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sche** jugendamt

Thema: sche** jugendamt

hat jemand von euch mit dem JA zu tun? meine brüder sind 15(zwillinge) und haben ein drogen problem:( wir waren schon beim jugendamt aber die lehnen jede hilfe ab...sie sagen es ist normal in dem alter das sie drogen nehmen und mal scheiße bauen. mitlerweile sind die beide aber auch schon so weit das sie zum amt gesagt haben das sie wissen das sie ein problem haben aber trotzdem hilft das amt nicht.sie wollen keine stationäre therapie bezahlen... ist das normal? dürfen die hilfe ablehnen wenn selbst die jugendlichen kommen und direkt um hilfe bitten? wir sind schon weiter gegangen zu einer drogen berating wo einer der beiden beratungs gespräche wahrenommen hat.wonach dann ein bericht über ein problem angefertigt wurde.in dem es heißt das es dringend erforderlich ist die beiden in einer stationären therapie unterzubringen. meine mutter kommt mit den beiden gar nicht mehr klar.sie ist auch krank(brustkrebs,nerven etc)trotzdem bekommt sie keine hilfe hier. kennt das jemand von euch wenn das amtr sich so total quer stellt? wie oben schon:dürfen die das? glg jenny

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:01



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Hallo Jenny, das JA darf nicht zuschauen und wird es bei Gefahr im Verzug auch nicht tun. Allerdings ist eine Drogentherapie zunächst ein Problem für die Krankenkasse. Entzug und Entwöhnung werden im Normalfall in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie angeboten. Wende Dich an die zuständige Psychiatrie für Euren Wohnort. Grüßle Uli

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:36



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haben wir schon. erst ab 16übernhemen die kassen das haben die gesagt und die kasse. solange MUSS das jugendamt das machen sonst können die nicht tätig werden haben die gesagt:(

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 11:53



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Beantragt sofort eine stationäre Entziehung schriftlich bei der Krankenkasse (oder der Arzt soll es tun) und lasst die Jungs sofort einweisen in die Klinik. Abschrift ans Jugendamt. Natürlich werden die handeln! Aber dieses, "der sagte und die haben gemeint"... hilft da nicht weiter. Nach der Entziehung kann man über eine Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe nachdenken, wenn Deine Mutter mit ihnen nicht mehr klar kommt. Die Kosten hierfür übernimmt selbstverständlich das JA, falls es notwendig sein sollte. LG Kathrin

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 12:18



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Sowas gibts doch auch? Oder Haus der Familie oder ähnliche soziale Einrichtungen, wenn die staatlichen versagen...? VIelleicht seid ihr da besser aufgehoben bzw.die können was bewirken. Komisch das. Pauline

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:16



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wir haben uns schon um alles gekümmert.alles sagen solange sie nicht 16sind kann nur das JA was machen...das ist ja das problem und die stellen sich quer. sie wollen jetzt nichts machen und später auch nichts...aussage vom JA...sie sehen keine notwedigkeit da es ein ganz normales verhalten von jugendlichen ist. sie nehmen dorgen,sie klauen,sie schlagen sich,trinken alkohol,sind aufmüpfig ohne ende,gehen nicht mehr zur schule und versauen sich gerade alles was nur geht. meine mutter muss schon alles einsperren weil sie ihr alles klauen und wegnehmen.das amt meint trotzdem es ist kein handlugsbedarf. das ist alles normal...aber ok das mit dem schreiben an die krankenkasse haben wir noch nicht gemacht.werde meine mutter mal bequatschen das sie ein schreiben für die krankenkasse anfertigt.hmm aber was wir wissen von andreren einrichtungen ist das es in unserer stadt keine einrichtungen gibt die jugendliche aufnehmen wo die krankenkasse das zahlt das heißt sie müssen echt weit weg.und das werden die beide nicht mitmachen.das ist ja das problem soooo stabil sind sie in die richtig etwas gegen ihr problem zu tun leider noch nicht.mal sagen sie ja mal sagen sie nein.und unter zwang können wir sie doch nciht einfach wegbringen,oder???? es ist echt schlimm wir haben sooo viel schon ausprobiert aber ständig stellt sich irgendwer quer immer dann wenn die jungs soweit sind und ja sagen kommt was dazwischen... ok wie gesagt werden mal an die krankenkasse schreiben... glg jenny

Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 19:52



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Ich würde auch sagen: Kinder- und Jugendpsychiatrie, ggf. auch Zwangseinweisung, wobei natürlich der Wille zum Entzug besser wäre. Ich sehe nicht, warum das JA tätig werden soll - die ELTERN sind doch erziehungsberechtigt?! Kenne mich aber mit dem Paragraphendschungel nicht aus. Die Krankenkassen zahlen aber definitiv bei Kindern die Behandlung. Ggf. nach oder bei einem neuerlichen Vorfall (Trunkenheit, nach Drogenkonsum) in der KJP als Notfall vorstellig werden. Zur Entfernung: I.d.R. ist es sogar gut, wenn die Betroffenen weit weg kommen, erstmal weg von der Familie als Konfliktpunkt, weg von den "falschen Freunden". Und beide in getrennte Einrichtungen, nicht zusammen!

Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 14:10



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gibt ja auch kinder die noch jünger sind und zum therapeuten, psychiater oder in die kinder-und jugendpsychiatrie gehen und das wird von der kasse gezahlt.

Mitglied inaktiv - 05.05.2009, 13:45