden IRGENDWO unterwegs, geht in meinen Augen nicht.

von like am 03.05.2013, 21:47



Antwort auf Beitrag von -Jule-

einen Vordruck , den die Eltern ausfüllen und unterschreiben. Bei privaten Feiern mit Gästeliste gilt das nicht. Kuno (16) durfte beides schon. Trini

von Trini am 03.05.2013, 23:03



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Hier - NÖ - dürfen sie vom Jugendschutzgesetz her schon ab 16 bis nach Mitternacht unterwegs sein. Ist hier also kein Thema. Jugendliche über 16 bleiben selbstverständlich so lang weg und wir als Eltern sind hier im Freundeskreis unserer Tochter die diskutierende Ausnahme.

von Schnecke71 am 04.05.2013, 08:53



Antwort auf Beitrag von -Jule-

wenn es um irgendwelche partys irgendwo geht.irgendwo nachts rumstreunen nach mitternacht gibt es bei uns nicht. gottseidank wurde die frage danach noch nie gestellt. anders bei feiern mit freunden zu hause mit oder ohne übernachtung.wenn ich die leute,freunde,eltern wie auch imemr kenne.dann ist es was andres

Mitglied inaktiv - 04.05.2013, 09:21



Antwort auf Beitrag von -Jule-

in den u18er clubs ist das ja geregelt und in die ü18er kommt man bei uns auch mit dem erlaubniswisch nicht rein. vor kurzem war mein kind mal mit meiner nichte unterwegs, das habe ich erlaubt, sie ist ü30. ansonsten ergibt sich die gelegenheit nicht, außer mal privat, kam aber auch nur an silvester vor.

Mitglied inaktiv - 04.05.2013, 09:30



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Hallo, meine Tochter ist zwar erst 14, aber wenn ich weiß, mit wem und so sie ist, wird sie mit 17 auch bis in die Nacht weg sein dürfen. Meine eigenen Eltern haben das bei mir damals auch so gehandhabt: Ich habe gesagt, mit welchen Freundin ich wo bin (Name der Disco oder des Lokals), das war für okay. Vor allem, wenn sie wussten, dass der junge Mann, der das Auto für die Clique fährt, dafür bekannt ist, dass er niemals trinkt, wenn er fahren muss. Ich finde also, man muss differenzieren: Einen Freifahrtschein würde ich nicht ausstellen, aber mit bekannten Koordinaten würde ich das Ganze erlauben. Dein Sohn wird jetzt bald volljährig, da würde ich den Rahmen des Erlaubten allmählich weit fassen - damit er dann mit 18 nicht über die Stränge schlagen muss, weil`s alles so neu und reizvoll ist. LG

von Mijou am 04.05.2013, 10:50



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Die U18-Jährigen fliegen um 12 aus allen Clubs raus. Gestern musste ich zufällig um halb eins an der stadtbekannten Feiermeile entlang. Als KindGross das erfuhr, meinte sie: "Willst Du Dir das wirklich antun? Da ist die Strasse ganz verstopft mit den ganzen U18s, die gerade aus den Clubs rausgeflogen sind. Da kommt man ja kaum durch!" Ich kam zwar durch, aber sie hatte recht. Die Clubs (der Begriff "Disco" ist sooooo out *gg*) sind da recht pingelig, sonst sind sie ihre Lizenz los. Private Feiern sind etwas anderes - da darf KindGross (fast 17) schon seit einer Weile auch mal länger weg.

von Strudelteigteilchen am 04.05.2013, 11:27



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Mein Sohn ist 16, "ausgehen" bedeutete bis jetzt immer nur eine Party bei Freunden, zu Hause oder in einem gemieteten Saal. Wenn wir ihn abholen müssen, darf er bis 2, ansonsten übernachtet er dort, hat dann also "open end".

von Emmi67 am 04.05.2013, 15:55



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Hallo.. ich bin neu hier und lese gerade deinen Beitrag, wenn du vertrauen in deine Tochter hast dann erlaube es ihr sie ist ja schon fast volljährig. Jedoch ist das deine Meinung

von kuchen am 04.05.2013, 21:07



Antwort auf Beitrag von -Jule-

Hier ist die Gesetzeslage anders, da kommt man unter 18 nirgends rein. Daher ist meine Tochter am Wochenende nur privat bei ihren Freunden unterwegs. Und da kommt sie selten vor Mitternacht nach Hause. Voraussetzung ist nur, dass die Heimfahrt geregelt ist und wir wissen bei wem sie ist. Gruss Beatrix

von Beatrix in Canada am 05.05.2013, 18:20



Antwort auf Beitrag von -Jule-

es kommt drauf an, wohin sie geht. wenn es z. b. eine veranstaltung vereinsintern ist, z. b. von der feuerwehr wo sie aktiv ist, dann darf sie länger bleiben, aber wir holen sie dann ab. auf öffentliche veranstaltungen darf sie nur bis 24 uhr.. hab keine lust, daß sie irgendwann mal von der polizei nach hause gefahren wird

Mitglied inaktiv - 05.05.2013, 21:16



Antwort auf Beitrag von -Jule-

weder mein Sohn 16,5 Jahre noch meine Tochter knapp 15 Jahre haben das Bedürfniss in die Disko auf Partys oder sonst wohin zu gehen daher stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Aber ich würde es nicht erlauben,bin da eher konservativ. Vg Steffi

von Mama mal 5 am 06.05.2013, 16:28



Antwort auf Beitrag von Mama mal 5

ja darf sie, denn es bestand die Möglichkeit um 00.oo Uhr alleine heim, oder eben um 2.oo Uhr gemeinsam im Freundinenkreis auf den Rückweg.... habe mir für letzteres entschieden. Aber Kind ist da auch sehr zuverlässig und ruft auch an, wenn sich was ändert oder wir sie doch abholen sollen. Von daher alles gut

von Zzina am 06.05.2013, 23:07



Antwort auf Beitrag von -Jule-

In Diskos sind meine Großen nie gegangen, aber waren und sind natürlich noch viel mit Kumpels unterwegs. Da alle Jungs keine "Säufer" sind und ich ihnen blind vertrauen konnte, durften sie mit 17,5 auch bis nach 24 Uhr weg. Obwohl das nicht sooft vorkam, da sich alle immer bei uns "sammeln":-)

von yamyam74 am 07.05.2013, 12:35