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Moralisches Dilemma mit dem Kinderunterhalt der Mutter

Thema: Moralisches Dilemma mit dem Kinderunterhalt der Mutter

Guten Abend, meine Kinder sind 16 und 12, meine Ex ist vor knapp einem Jahr ausgezogen, aus dem gemeinsamen Haus, wohnt in einer Wohnung, die nicht weit enfernt ist. Dort haben die Kinder keine Zimmer, sondern sind mit ihr in einem großen Wohnraum über zwei Stockwerke (Vorhang als Abtrennung). Meine Tochter ist im 50/50-Wechsel bei ihr und bei mir, mein Sohn will nicht unter der Woche dort übernachten, ist drei Mal zum Mittagessen dort plus zwei Wochenenden/Monat. Dennoch hab ich Manschetten, nun den Kindesunterhalt berechnen zu lassen für den Sohn. Bislang bekomme ich das Kindergeld für meinen Sohn und die Hälfte von dem Kindergeld für meine Tochter. Wir teilen die Kosten für Klamotten, Schule und Hobbys. Aber dieses ewige hin- und hergerechne nervt erstens und zweitens sind es ja auch noch andere Kosten (Strom, Wasser, Essen) Dennoch fällt es mir schwer, das Kindesunterhaltsgeld einzufordern. Kennt das jemand? Hat jemand dazu eine Idee? Und, was ist, wenn meine Kinder (oder auch nur eins) das Wechselmodell nicht wollen? Dann muss sie doch auch zahlen, oder? Ich möchte meinen Sohn nicht zwingen zum 50/50-Modell. Ich finde, er ist alt genug, zu entscheiden, wo er hauptsächlich wohnen möchte oder, ob er das Wechselmodell will. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand seine Erfahrung/einen Tipp/Rat geben könnte. Lieben Dank

von Einefragedesumgangsrob am 31.01.2022, 19:53



Antwort auf Beitrag von Einefragedesumgangsrob

Jugendamt und Anwalt, lass dort den Unterhalt berechnen.

von zwergchen1984 am 31.01.2022, 20:13



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Irgendwie hört sich die Situation so an, als wenn ihr einigermaßen gut miteinander klar kommt. Wenn das so ist, würde ich ein Gespräch suchen und schauen, dass man eine gemeinsame Lösung findet, bevor man mit Jugendamt und Anwalt aufschlägt.

von Fru am 31.01.2022, 21:00



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Hier würden Kinder in dem Alter vom Jugendamt und Gericht befragt werden, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Das will nicht jeder.

von Häsle am 01.02.2022, 08:11



Antwort auf Beitrag von Einefragedesumgangsrob

Naja, zahlst du ihr denn eine angemessene Nutzungsentschädigung/Miete für ihre Haushälfte? Die müsste ja höher sein als der Kindesunterhalt. Zumindest in den meisten Gegenden. Du bist im Trennungsjahr. Zahlst du angemessenen Trennungsunterhalt? Ich würde mich moralisch sehr tief hinterfragen an deiner Stelle, auch ob deine Frau nicht vielleicht heute noch Einbußen hat durch früheres jahrelanges Zurückstecken im Job etc.

von lilly1211 am 01.02.2022, 08:16



Antwort auf Beitrag von lilly1211

nee, bei uns ist/war es andersrum, sie hat Karriere gemacht, ich war Hausmann ... aber es stimmt natürlich, dass das Trennungsjahr noch nicht rum ist und daher sicher so Manches noch sich einpendeln muss. Mir gehts nur darum, dass ich derzeit mehr Kosten habe, dadurch, dass mein Sohn doch hauptsächlich bei mir wohnt ... und dennoch hab ich Manschetten, den Kindesunterhalt von ihr einzufordern, da sie dann sagen wird, dass ihr Leben dadurch noch schwieriger wird und ich ja eh nur aufs Geld aus sei, aber das ist eben nicht so, mein Sohn will einfach nicht zu ihr - zumindest nicht mehr als derzeit (2 Wochenenden plus 3 Mittagessen/Woche) aber ich arbeite auch 100 Prozent, sie will erstmal nur 80 ...

von Einefragedesumgangsrob am 01.02.2022, 08:26



Antwort auf Beitrag von Einefragedesumgangsrob

Aber zahlst du denn Miete für ihre haushälfte? Sonst könnte das nach hinten losgehen. Beispiel: Unterhaltsanspruch 500 €, Miete halbes Haus 800 €.

von lilly1211 am 01.02.2022, 08:40



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Trennungsunterhalt bei 12&16 ist ganz klares ist nicht!

von kirshinka am 08.02.2022, 23:36



Antwort auf Beitrag von Einefragedesumgangsrob

Also ich fordere nur einen Teil des Unterhalts. Mein Ex ist ein schwieriger Mensch, mir war aber immer wichtig, dass das Kind ein gutes Verhältnis zu ihm hat. Das Kind war bei Trennung erst vier Jahre alt. Ich komme irgendwie zurecht, und so verzichte ich auf den Großteil des Unterhalts. Die zwei sehen sich im Laufe der Jahre immer seltener, inzwischen nur noch alle drei, vier Monate. Aber so ist es nunmal. Ja, rechtlich hat das Kind ein Recht darauf, aber ich werde das Recht nicht einklagen - dann wäre das Vater-Kind-Verhältnis kaputt. Bald ist das Kind 18, dann kann es selbst entscheiden. Ich kann mit meiner Entscheidung sehr gut schlafen. Und ob der Vater damit einen Vorteil hat, ist mir egal. Ich habe alles für ein gutes Verhältnis der zwei getan …

von tolles-timing am 01.02.2022, 19:29



Antwort auf Beitrag von tolles-timing

das ist eine Antwort, die mir hilft, danke dafür

von Einefragedesumgangsrob am 01.02.2022, 21:25