Hallo, vielleicht durchschaut von Euch ja jd. die aktuelle Gesetzeslage für Schleswig-Holstein. Bei uns existieren derteit am zuständigen Schulzentrum (12 km entfernt, Busverbindung zu Schulzeiten) drei Schulen, eine Grundschule, ein Gymnasium und eine Grund- u. Hauptschule (letztere unter einem Dach). Bei letzterer steht nun die Entscheidung an, ob sie in eine Regional- oder Gemeinschaftsschule umegwandelt werden soll. Der Schulträger führt aktuell eine Befragung der Eltern durch, was diese wünschen, sagt aber gleich, entcheiden werden SIE, egal, was die Elternmehrheit oder gar die Lehrer wollen. Nun ist es wohl so, wenn ein Kind derzeit auf dem Gym ist und dieses wieder verlassen möchte/muss, würde es einer Regionalschule zugewiesen; man könne sich zwar auch bei einer Gemeinsch.schule bewerben, aber ob man genommen würde - Glückssache. Wenn nun unsere Haupt- u. Realschule eine derartige Gemeinschaftsschule würde, müssten u.U. Kinder, die vom Gym wechseln wollen nach Bad Oldesloe zur Schule fahren, was eine einfache Schulwegstrecke von über 35 km bedeutet, bei keinerlei vorhandener Busverbindung. Im Schulgesetz steht irgendwo etwas von "zumutbarem" Schulweg - ich kann mir nicht vorstellen, dass es für einen bspw. 12jährigen zumutbar ist, einen derartigen Schulweg zu absolvieren. Zumal es ja nicht einmal eine Verkehrsanbindung gibt und man als Eltern täglich zweimal fahren müsste!? Kennt sich jd. auf diesem Sachgebiet aus und hat da mehr Informationen???? Danke und Gruß Fee