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Probleme i. d. Ausbildung, wer kann helfen???

Thema: Probleme i. d. Ausbildung, wer kann helfen???

Tochter (17J.) macht seit Herbst eine Ausbildung im Büro. Nun ist es so, dass sie dort u.a. auch für das Mobiliar usw. zuständig ist bzw. das Lager (für nicht benötigte Dinge). Neulich musste sie Kloschüsseln u. Waschbecken zum Auto schleppen, Umzugskisten mit Aktenordnern von einem Büro in ein anderes tragen usw. Kurz vor Weihnachten war sie 12,5h(!!!) im Büro, da die Regale noch umsortiert werden mussten, bevor Feierabend gemacht werden durfte. Gestern hieß es, sie müsse am Sa. zsm. mit der anderen Azubine (23J., 3.LJ) einen großen Besprechungstisch von einem Büro ins andere schaffen, notfalls zu Fuß mit Hilfe eines Rollbretts (ca. 500m Weg). Firmenfahrzeuge sind zu klein, da passt er nicht rein. Das kann es doch echt nicht sein, oder??? Meines Wissens nach darf sie keine Überstd. machen u. auch nicht Sa. arbeiten. Die Zeit wird weder vergütet noch gibt es Überstd-Ausgleich in Form von Freizeit. Das ganze soll eine Art von "Nachsitzen" oder "Strafarbeit" sein , als erzieherische Maßnahmen. Wo kann man sich deswegen hinwenden? IHK haben wir kontaktiert, warten aber noch auf einen Rückruf...

von Mommy2be8.17 am 16.01.2020, 22:44



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Hallo, was ist damit gemeint: "Das ganze soll eine Art von "Nachsitzen" oder "Strafarbeit" sein , als erzieherische Maßnahmen." Was denn für erzieherische Maßnahmen und weswegen? Zumindest hört sich das merkwürdig an. Hast du die Infos nur von deiner Tochter oder auch schon mal mit dem zuständigen Ausbilder gesprochen? Das würde ich wohl als erstes tun, um mir ein genaues Bild zu machen. LG Anja

von AKAM am 17.01.2020, 06:22



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Normalerweise darf sie weder an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, nicht zwischen 20-6 Uhr und nicht mehr als 8 Std täglich. Aber: Überstunden als Ausnahme sind erlaubt, wenn sie dann in Freizeit abgegolten werden. Auch die Arbeit an WE´s ist ausnahmsweise erlaubt, wenn dafür ein anderer Tag in der folgenden Woche frei gegeben wird. Sollte also die Arbeit wirklich notwendig gewesen sein und wird hinterher in Freizeit abgegolten, ist das nicht das Problem. Das Problem wäre eher, das es also Strafe gedacht war. Und da würde ich nochmal nachfragen, was offenbar beide Azubis? verbockt haben und warum dann genau das Schleppen der Dinge notwendig war. Bspl: Azubi verbockt es, wichtige Korrespondenz zu erledigen. Dann wäre es durchaus zulässig zu verlangen, dass sie diese nun jetzt noch erledigt, auch wenn eigentlich die 8 Std bereits um sind. Nicht ok wäre es, sie deswegen schwere Dinge stundenlang schleppen zu lassen. Wäre die Schlepperei/Lager umräumen eine angekündigte Aufgabe gewesen, die der Azubi liegen gelassen hat (in der Hoffnung, dass andere es tun etc), wäre es aber wiederum auch nicht so daneben, die Erledigung der Aufgabe einzufordern und damit die 8 Std zu überschreiten. Ich würde also auch erst mal beim Ausbilder freundlich nachfragen, warum weshalb wieso bevor ich ihn bei der IHK anschwärze und er vielleicht gar nichts so Böses getan hat.

von cube am 17.01.2020, 07:51



Antwort auf Beitrag von cube

Man gibt die Aufgabe, innerhalb der nächsten Woche bitte das Lager aufzuräumen, x nach A zu bringen und y zu entsorgen, da zB zum Jahresende auch eine Inventur ansteht und man das neue Jahr auch aufgeräumt beginnen möchte. Diese Aufgabe wird dann vor sich her geschoben (gerade vor Weihnachten ist evt. eh viel zu tun) um dann kurz vor Ferienbeginn zu sagen "waaas? aber gleich ist doch schon Feierabend". Da habe ich dann auch gesagt "nö, ihr hattet 1 Woche Zeit, die Aufgabe zu erledigen. Ja, es war viel zu tun - das gehört aber eben auch mal dazu. Also dann bitte jetzt erledigen". Prompt wurde sich beschwert über Arbeitszeiten, angebliche Strafe etc. Nach Aufklärung, warum weshalb wieso, sah die Sache dann ganz anders aus. Dazu gab es ein (freundliches) Gespräch mit den Azubis, dass sie in Zukunft bitte versuchen sollten, diese Dinge erst mal mit mir zu klären und sich nicht wie Schulkinder bei den Eltern zu beschweren. Azubi sein heißt nämlich auch, lernen, Dinge selbst zu regeln. ZB auch rechtzeitig Bescheid zu geben, wenn man meint, eine Aufgabe nicht erledigen zu können oder etwas vielleicht vergessen zu haben.

von cube am 17.01.2020, 08:09



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Gibt es denn keinen Ansprechpartner für die Azubis? Bevor ich zur IHK gehe und mich dort beschwere, würde ich das Unternehmen kontaktieren und dort um Klärung bitten bzw. nachfragen.

von Caot am 17.01.2020, 08:04



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Wahrscheinlich wartest du auf einen Rückruf des Arbeitgebers, oder? Genau an den Arbeitgeber würde ich mich zuerst wenden und hören, was er zu sagen hat. Wenn die Tatsachen zutreffen, dann würde ich denen erst einmal was erzählen, und deine Tochter soll sich eine andere Ausbildungsstelle suchen, denn das Ganze hört sich ziemlich gruselig an. Unter "Ausbildung" verstehe ich etwas anderes.

von Mehtab am 17.01.2020, 14:43



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ja, erst mal hörte s sich gruselig an - aber ohne zu wissen, warum sie diese Aufgaben genau dann machen sollten, kann man es eigentlich gar nicht beurteilen. Wie gesagt: hätten sie das eigentlich schon längst zB machen sollen, aber einfach liegen gelassen, ist das etwas anderes als Azubis als billige Arbeitskräfte zu jedem Dreck heranzuziehen. Und dazu müsste man auch wissen, welche Branche. Ist es ein Sanitärhandel, gibt es eben schon mal Klo-Schüsseln zu transportieren. Ist es eine Kanzlei und die Dinger sind vom letzten Umbau von vor 2 Jahren liegen geblieben, ist es eher nicht ok. Also grundsätzlich würde ich erst mal mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen und ganz neutral nachfragen, was es mit diesen Aufgaben auf sich hat und warum sie an eigentlich freien Tagen zu erledigen sind (oder als Überstunden).

von cube am 17.01.2020, 15:03



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Nicht umsonst heißt es Lehrjahre ,sind keine Herrenjahre. Das man pumpelarbeiten machen muss, ist ueblich und normal, lernt sie trotzdem nebenbei Dinge, die ihren zukünftigen Beruf betreffen und man sie nett behandelt ist doch alles tutti. Meine Tochter neigt zu Dramatik: " stell dir vor, was ich machen musste!!!" " unfair ist das, warum immer ich?" " alle haben es besser , ich muss immer..." usw., daher sehe ich das immer nicht sooooo eng. Ich würde ihr vermitteln ,zu sagen , wenn etwas zu schwer ist zum Tragen ist oder was sie eben körperlich ueberfordert., alles andere ist nun mal so und da muss sie eben durch.

Mitglied inaktiv - 17.01.2020, 21:41



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ich bin Ausbilderin in einem kaufmännischen Beruf. Das was Du schreibst, darf in dieser Form nicht sein. Vor allem, da sie noch minderjährig ist. Minderjährige Auszubildende dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Am Wochenende darf sie auch nicht eingesetzt werden, man darf Ausnahmen machen, aber die müssen mit einem Tag frei ausgeglichen werden. Wie große ist denn Betrieb? Leider werden gerade bei kleinen Betrieben die gesetzlichen Bestimmungen oft nicht so ernst genommen. Der Weg zur IHK ist da richtig. Hier gibt es Bildungsberater, die als Ansprechpartner für Azubis und Betrieb fungieren und in solchen Fällen auch vermitteln können.

von Zwerg1511 am 18.01.2020, 15:37



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ich danke Euch allen für Eure Antworten. Sie war jetzt heute 3h auf Arbeit, sie hatten von der Ausbilderin u. dem Chef je noch Zusatzaufgaben bekommen, die sie heute auch noch zu erledigen hatten. Wir haben am Di. einen Beratungstermin bei der IHK, dass wir mal genau erfahren was sein darf u. was nicht. Es ist ein Betrieb mit 9 MA (incl. 2 Azubis). Sie hatte die Woche jetzt 2 Tage BS u. die anderen 3 Tage hat sie je 8h gearbeitet + heute die 3h. Ausgleich in Form von Freizeit ist scheinbar von der Firma aus nicht vorgesehen. Wir hoffen, dass uns die IHK etwas Licht ins Dunkel bringen kann, wie wir jetzt vorgehen sollen. Die "Strafen" waren, weil die Aufgaben zwar schriftlich angegeben waren, aber ohne Deadline. Wurden dem GF wohl nicht zügig genug erledigt.

von Mommy2be8.17 am 18.01.2020, 16:15



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Also ich kann Dir ganz sicher sagen, dass das so nicht korrekt ist. Die Berufsschule wird bei Minderjährigen mit 8 Stunden gerechnet, auch wenn es keine 8 Stunden am Berufsschultag sind. Ich bin auch der Meinung, dass man auch mal Dinge machen muss, die nicht zum Ausbildungsplan gehören. Aber das muss schon noch im Verhältnis stehen. Die Sache mit den "Strafen" kann ich gar nicht nachvollziehen. So wie ich es verstanden habe, ist Deine Tochter im 1. Ausbildungsjahr, d.h. sie hat gerade erst bekommen. Azubis sind keine vollwertigen Mitarbeiter, sondern sie lernen den Beruf. Hier ist es auch wichtig Fehler machen zu dürfen. "Strafen" gibt es bei uns auch nicht im 3. Ausbildungsjahr und da denkt man manchmal schon "Mensch ihr habt in ein paar Monaten ausgelernt, das sollte aber nun wirklich klappen." Ich würde mich bei der IHK beraten lassen und dann soll Deine Tochter das Gespräch mit dem Ausbilder suchen.

von Zwerg1511 am 18.01.2020, 17:13



Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Das ist ja wie früher...Berufsschule informieren evtl kann sie woanders untergebracht werden. Eins ist klar, wenn man etwas sagt, kann es ihr zum Nachteil erwachsen. Allerdings sie ist 17 und wird auch was anderes finden.

von Brummelmama am 19.01.2020, 09:05



Antwort auf Beitrag von Brummelmama

Habt ihr Euch auch gut überlegt, dass dieser Schuss auch nach hinten gehen kann ?

von ak am 20.01.2020, 15:29