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Update "Er treibt mich in den Wahnsinn"

Thema: Update "Er treibt mich in den Wahnsinn"

Es gab Freitag Abend nach seiner Rückkehr noch ein ruhiges, aber intensives Gespräch mit meinem Sohn. Ohne Vorwürfe o.a. Auch da war er wieder, sehr untypisch für ihn, sehr emotional. Er hat mir sehr viel anvertraut, auch eine Sache, mit der ich erstmal überlegen muss, wie ich damit umzugehen habe. Dann gab es allerdings noch einen unschönen Anruf seiner Klassenlehrerin. Sie wusste, woher auch immer, dass er auf der Demo war und hat ihn zur Rede gestellt und mit uns die schulische Konsequenz besprochen. Denn er hätte ganz knapp noch 2 Arbeiten nachschreiben müssen vor der Notenabgabe, also eigentlich morgen und Mittwoch. Zumindest ein Lehrer hat ihm aber aufgrund des aufgeflogenen schwänzens das Nachschreiben versagt und entsprechend mit 6 benotet. Außerdem hat dieser Lehrer am Freitag dann auch seine Noten abgegeben. Damit ist das Kind in diesem Fach definitiv abgesackt. Sehr blöd gelaufen alles. Er hätte einfach im Bett bleiben sollen oder zur Schule gehen. Jetzt ist es wie es ist. Wie es weitergeht, entscheidet sich morgen in der Schule im Gespräch mit der Klassenlehrerin und der Leiterin des Gymnasialzweiges.

von ohno am 10.06.2019, 14:07



Antwort auf Beitrag von ohno

Ohje... Das hat ja aber nicht ausschließlich mit der Frage "trotz Attest unterwegs" zu tun. Dann hätte er eben auf jeden Fall an diesem Tag zur Schule gemusst, wenn es ihm wieder besser ging. Das muss ihm aber doch bewusst gewesen sein. Hängt jetzt die Versetzung davon ab? Das ist wirklich blöd gelaufen. Was sagt er selbst dazu? Ist er bereit, für die Versetzung zu kämpfen (mündliche Präsentationen etc) oder ist ihm aktuell die FFF-Sache selbst wichtiger als ein Schuljahr? Warum ist die Leiterin des Gymnasialzweiges mit im Boot, allein wegen des Schwänzens? Muss dazu sagen, dass es diese FFF-Demos bei uns gar nicht gibt, in der nächstgelegenen größeren Stadt nur ab und an und die Beteiligung daran wird von den Lehrern (bei denen ich es weiß) ... naja nicht befürwortet aber auch nicht geahndet. Einmal wurde sogar offiziell ein "Ausflug" mit Lehrerbegleitung dorthin organisiert und das Thema Klima dann ausführlich im Unterricht behandelt als Exkurs (nicht an unserer Schule, sondern einer Schule vor Ort)

Mitglied inaktiv - 10.06.2019, 14:26



Antwort auf Beitrag von ohno

Hallo, auch wenn das im ersten Augenblick erst mal alles ganz blöd ist, ist es rein erzieherisch gesehen ganz gut, wenn jetzt eine Konsequenz von schulischer Seite folgt, weil ihm diese sicherlich länger nachwirken wird als z. B. ein Medienverbot von Elternseite. Umso mehr, wenn es vielleicht tatsächlich um die Versetzung gehen sollte. Dass er morgen eine Arbeit nicht mehr nachschreiben darf, weil er am Freitag geschwänzt hat, erschließt sich mir zwar nicht ganz, denn wenn er Freitag noch krank gewesen wäre, hätte er sie ja auch nachschreiben dürfen, aber das muss er wohl so hinnehmen. LG Anja

von AKAM am 10.06.2019, 16:01



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Das verstehe ich schon. Geschwänzt ist eben nicht krank gewesen. Trini

von Trini am 10.06.2019, 17:15



Antwort auf Beitrag von ohno

Er hat nicht geschwänzt, er hatte ja eine Krankschreibung. Und mit einer solchen muss man nicht zwingend zu Hause bleiben, zumindest als Arbeitnehmer nicht. https://www.ra-poeppel.de/was-darf-ich-waehrend-der-krankschreibung-machen/ Ich würde darauf bestehen, dass er die Arbeiten nachschreiben darf, vorallem dann, wenn es um die weitere Laufbahn entscheidend wäre.

von Petra28 am 10.06.2019, 17:38



Antwort auf Beitrag von Petra28

Hallo Petra, ich verstehe deine Herangehensweise, aber: warum genau kann man eine Demo besuchen, aber nicht den Unterricht? Auf einer Demo rumstehen geht, in einer Schule sitzen nicht? Bei "Mobbing" könnte ich verstehen wenn er eher bei der Demo zu finden ist als in der Schule, aber wegen "Magen-Darm"? Und: wir sprechen hier über einen derzeit eher rebellisch veranlagten Teenager. Er will (muss sogar) seine Grenzen testen. Nun hat ihm die Schule gezeigt, wo für die dort arbeitenden "Chefs" die Grenze ist. Das ist doch OK so. Warum schon wieder "Ausflüchte" suchen und irgendwie versuchen zu erklären warum Demo geht, aber Schule nicht? Gruss D

von desireekk am 10.06.2019, 17:52



Antwort auf Beitrag von Petra28

...ist wie krank anderswo arbeiten. Und das darf auch ein Arbeitnehmer nicht. Trini

von Trini am 10.06.2019, 18:03



Antwort auf Beitrag von Trini

Oben hatte ich einen Link eingestellt, nach Darstellung des Rechtsanwalts dort darf man so einiges.

von Petra28 am 10.06.2019, 18:18



Antwort auf Beitrag von desireekk

Intern, im Verhältnis zu meinem Kind, würde ich deutliche Grenzen zeigen. Gegen Grenzüberschreitungen der Schule (Absage der Nachschreibetermine) würde ich nach außen deutlich Flagge zeigen, wenn es die Schullaufbahn beeinflusst.

von Petra28 am 10.06.2019, 18:22



Antwort auf Beitrag von Petra28

Wenn ich im Hauptjob wegen Mobbing krank geschrieben bin, darf ich meinem Nebenjob u.U. nachgehen, weil ich da unter nette Menschen komme. Habe ich mir den Zeh gebrochen, darf ich u.U. meinen Schreibtischjob machen, bin aber für den Nebenjob als Zeitungausträger krank geschrieben. Schecht ist es sicher, wenn ich wegen Rücken krank bin und beim Nachbarn das Gartenhaus aufbaue oder ( wie der Sohn vorhin erzählte), wenn ich mich krank melde, obwohl ich noch auf einem Festival bin. Fitnesstudio ist bei Psyche oder auch bei Erkrankungen des Bewegungsapparates durchaus der Heilung dienlich. Ich war auch schon krank bei meinen Eltern. Aber, wenn man fit genug ist, mit Magen-Darm zur Demo zu gehen, kann man auch uur Schule. Trini

von Trini am 10.06.2019, 20:11



Antwort auf Beitrag von Trini

Er hatte aber ein Attest einschließlich Freitag. Und die Teilnahme an der Demo war nicht gesundheitsschädlich (vielleicht sogar gesundheitsförderlich - Aufenthalt an der frischen Luft). Es gibt keine Verpflichtung, bei einem bestehenden Attest doch zur Schule zu gehen.

von Petra28 am 10.06.2019, 20:54



Antwort auf Beitrag von ohno

Der Lehrer sieht es aber wohl eher so: er war gesund genug, zu einer Demo zu gehen, also hätte er auch zur Schule gehen können. Und deswegen ist Nachschreiben nicht angesagt. Als AN habe ich mit einem Attest zwar auch das Recht, zB einkaufen zu gehen, spazieren etc (sofern nicht Bettruhe verordnet wurde) - aber wenn ich statt mich zu erholen dann im Fitnessstudio rumturne und da gesehen werde, ist das eben auch nicht die Erholung, für die mir das Attest ausgestellt wurde und der AG darf zu Recht anzweifeln, ob der AN nicht eher "geschwänzt" hat. Ich seh das eher so wie der Lehrer: wer trotz Attest fit genug ist, auf einer Demo mit zu marschieren, der hätte auch in die Schule gehen können.

von cube am 10.06.2019, 17:52



Antwort auf Beitrag von cube

Das hat aber nicht der Lehrer zu entscheiden - die Entscheidung traf der Arzt, der das Attest ausgestellt hatte. Die Teilnahme an der Demo war nicht gesundheitsschädlich - in ähnlichen Fällen bei Arbeitnehmern sah das Gericht das genau so. Da ging sogar die Teilnahme an Konzerten etc.

von Petra28 am 10.06.2019, 18:30



Antwort auf Beitrag von Petra28

Das ist doch von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Arzt entscheidet doch außerdem andersrum nicht, dass der Patient zur Demo oder zum Konzert darf... Wenn, wie mein LG, ein Krankenstand besteht, weil er mit einem kaputten Handgelenk seinen Beruf als Rettungsassistent nicht ausführen kann, darf er trotzdem in Urlaub, auf Konzerte, tun und lassen, was geht oder eben nicht geht. Ein AN mit Migräne und deswegen im Krankenstand sollte das besser lassen, da er dann offensichtlich frei macht auf Krankenschein. Ich sehe das wie die Klassenlehrerin.

von ohno am 10.06.2019, 21:05



Antwort auf Beitrag von ohno

Aus pädagogischen Gründen bin ich bei dir. Aber die Schule darf sich nicht so einfach über das Attest hinwegsetzen und das Nachschreiben der Klausur verweigern. Sie müsste meiner Meinung nach nachweisen, dass die Teilnahme an der Demo gesundheitsschädlich war. Dein Sohn war zum Beispiel so weit genesen, dass er sich im Freien länger aufhalten konnte, aber vielleicht noch nicht fähig, konzentriert x Stunden am Unterricht mitzuarbeiten geschweige denn, eine Lateinarbeit zu schreiben. So würde ich bei meinem Kind gegenüber den Lehrern argumentieren (wenn es um die Laufbahn ginge).

von Petra28 am 10.06.2019, 22:49



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ja, und das finde ich ganz schlimm, dass Gerichte in solchen Fällen immer zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheiden. Da wird ganz klar der Arbeitgeber betrogen, denn wer zu krank zum Arbeiten ist (außer vielleicht bei massiven psychischen Problemen) hat auch nichts auf einem Konzert verloren. Da ich die Arbeitgeberseite kenne, weiß ich, mit welchen Problemen sich der Arbeitgeber rumschlagen muss, wenn Arbeitnehmer zu oft/zu lange krank feiern. Man muss nicht schon Kindern beibringen, dass mit einem guten Rechtsanwalt alles geht. Der Junge scheint ja auch sonst kein Waisenknabe zu sein, daher ist es manchmal gut, wenn Taten unmittelbar Konsequenzen folgen. Dieses ständige Durchwurschteln bestätigt ihn doch nur in seinem Handeln. Wenn es mein Kind wäre, und es wäre mit Ansage in diese Situation gelaufen, dann würde ich jetzt zwar nicht noch verbal "draufhauen", mich aber dafür mit Hilfestellungen dezent zurückhalten. Silvia

von Silvia3 am 11.06.2019, 14:03



Antwort auf Beitrag von Silvia3

Sehe ich genau so.

von As am 12.06.2019, 19:58



Antwort auf Beitrag von ohno

Es klingt, als wäre Dein Sohn in einer sehr schwierigen Phase und ich denke, das allerwichtigste ist, dass Ihr jetzt im Gespräch bleibt und grundsätzlich zu ihm steht. Das heißt nicht, dass Ihr alles toll finden müsst, was er macht, aber er braucht Euren Rückhalt. Du schreibst verständlicherweise nicht, was noch vorgefallen ist, aber es geht hier ja um mehr als die Demo. Bei uns gilt auch der Grundsatz "wer zu krank für die Schule ist, ist auch zu krank für alles andere", daher kann ich Unmut auf allen Seiten verstehen, auch wenn ich FFF positiv gegenüber stehe. Aber wenn er jetzt nur so "blau gemacht" hätte, ohne politischen Hintergrund, hätte er dann die Arbeit auch nicht nachschreiben dürfen? Er hat ja nicht zum Nachschreibtermin geschwänzt und ich kenne solche Sanktionen für "normales" Schwänzen nicht. "Demo-Schwänzen" sollte aber nicht härter bestraft werden als normales Schwänzen.

von stjerne am 10.06.2019, 18:29



Antwort auf Beitrag von stjerne

Doch, Klausur krank = nachschreiben Klausur geschwänzt = 6 Sonst könnte man ja immer längere Lernzeit bekommen durch schwänzen. Trini

von Trini am 10.06.2019, 20:14



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich hatte es so verstanden, dass er am Mittwoch nicht nachschreiben darf als Strafe für das Schwänzen am Freitag. Wenn am Freitag Klausurtermin war, ist das natürlich was anderes, das steht aber nicht im AP.

von stjerne am 10.06.2019, 20:21



Antwort auf Beitrag von stjerne

Es gibt kurz vor den Zeugnissen Termine für alle, die während des Schuljahres eine Arbeit verpasst haben. Von so einem Termin ausgeschlossen zu werden, wegen eines Vergehens, das damit nicht in unmittelbarerem Zusammenhang steht, fände ich fragwürdig. Anders sähe es aus, wenn die verpasste Arbeit am Freitag stattfand. So klang ohnos Formulierung für mich aber nicht.

von stjerne am 10.06.2019, 20:32



Antwort auf Beitrag von stjerne

Bei uns gibt's diese Möglichkeit nicht, denn alle KA werden schon beim nächstmöglichen Termin nachgeschrieben. Solange gibt's für alle anderen dann mündlich gesagt, welche Note sie erreicht habrn, die Arbeit aber erst zurück, wenn der Rest nachgeschrieben hat. Ich habe mich dann falsch ausgedrückt, sorry. Dienstag war er schon krank, Mittwoch-Freitag umfasste dann das Attest, am Donnerstag war die Mathe-Klausur, Freitag war Nachschreibetermin für Latein, die Arbeit wurde regulär am Dienstag, dem 1. Kranktag, geschrieben. Freitag hat er geschwänzt, also kein Nachschreiben von Latein, dafür die 6. Mathe kann er nachschreiben, da der Donnerstag vom Attest umfasst ist und er nicht schwänzte, im Gegensatz zu Freitag. Ich hoffe, ich habe es jetzt nicht noch komplizierter ausgedrückt...

von ohno am 10.06.2019, 20:54



Antwort auf Beitrag von ohno

Ach so. Ja, dann ist das allerdings etwas anderes. Leider kann ich den Lateinlehrer dann verstehen, auch wenn es mir für Deinen Sohn leid tut.

von stjerne am 10.06.2019, 21:02



Antwort auf Beitrag von stjerne

Wusste er von dem Nachschreibetermin? Wenn ja ist es wirklich blöd von Deinem Sohn gewesen und er hat die Abstrafung verdient. Hoffe, die sechs in Latein kann noch irgendwie ausgebügelt werden, durch gute Noten in anderen Fächern, wenn die Endnote schon abgegeben wurde.

Mitglied inaktiv - 10.06.2019, 21:13



Antwort auf Beitrag von stjerne

Du, ich auch. Das Ding ist gegessen. Und ja, ich sehe es auch genauso wie die Klassenlehrerin. Und ich habe auch den Standpunkt: krank ist krank, mit aller Konsequenz. Denn wir sprechen ja auch nicht über eine Langzeiterkrankung, die da anders bewertet werden könnte. Jetzt war es 'nur" die Schule, später könnte es den Job treffen. Das muss er kapieren, und das hat er. Mein Sohn hat Einsicht gezeigt und ihm ist klar geworden, dass er einfach hätte auf uns hören sollen. Leider zu spät, aber aus Schaden wird man klug. Oder klüger. Den Rest sehen wir nun morgen bzw. Mittwoch, da wird mich die KA nochmal anrufen, wie der Notenstand sich darstellt.

von ohno am 10.06.2019, 21:14



Antwort auf diesen Beitrag

Nein, das wusste er definitiv nicht. Er hatte auch während der Zeit daheim für Latein geübt, aber den Nachschreibetermin hat er nicht gewusst.

von ohno am 10.06.2019, 21:18



Antwort auf Beitrag von ohno

Na dann würde ich aber für den Fall der Fälle das auch so ansprechen...

Mitglied inaktiv - 10.06.2019, 21:37



Antwort auf Beitrag von ohno

Wieso wird denn ein Termin festgelegt und der Schüler nicht informiert? Warum wird ein Termin gewählt, zu dem der betroffene Schüler krankgeschrieben ist? Das Attest lag der Schule doch sicher vor? Die Sache hat schon den Beigeschmack, dass ein Exempel statuiert werden soll. Ich würde im Gespräch unbedingt darauf hinweisen, dass er zwar geschwänzt, aber nicht bewusst die Klausur geschwänzt hat.

von stjerne am 10.06.2019, 21:38



Antwort auf Beitrag von stjerne

Das werde ich machen. Das wird auch wieder ein längeres Gespräch.

von ohno am 10.06.2019, 21:52



Antwort auf Beitrag von ohno

Ich drück Dich mal, Du kannst es brauchen.

von stjerne am 10.06.2019, 21:55



Antwort auf Beitrag von stjerne

Dankeschön

von ohno am 10.06.2019, 22:13



Antwort auf Beitrag von ohno

Er hat doch aber nicht geschwänzt. Er hatte ein ärztliches Attest, konnte also der Schule fern bleiben. Er musste nicht zwingend daheim genesen.

von Petra28 am 10.06.2019, 22:38



Antwort auf Beitrag von stjerne

Ach so, ich hatte es auch falsch verstanden, nämlich, dass ihm ein Nachschreibetermin vorenthalten werden soll, der regulär erst diese Woche ansteht. Wenn er Freitag auf der Demo war, anstatt eine Arbeit nachzuschreiben, finde ich die Reaktion des Lehrers völlig gerechtfertigt.

von AKAM am 11.06.2019, 07:55



Antwort auf Beitrag von AKAM

Wenn er den Termin gar nicht wusste, sieht es natürlich schon wieder anders aus ...

von AKAM am 11.06.2019, 07:57



Antwort auf Beitrag von Petra28

Es geht aber eben nicht nur um rechtlich hätte er gedurft oder nicht. Es geht auch darum, dass Sohnemann wieder fit war und entschieden hat, dass er aber genau diese praktischerweise noch gültige Attest dafür nutzt, nicht zur Schule zu gehen, sondern zur Demo. Und das auch noch gegen die Ansage der Eltern. Jetzt hinzu gehen und die Sache für ihn wieder hinzubiegen würde ihn doch darin bestätigen, dass ER hier die Regeln bestimmt und es dafür auch keine Konsequenzen zu tragen gibt. Davon unabhängig ist die Sache mit dem Termin der Nachschreibe-Klausur. Aber auch hier gilt: derSchüler hat eine Holpflicht.

von cube am 11.06.2019, 08:18



Antwort auf Beitrag von cube

Es geht nicht darum, es hinzubiegen, sondern darauf zu bestehen, dass sich die Schule im rechtlichen Rahmen bewegt - wenn die Sache Konsequenzen für die Laufbahn hat (ansonsten würde ich es dabei belassen.) Das ist ganz unabhängig von den Konsequenzen, die der Teenager von mir zu erwarten hätte.

von Petra28 am 11.06.2019, 08:59



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich hatte hier mal einen Fall, dass wegen 20 min Schwänzens (die Jungs hatten sich wegen eines Sportfests der Schule in der Zeit „vertan“ und hätten eigentlich noch Unterricht gehabt) ein ganzer Tag beim Hausmeister zum Aufräumen an einem ansonsten schulfreien Tag (Studientag) angeordnet wurde. Das liegt nicht im rechtlichen Rahmen, aber da habe ich nichts gesagt. Bei einer Konsequenz, die nicht im rechtlichen Rahmen liegt, aber Einfluss auf die Schullaufbahn hätte (Nichtversetzung), würde ich definitiv etwas sagen.

von Petra28 am 11.06.2019, 09:08



Antwort auf Beitrag von ohno

Hallo die Schüler hier dürfen nur zu diesem FFF wenn die ELTERN eine Entschuldigung schreiben. Sonst gilt unentschuldigtes Fehlen. Gerade letztens stand in der Zeitung, dass wohl in Berlin jetzt einige Schüler die Klasse wiederholen müssen, weil sie ständig bei FFF waren u. somit immer wieder in 1 Fach, das nur Freitags stattfand - fehlten. Zukunft hin o. her - die Zukunft unserer Kinder ist auch vor allem wie kommen sie zu einem Job von dem sie leben können. Dazu gehört eben auch Schule. Ein Schüler mit Durchfall der wieder so fit ist um auf FFF zu gehen könnte definitiv auch in die Schule. von daher: sprich mit deinem Sohn, auch dass später im Berufsleben eben nicht gut ankommt wenn er krankgeschrieben ist u. dann bei wichtigen Terminen im Beruf fehlt, dafür aber sobald es ihm besser geht in dieser Zeit bei irgendwelchen Demos gesehen wird. viele Grüße

von RR am 12.06.2019, 18:22



Antwort auf Beitrag von RR

Was steht denn in so einer Entschuldigung drin? "Ich erlaube meinem Kind heute zur Demo zu gehen, bitte akzeptieren Sie das."? So eine Entscheidung steht den Eltern doch gar nicht zu. Unsere Schule akzeptiert so etwas nicht, wer zu FFF geht, fehlt automatisch unentschuldigt und das ist ja auch das Konzept. Die Schule hat im Prinzip Verständnis, würde mir aber was husten, wenn ich meinen Kindern eine Entschuldigung schreiben würde. Da wundere ich mich gerade etwas.

von stjerne am 12.06.2019, 18:39



Antwort auf Beitrag von ohno

Geht das "sehr bloed gelaufen" von dir aus, oder sieht er das auch so? Das ist aus deinem Post nicht hervorgegangen. Ich sehe das so: Die Lehrer haben in jedem Fall recht, wie sie die Sache handhaben und reagiert haben. Du hast aber auch recht, dich trotzdem fuer ihn einzusetzen. Ich wuerde das genauso machen.Er hat einen ordentlichen Daempfer von der Schule bekommen, wird sicherlich auf irgendeine Art daraus lernen, und wenn es ihm leid tut und er die Sache gern besser sehen wuerde, dann muss er dafuer kaempfen, und du du als seine Mama solltest ihn da nicht haengen lassen. lg niki

von niccolleen am 10.06.2019, 21:53



Antwort auf Beitrag von ohno

Der Schüler hat eine Holpflicht! Ist er krankgeschrieben oder aus sonstigen Gründen nicht anwesend bei Bekanntgabe des Termin, muss ER sich erkundigen, wann Termine anstehen. Genaus so wie es bei den Hausaufgaben auch ist. Da ruft auch nicht der Lehrer an und teilt diese freundlicherweise jedem fehlenden Schüler persönlich mit.

von cube am 11.06.2019, 08:23



Antwort auf Beitrag von cube

Das scheint er ja auch getan zu haben, sonst hätten die Termine heute und morgen ja nicht im Raum gestanden.

von stjerne am 11.06.2019, 08:30



Antwort auf Beitrag von cube

Aber er hatte doch eine Krankschreibung für den Tag. Oder stehe ich da auf den Schlauch? Er hatte diesen Test ja auch nicht schreiben können , hätte er mit Flitzekacke noch auf dem Klo gehangen oder mit Netflix im Bett gelümmelt. Von daher , bin ich bei Petra....wenn das Kind eine ärztl. Befreiung für den Tag hatte , ist es zwar grenzwertig zur Demo zu fahren aber in dem Sinne kein bewusstes schwänzen. Und ich würde als Mutter da auch nicht einsehen , warum das Kind da eine 6 kassiert. Wenn er krankgeschrieben ist.

von memory am 11.06.2019, 09:28



Antwort auf Beitrag von memory

Oder ging die nur bis Do ?

von memory am 11.06.2019, 09:29



Antwort auf Beitrag von cube

ich komme langsam da nicht mehr mit glaube ich :-) Wer wann von welcher Klausur gewusst hat oder eben nicht, von wem und überhaupt... Aber ich bleibe dabei: entweder ist er krank und kann eben auch nicht zu einer Demo oder er ist fit genug für eine Demo-dann ist er auch fit genug für die Schule. Das meine ich jetzt aber nur aus Elternsicht, ganz ohne Anspruch auf rechtliche Belange. Und von daher würde ich mich wohl auch eher zurück halten, was die Diskussionen über Klausuren und Nachschreiben angeht - das soll er erst mal zumindest schön alleine mit der Schule regeln. Er hat sich erwachsen genug gefühlt, diese Entscheidung zu treffen (entgegen dem Elternratschlag/Willen) und ist sich ja auch sicher, dass das alles ok war. Dann kann er das auch ganz erwachsen selbst mit der Schule klären. Das gehört nämlich zum Erwachsen-werden dazu finde ich. Ich würde also nicht sofort von Anfang an Gewehr bei Fuss stehen und die ganze Sache für ihn klären/hinbiegen.

von cube am 11.06.2019, 10:33



Antwort auf Beitrag von memory

Er war bis Freitag krankgeschrieben und hätte in keinem Fall die Arbeit mitgeschrieben. Von daher sehe ich das eher wie Petra. Und was die Holschuld anbelangt: Er war krank und muss sich natürlich nicht während der Krankheit um irgendwelche Nachschreibtermine kümmern! Das ist bei den Hausaufgaben auch nicht anders. Wenn es natürlich eine feste Regel für das Nachschreiben gibt, ist es natürlich klar, ändert aber eigentlich nichts daran, dass er die Arbeit nicht mitgeschrieben hätte, auch wenn er dazu in der Lage gewesen wäre. Dass er zu der Demo gegangen ist, ist natürlich dämlich. Aber in fittem Zustand den ganzen Tag Netflix zu schauen, wäre dann ja auch nichts anderes gewesen.

von Shanalou am 11.06.2019, 10:58



Antwort auf Beitrag von ohno

Er war krank geschrieben und das hat die Schule nicht "anzuzweifeln", das tun sie aber, wenn sie es sogar mit schulischen Sanktionen belegen. Hier kann man sogar zulässig argumentieren, dass er MD (infektiös) hatte und der Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz ja als Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung zählt und da viel härter vom Arzt krankgeschrieben werden MUSS. Dass er zur Demo (KEINE Gemeinschaftseinrichtung) gegangen ist, war seiner Genesung nicht abträglich, also ist es zulässig. Ungeschickt allemal, zumal aufgeflogen, aber irrelevant für die Schule. Ich persönlich freue mich über jeden Freitag, den mein Kind mutigen Herzens auf eine FFF Demo geht. Und ich persönlich würde mein Kind auch jederzeit unterstützen, wenn ein bescheuerter Lehrer meint, er wäre klüger wie der Arzt und müsse nun an meinem Kind Erziehungsarbeit leisten. ICH würde mich auf die Hinterbeine stellen und das durchfechten! Die 6 könnte sich der Herr Lehrer stecken.

von Mutti69 am 11.06.2019, 12:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Das Problem ist dann hallt: Selbst wenn Du es durchkriegst, dass er noch einmal nachschreiben darf - er wird dann wahrscheinlich der einzige Nachzügler sein. Also kann der Lehrer ihn reinreißen, denn es wird kein anderer Schüler leiden, wenn diese Arbeit "etwas" schwieriger ist. Schon aus dem Grund würde ich mir gut überlegen, ob ich versuchen würde, eine Nachschreibeklausur durchzudrücken.

von Joaninha am 11.06.2019, 13:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

ich hätte auch schon längst was gesagt und zwar nicht : hat er verdient und ich wäre stolz, dass er sich engagiert auch wenn er bittere Pillen schlucken muss Viele Grüße

von wir6 am 14.06.2019, 10:04



Antwort auf Beitrag von ohno

Hab nicht alles gelesen aber ich finde es echt erschreckend wieviele es gut finden das Schule geschwänzt wird und das ganze keine Konsequenz haben soll. Entweder krank, dann geht es auch nicht zu einer Demo. Oder Gesund dann hätte man in die Schule gemusst und diese Klausur nachschreiben so wie andere auch. Kein Wunder das Kinder sich nicht mehr an regeln halten wenn die Eltern alles gut heißen bzw. Konsequenz nur vollzogen werden sollen wenn es keine Auswirkungen hat. Der wird wenn alles andere passt von einer6 nicht sterben. Und besser jetzt mal sehen das Taten auch Auswirkungen haben anstatt das er es nie begreift. Und bei solchen Eltern die hier schreiben möchte ich kein Lehrer mehr sein. Man sollte auch mal Respekt davor haben das es Menschen gibt die unseren Kindern etwas beibringen wollen und ggf. Erziehungsarbeit leisten wenn man hier liest das die Eltern das in ihren eigenen vier Wänden schon nicht mehr hinbekommen. Und ganz ehrlich Schwänzen ist Schwänzen und da ist es egal ob man Cool sein will um auf diese FFF Demos zu gehen. Denn ich frage mich wirklich wieviele von den Jugendlichen stellen ihr Leben denn dahingehend um wofür demonstriert wird. Wahrscheinlich keiner.

von Dream2014 am 11.06.2019, 14:24



Antwort auf Beitrag von ohno

Ich wäre wohl auch sehr stinkig auf meinen Sohn. Es ist toll, wenn er sich engagiert aber nicht so. Wenn man krank ist, gehört man nicht auf eine Demo. Da hier gerade erst die Pubertät beginnt, möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen....man weiß ja nie, was in den Köpfen von Jungerwachsenen so vor sicht geht und pampige Antworten finde ich ehrlich gesagt auch nicht super aber auch da ist wohl kein Elternhaus so ganz unbeleckt.... Ich wäre wohl auch recht aufgebracht und fertig. Denn eigentlich erwartet man von seinen Kindern ja das, was man ihnen beibringt und wenn sie dann andere Wege beschreiten, obwohl man ihnen mögliche Konsequenzen aufzeigt, dann müssen sie da durch. Ich denke, ihr macht euch auch selbst Vorwürfe und mir würde es wohl ähnlich ergehen aber das man mal laut wird, wenn man angegangen wird, dass kann ich persönlich verstehen. Ich denke es ist auf der einen Seite das Recht auch mal aufmüpfig als Jugendlicher zu sein aber es ist dann auch die Pflicht des Jugendlichen für seine Eskapaden einzustehen. Letztlich haben wir doch alle schon mal Mist gebaut und die meisten sind daran gewachsen....

von Brummelmama am 12.06.2019, 13:15